Neue Versorgungsformen: Innovationsausschuss fördert 17 weitere Projekte

 

Berlin, 15. Dezember 2021 – Der Innovationsausschuss beim Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) hat die finanzielle Förderung von 17 weiteren Projekten zu neuen Formen der medizinischen Versorgung beschlossen. Den Antragstellern werden nun die Details der Entscheidung mitgeteilt, zu denen sie ihr Einverständnis rückmelden müssen. Nach Ablauf der verbindlichen Rückmeldefrist wird der Innovationsausschuss die offiziellen Förderbescheide versenden. Eine erste Übersicht über die neuen Projekte kann voraussichtlich Ende Januar 2022 auf der Website des Innovationsausschusses veröffentlicht werden. Anschließend stehen die Projektbeschreibungen dann auch in der Projektdatenbank Neue Versorgungsformen zur Verfügung.

„Mit unseren aktuellen Förderentscheidungen haben wir als Innovationsausschuss nun erstmals das vom Gesetzgeber neu eingeführte zweistufige Auswahlverfahren abgeschlossen: Dabei reichten die Projektverantwortlichen im ersten Schritt zunächst nur eine Ideenskizze ihres Konzeptes ein. Auf Basis dieser Skizze wurde entschieden, welche Projekte einen Vollantrag einreichen können, der detailliert das Vorhaben und seine Umsetzbarkeit beschreibt“, so Prof. Josef Hecken, Vorsitzender des Innovationsausschusses beim G-BA. „Laut gesetzlichen Vorgaben können in der Regel nicht mehr als 20 Projektvorhaben unterstützt werden. Ausgewählt werden qualitativ hochwertige Konzepte mit den bestmöglichen Voraussetzungen für eine erfolgreiche Umsetzung und Evaluation. Wir freuen uns, dass 17 neue Projekte nun umgesetzt werden können. Ob das längere Auswahlverfahren am Ende besser geeignet ist, das Potenzial von Projekten für die Regelversorgung zu erhöhen, muss sich erst noch zeigen.“

Auf seine Förderbekanntmachung vom 26. Juni 2020 hatte der Innovationsausschuss insgesamt 136 Ideenskizzen erhalten: Daraus wurden im Januar 2021 dann 33 Projekte für die finanzielle Förderung eines Vollantrags ausgewählt. Von diesen 33 Projekten können nun 17 gefördert werden. 1 Projektantrag aus dem themenoffenen Bereich sowie 16 Projektanträge aus dem themenspezifischen Bereich, die sich auf folgende Themenfelder aufteilen:

  • Weiterentwicklung von Versorgungsstrukturen und -prozessen:  5 Anträge
  • Versorgungsmodelle für Regionen mit besonderen Strukturanforderungen: 2 Anträge
  • Integration und Vernetzung rehabilitativer Maßnahmen zur Steigerung des Behandlungserfolgs von GKV-Leistungen: 2 Anträge
  • Versorgungsmodelle zu Patientenpfaden: 5 Anträge
  • Datengestützte Versorgungsmodelle für Menschen mit chronischen Erkrankungen in der ambulanten Versorgung: 2 Anträge  

Hintergrund: Projektförderung durch den Innovationsausschuss

Der G-BA erhielt 2016 vom Gesetzgeber den Auftrag, mit den Mitteln des Innovationsfonds solche Projekte zu fördern, die über die bisherige regelhafte Gesundheitsversorgung in der gesetzlichen Krankenversicherung in Deutschland hinausgehen, und gezielte Impulse für die innovative Weiterentwicklung des Gesundheitswesens zu geben. Hierfür wurde beim G-BA ein Innovationsausschuss eingerichtet. Die Mittel werden von den gesetzlichen Krankenkassen und aus dem Gesundheitsfonds getragen und vom Bundesamt für Soziale Sicherung verwaltet.

Weitere Informationen zur Arbeit des Innovationsausschusses, zu Förderbekanntmachungen und laufenden sowie abgeschlossenen Projekten finden Sie auf der Website des Innovationsausschusses.