Öffentliche Bekanntmachung des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG)

Missbrauch und Abhängigkeit von Schlaf- und Beruhigungsmitteln:
Informationsmaterial für Patientinnen und Patienten

1 Ziel der Förderung


In Deutschland gibt es geschätzt 1,4 bis 1,5 Millionen Menschen mit Medikamentenabhängigkeit. Der überwiegende Teil der Medikamentenabhängigkeit geht dabei auf Schlaf- und Beruhigungsmittel zurück. Betroffen hiervon sind insbesondere Frauen über 65 Jahre. Die Einnahme von diesen Substanzen kann darüber hinaus vor allem bei Älteren zu Stürzen führen und damit schwerwiegende gesundheitliche Folgen haben.
Die Risiken im Zusammenhang mit der Einnahme von Schlaf- und Beruhigungsmitteln bilden sich auch in den Empfehlungen der S3-Leitlinie „Nicht erholsamer Schlaf/Schlafstörungen“ ab. Allerdings hat eine aktuelle Studie gezeigt, dass vor allem bei älteren Menschen die ärztlichen Verschreibungsmuster für diese Präparate zu einem erheblichen Teil problematisch oder sogar riskant sind und nicht den Empfehlungen der Leitlinie entsprechen.  


Umso wichtiger ist es, dass betroffene Patientinnen und Patienten umfassend und bedarfsgerecht über die Risiken von und den richtigen Umgang mit Schlaf- und Beruhigungsmitteln informiert werden. So wird es ihnen ermöglicht, zwischen verschiedenen Handlungsoptionen zu wählen, die jeweiligen Risiken für sich einzuschätzen und im Idealfall zusammen mit der behandelnden Ärztin oder dem behandelnden Arzt eine informierte Entscheidung für einen geeigneten Behandlungsansatz zu treffen.
Es gibt bereits eine Reihe von Informationsmaterialien für Patientinnen und Patienten zum Thema Schlaf- und Beruhigungsmittel. Dazu gehören verschiedene Informationsbroschüren und aktuell auch die Patien-teninformation auf der Basis der S3-Leitlinie „Nicht erholsamer Schlaf/Schlafstörungen“. Unbekannt ist, in welchem Umfang diese Informationsmaterialien zum Einsatz kommen und ob sie den Bedarfen der Pati-entinnen und Patienten entsprechen.


Das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) plant daher, die bedarfsgerechte und zielgruppenspezifische Weiterentwicklung von Informationsmaterialien sowie die Entwicklung von Verbreitungskonzepten zu fördern. Dadurch soll das Wissen der Patientinnen und Patienten bezüglich der risikoarmen Anwendung von Schlaf- und Beruhigungsmitteln verbessert und der Anteil der Menschen mit Medikamentenab-hängigkeit verringert werden.

2 Gegenstand der Förderung


Gegenstand der Förderung ist ein Forschungsprojekt mit begleitender Evaluation, welches die Erfassung bereits vorhandener Informationsmaterialien, die zielgruppenorientierte Weiterentwicklung sowie die Entwicklung und modellhafte Erprobung eines Verbreitungskonzepts zum Ziel hat.  

Der Forschungsgegenstand gliedert sich entsprechend in drei Schwerpunkte:

a) Systematische Erfassung und Darstellung vorhandener Informationsmaterialien
Zunächst soll eine Übersicht der bereits vorhandenen Informationsmaterialien für Patientinnen und Pati-enten zum Thema Schlaf- und Beruhigungsmittel erstellt werden. Recherchen dazu können neben natio-nalen auch internationale Quellen einbeziehen. Es wird empfohlen, sich an den im „Methodenreport zur Entwicklung von Kurzinformationen für Patienten (KiP)“ beschriebenen Recherchestrategien des Ärztlichen Zentrums für Qualität in der Medizin zu orientieren (https://www.patienten-
information.de/mdb/downloads/kip/methodik/aezq-kip-patienten-methodik.pdf).
Die Rechercheergebnisse sollen systematisch, entlang relevanter Merkmale wie Evidenzbasis und Ziel-gruppenspezifität dargestellt werden. Diese Darstellung soll auch auf Multiplikatorinnen und Multiplika-toren zugeschnitten sein, die geeignete Informationsmaterialien für Patientinnen und Patienten suchen.


b) Zielgruppenorientierte Weiterentwicklung von Informationsmaterial
Von Medikamentenabhängigkeit sind z. B. insbesondere ältere Frauen betroffen. Es ist naheliegend, dass diese Gruppe spezifische Bedarfe hinsichtlich der Informationsmaterialien hat. Jüngere Menschen wiede-rum, bei denen Informationsmaterialien zu Schlaf- und Beruhigungsmitteln häufiger mit dem Ziel der primären Prävention zum Einsatz kommen, könnten von neuen, digitalen Darstellungen und Zugangswegen stärker angesprochen werden. Weitere zielgruppenspezifische Besonderheiten, die sich auch ggf. erst im Laufe der Recherche ergeben, sollen ebenfalls Berücksichtigung finden.

In einem nächsten Schritt sollen deshalb mehrere relevante Zielgruppen (mindestens zwei) ausgewählt und vorhandenes Informationsmaterial, orientiert an den spezifischen Bedarfen der Zielgruppen, weiterentwickelt werden. Bei der Auswahl der Zielgruppen sind Merkmale wie sozialer Status (einschließlich Bildungsstatus), Alter, Geschlecht sowie kultureller Hintergrund zu berücksichtigen. Die Auswahl ist in der Vorhabenbeschreibung nachvollziehbar zu begründen bzw. die Auswahlkriterien entsprechend darzustellen. Die Einbeziehung und Partizipation der Zielgruppen sind integrale Bestandteile des Vorhabens.

Es wird empfohlen, sich sowohl bei der Auswahl der Zielgruppen als auch bei der Entscheidung für geeig-nete Materialien zur Weiterentwicklung am Positionspapier des Deutschen Netzwerks Evidenzbasierte Medizin e.V. „Gute Praxis Gesundheitsinformation“ (https://www.ebm-netzwerk.de/pdf/publikationen/gpgi2.pdf) zu orientieren. Evidenzbasierte Empfehlungen für die Entwick-lung und Gestaltung von Gesundheitsinformationen sind zudem der „Leitlinie evidenzbasierte Gesund-heitsinformation“ zu entnehmen (https://www.leitlinie-gesundheitsinformation.de/).


Bei der Weiterentwicklung von Informationsmaterialien ist für mindestens eine Zielgruppe ein primär-präventiver Ansatz zu verfolgen. Da hier auch eine jüngere Zielgruppe adressiert werden kann, ist einge-hend zu prüfen, inwieweit digitale Darstellungen und Zugangswege für die Zielgruppe geeignet und ggf. vorteilhaft sind. Des Weiteren soll für mindestens eine weitere Zielgruppe Informationsmaterial mit einem sekundärprä-ventiven Ansatz weiterentwickelt werden. Hier ist zu prüfen, ob ein in die Materialien integrierter Selbst-test die Bedarfe der Zielgruppe trifft.

c) Entwicklung und modellhafte Erprobung eines Verbreitungskonzepts für die weiterentwickelten Informationsmaterialien

Damit die weiterentwickelten Materialien den Patientinnen und Patienten zur Verfügung stehen, soll im Rahmen des geförderten Forschungsprojekts ein Verbreitungskonzept entwickelt und modellhaft erprobt werden. Auch hier ist die Passgenauigkeit für die Zielgruppe(n) durch geeignete (qualitative und/oder partizipative) Maßnahmen sicherzustellen. Im Konzept ist deutlich zu machen, wie sichergestellt werden soll, dass die Informationen die Patientinnen und Patienten erreichen und die entsprechenden Maßnahmen auch umgesetzt werden. In der Vorhabenbeschreibung soll dargestellt werden, wie in Apotheken, ambulanten Praxen und Krankenhäusern Beteiligte der Gesundheitsversorgung oder auch Patientinnen und Patienten in die Verbreitung von Materialien eingebunden werden können. Auch hier sind Einbeziehung und Partizipation der Zielgruppen zu berücksichtigen.
Im Rahmen der begleitenden Evaluation sollen sowohl das Konzept, der Prozess als auch die Wirkung der Maßnahme untersucht werden. Es ist zu prüfen, inwieweit partizipative Ansätze der Evaluation vorteilhaft sein können. Aus der Vorhabenbeschreibung muss ersichtlich sein, dass im Forschungsteam die entspre-chende wissenschaftliche Expertise für die Evaluation vorhanden ist. Die Standards für Evaluation der DeGEval – Gesellschaft für Evaluation e.V. sind anzuwenden
(https://www.degeval.org/publikationen/standards-fuer-evaluation/).
Die Ergebnisse der modellhaften Erprobung und der Evaluation sind so aufzubereiten, dass ersichtlich wird, ob und wie das gewählte Vorgehen auf andere Zielgruppen und Materialien übertragbar ist.

3 Zuwendungsempfänger


Antragsberechtigt sind Einrichtungen und Träger mit einschlägigen Erfahrungen in der Entwicklung, Er-probung und Evaluation von Maßnahmen der Gesundheitsförderung und Prävention, staatliche und nicht staatliche (Fach-)Hochschulen, außeruniversitäre Forschungseinrichtungen sowie gemeinnützige Körper-schaften (z. B. eingetragene Vereine, Stiftungen und gemeinnützige GmbHs). Forschungseinrichtungen, die gemeinsam von Bund und Ländern grundfinanziert werden, kann nur unter bestimmten Voraussetzungen eine Projektförderung für ihren zusätzlichen projektbedingten Aufwand bewilligt werden. Grundsätzlich wird kein Recht auf Förderung eingeräumt.
 

4 Fördervoraussetzungen

Ein Eigeninteresse wird vorausgesetzt. Dieses ist durch die Einbringung eines Eigenanteils in Höhe von mindestens 10 % der in Zusammenhang mit dem Projekt stehenden Ausgaben deutlich zu machen.  Die Auswahl erfolgt in einem offenen Wettbewerb unter Hinzuziehung externer Expertinnen und Exper-ten nach den im Folgenden genannten Förderkriterien.  
 

Wissenschaftliche Qualität

Das vorgeschlagene Vorhaben muss den aktuellen Stand der Forschung (insbesondere bzgl. der Gestaltung von Gesundheitsinformationen) berücksichtigen und darauf aufsetzen. Es muss dazu beitragen, das vor-handene Wissen über zielgruppenspezifische Gesundheitsinformationen und mögliche Verbreitungswege zu vergrößern.  

Methodische Qualität und Machbarkeit

Die Vorhabenbeschreibung muss von hoher methodischer Qualität sein. Dies betrifft sowohl die Weiter-entwicklung der Informationsmaterialien, die Entwicklung des Verbreitungskonzeptes als auch die beglei-tende Evaluation. Es ist darzulegen, dass in der Gesamtförderdauer (siehe 5. Umfang der Förderung) belast-bare Aussagen zu den gewählten Fragestellungen zu erreichen sind. Dementsprechend muss der Arbeits- und Zeitplan realistisch und in der Laufzeit des Vorhabens durchführbar sein.  
 

Forschungsinfrastruktur und Kooperationspartner

Um die angesprochenen Themenfelder zielführend zu bearbeiten, muss ggf. der Zugang zu entsprechen-den Versorgungseinrichtungen bzw. der Zugriff auf bereits vorhandene Materialien geklärt sein. Für das Vorhaben relevante Kooperationspartner sind in das Projekt einzubeziehen. Es sind schriftliche Kooperati-onszusagen vorzulegen.
 

Expertise und Vorerfahrungen

Die Förderinteressenten müssen durch einschlägige Erfahrungen und Vorarbeiten zur Thematik ausgewiesen sein. 

Nachhaltigkeit

Die Vorhabenbeschreibung muss Vorstellungen zur Weiterführung des erprobten Ansatzes auch nach Beendigung des Modellvorhabens sowie Ideen für eine mögliche Ausweitung bzw. Übertragbarkeit der Ergebnisse beinhalten, entsprechend der oben dargestellten Ziele. Dies muss im Konzept ausreichend the-matisiert werden. Flankierende Maßnahmen zur breiteren Bekanntmachung und Umsetzung der Ergeb-nisse sind gewünscht.
Genderaspekte
Im Rahmen der Vorhabenplanung, -durchführung und -auswertung sind Genderaspekte durchgängig zu berücksichtigen.
 

5 Umfang der Förderung

Für die Förderung von bis zu zwei Projekten kann über einen Zeitraum von bis zu zwei Jahren eine nicht rückzahlbare Zuwendung im Wege der Projektförderung gewährt werden.  
Insgesamt stehen für jedes Projekt bis zu 200.000 EUR zur Verfügung. Die Projekte sollen spätestens zum 01. Mai 2019 starten.
Zuwendungsfähig sind der vorhabenbedingte Mehraufwand wie Personal-, Sach- und Reisemittel sowie (ausnahmsweise) projektbezogene Investitionen, die nicht der Grundausstattung zuzurechnen sind. Auf-gabenpakete können auch per Auftrag an Dritte vergeben werden. Nicht zuwendungsfähig sind Ausgaben für grundfinanziertes Stammpersonal.  
Bemessungsgrundlage für Hochschulen, Forschungs- und Wissenschaftseinrichtungen und vergleichbare Institutionen sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Ausgaben (bei der Fraunhofer-Gesellschaft – FhG – die zuwendungsfähigen projektbezogenen Kosten), die individuell bis zu 100 % gefördert werden können.
 

6 Rechtsgrundlage

Die Gewährung von Fördermitteln erfolgt nach Maßgabe der §§ 23 und 44 der Bundeshaushaltsordnung (BHO) und den dazu erlassenen Verwaltungsvorschriften. Bestandteile der Zuwendungsbescheide werden für Zuwendungen auf Ausgabenbasis die Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Pro-jektförderung (AN-Best-P in der jeweils geltenden Fassung) bzw. die Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung an Gebietskörperschaften und Zusammenschlüsse von Gebiets-körperschaften (AN-Best-GK in der jeweils geltenden Fassung).  
Bestandteile der Zuwendungsbescheide an die FhG werden die Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung (ANBest-P-Kosten in der jeweils geltenden Fassung).  

Die Zuwendungen erfolgen unter der Voraussetzung, dass sie nicht als Beihilfe im Sinne von Artikel 107 Absatz 1 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union zu qualifizieren sind und die Vorhaben während des Zeitraums der Förderung im nicht wirtschaftlichen Bereich der Organisation angesiedelt sind.

Ein Rechtsanspruch der Antragstellenden auf Gewährung einer Zuwendung besteht nicht. Vielmehr entscheidet das BMG aufgrund seines pflichtgemäßen Ermessens im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.

 

7 Hinweis zu Nutzungsrechten

Es liegt im Interesse des BMG, Ergebnisse des Vorhabens für alle Interessenten im Gesundheitssystem nutzbar zu machen. Für die im Rahmen der Förderung erzielten Ergebnisse und Entwicklungen liegen die Urheber- und Nutzungsrechte zwar grundsätzlich beim Zuwendungsempfänger, in Ergänzung haben je-doch das BMG und seine nachgeordneten Behörden ein nicht ausschließliches, nicht übertragbares, un-entgeltliches Nutzungsrecht auf alle Nutzungsarten an den Ergebnissen und Entwicklungen des Vorha-bens. Das Nutzungsrecht ist räumlich, zeitlich und inhaltlich unbeschränkt. Diese Grundsätze gelten auch, wenn der Zuwendungsempfänger die ihm zustehenden Nutzungsrechte auf Dritte überträgt oder Dritten Nutzungsrechte einräumt bzw. verkauft. In Verträge mit Kooperationspartnern bzw. entsprechenden Ge-schäftspartnern ist daher folgende Passage aufzunehmen: „Dem BMG und seinen nachgeordneten Behör-den wird ein nicht ausschließliches, nicht übertragbares, unentgeltliches Nutzungsrecht auf alle Nutzungs-arten an den Ergebnissen und Entwicklungen des Vorhabens eingeräumt. Das Nutzungsrecht ist räumlich, zeitlich und inhaltlich unbeschränkt."

8 Verfahren

8.1 Einschaltung eines Projektträgers, Vorhabenbeschreibung und sonstige

Mit der Abwicklung der Fördermaßnahme hat das BMG folgenden Projektträger beauftragt:

VDI/VDE Innovation + Technik GmbH
Projektträger „Ressortforschung Bundesministerium für Gesundheit"
Steinplatz 1
10623 Berlin

Ansprechpartnerin ist Frau Dr. Katrin Lohmann
Telefon: 030/31 00 78 – 5577
Telefax: 030/31 00 78-247
E-Mail: PT-BMG@vdivde-it.de

8.2 Verfahren

Das Verfahren ist zweistufig angelegt. In der ersten Stufe werden Vorhabenbeschreibungen ausgewählt. Erst in der zweiten Stufe werden förmliche Förderanträge gestellt.

In der ersten Verfahrensstufe ist dem Projektträger VDI/VDE Innovation + Technik GmbH bis spätestens zum 11. Januar 2019 eine Vorhabenbeschreibung in elektronischer Form unter:

https://www.vdivde-it.de/submission/bekanntmachungen/1832

in deutscher Sprache vorzulegen. Die Vorhabenbeschreibung sollte nicht mehr als 15 Seiten (DIN-A4-Format, Schrift „Arial“ oder „Times New Roman“ Größe 11, 1,5-zeilig) umfassen und ist gemäß dem „Leit-faden zur Erstellung einer Vorhabenbeschreibung“ zu strukturieren. Der Leitfaden ist unter folgendem Link abrufbar:  

www.forschung-bundesgesundheitsministerium.de

Die Vorhabenbeschreibung muss alle Informationen beinhalten, die für eine sachgerechte Beurteilung erforderlich sind, und sie muss aus sich selbst heraus, ohne Lektüre der zitierten Literatur, verständlich sein.

Die vorgelegten Vorhabenbeschreibungen werden unter Hinzuziehung eines unabhängigen Gutachter-kreises unter Berücksichtigung der oben genannten Kriterien bewertet (s. 4. Fördervoraussetzungen). Auf der Grundlage der Bewertung wird dann das für die Förderung geeignete Vorhaben ausgewählt. Das Aus-wahlergebnis wird den Interessentinnen und Interessenten schriftlich mitgeteilt. Aus der Vorlage der Vor-habenbeschreibung kann kein Rechtsanspruch auf eine Förderung abgeleitet werden.

Sollte vorgesehen sein, dass das Projekt von mehreren wissenschaftlichen Partnerinnen und Partnern gemeinsam eingereicht wird, ist eine verantwortliche Projektleiterin oder ein verantwortlicher Projektleiter als Ansprechpartnerin bzw. Ansprechpartner zu benennen, die bzw. der die Einreichung koordiniert (Koordinatorin bzw. Koordinator).

In der zweiten Verfahrensstufe werden die Verfasser der positiv bewerteten Vorhabenbeschreibung unter Angabe eines Termins schriftlich aufgefordert, einen vollständigen förmlichen Förderantrag vorzulegen. Inhaltliche oder förderrechtliche Auflagen sind im förmlichen Förderantrag zu beachten und umzusetzen. Aus der Aufforderung zur Antragstellung kann kein Förderanspruch abgeleitet werden.

Nach abschließender Prüfung des förmlichen Förderantrags entscheidet das BMG auf Basis der verfügba-ren Haushaltsmittel und nach den genannten Kriterien durch Bescheid über die Bewilligung des vorgeleg-ten Antrags.

Es wird empfohlen, für die Antragsberatung mit dem zuständigen Projektträger Kontakt aufzunehmen.

8.3 Zu beachtende Vorschriften

Für die Bewilligung, Auszahlung und Abrechnung der Zuwendung sowie für den Nachweis und die Prü-fung der Verwendung und die gegebenenfalls erforderliche Aufhebung des Zuwendungsbescheides und die Rückforderung der gewährten Zuwendung gelten die Verwaltungsvorschriften zu § 44 BHO sowie die §§ 48 bis 49a des Verwaltungsverfahrensgesetzes, soweit nicht in dieser Richtlinie Abweichungen zugelas-sen sind.