Compliance-Hinweis & Fotorechte

Bitte berücksichtigen Sie, dass die Annahme dieser Einladung in Übereinstimmung mit den bei Ihnen geltenden Compliance-Regeln zu erfolgen hat und ggf. einer Genehmigung bedarf. Falls Sie Amtsträger im Sinne des §11 Abs. 1 Ziff. 2 StGB sind, ist von Ihnen eine Genehmigung Ihres Dienstherren oder der hierfür zuständigen Stelle einzuholen. Geben Sie die Einladung an einen Geschäftspartner weiter, müssen auch die bei Ihrem Geschäftspartner geltenden Compliance-Regeln und Genehmigungserfordernisse eingehalten werden. Bitte beachten Sie, dass Sie von Gesetzes wegen Einladungen nicht an den Vertreter eines anderen Unternehmens weitergeben dürfen, um diesen in sachwidriger Weise bei geschäftlichen Entscheidungen zu beeinflussen. Soweit eine Steuerpflicht besteht, übernehmen wir die auf die Einladung entfallende Steuer für Sie nach § 37b EStG in vollem Umfang.

Mit der Annahme der Einladung erklären Sie sich mit Foto- und Filmaufnahmen und deren Veröffentlichung auf unseren Webseiten einverstanden (nach § 22 KunstUrhG).

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