VDiPA! – Was ist neu? Und was ist jetzt zu tun?

18:00 bis 20:30 Uhr
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Hybrid

 

Hybrides Event | Impulsvorträge + Panel-Diskussion | Bitte wählen Sie (über die Ticketart), ob Sie vor Ort oder online dabei sein möchten.

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Der Referentenentwurf der Verordnung über das Verfahren und die Anforderungen zur Prüfung der Erstattungsfähigkeit digitaler Pflegeanwendungen in der Sozialen Pflegeversicherung (VDiPA) liegt seit dem 1. Juni vor. Eine Listung erster DiPA könnte bereits in 2022 erfolgen – die Hersteller stehen in den Startlöchern.

Transparenz und Verständlichkeit der Vorgaben und Anforderungen sind jetzt notwendig, um digitalen Pflegeanwendungen (DiPA) nun auch zügig ins System zu bringen, damit sie ihr Unterstützungspotenzial nachhaltig in der Pflege realisieren können. Bekannt ist, dass sich der DiPA-Weg am Vorgänger-Projekt der DiGA orientiert. Mit zwei wesentlichen Änderungen aus Herstellersicht: Es wird für DiPA keine Möglichkeit zur Zulassung auf Erprobung bestehen und es wird keine frei zu bestimmenden Herstellerpreise im ersten Jahr der Zulassung geben. Das bedeutet, die Hersteller von DiPA müssen alle erforderlichen Nutzennachweise bereits zum Zeitpunkt der Antragstellung vorlegen.

Wir stellen den Referentenentwurf der VDiPA in seinen Grundzügen vor, erläutern die wichtigsten Anforderungen und zeigen gemeinsam mit den Panel-Gästen auf, wie damit sinnvoll umzugehen ist.

  • Wie wird der „Pflegerischen Nutzen“ definiert? Welche Studien oder Projekte sind zum Evidenznachweis zu planen? Wie können sie auf das komplexe Pflegeumfeld abgestimmt werden?
  • Wie können die Anforderungen an Qualität, Sicherheit etc. plan- und machbar umgesetzt werden – ohne zum Showstopper zu werden?

In der Panel-Diskussion möchten wir aus den unterschiedlichen Blickwinkeln auf VDiPA schauen.

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