Rechtsgrundlage zu vernetzten Hilfen für schwer psychisch Erkrankte in Kraft – Netzverbünde können sich gründen
Berlin, 20. Dezember 2021 – Ein neu konzipiertes Angebot der gesetzlichen Krankenversicherung soll insbesondere die Versorgung von schwer psychisch Erkrankten, die einen komplexen ärztlichen und therapeutischen Behandlungsbedarf haben, verbessern.