Änderung der Bekanntmachung - Dritte Änderung der Bekanntmachung der Richtlinien zur Fördermaßnahme „KMU-innovativ: Biotechnologie – BioChance“)

Die in der Bekanntmachung von Richtlinien zur Fördermaßnahme „KMU-innovativ: Biotechnologie – BioChance“ vom 6. September 2007 (BAnz. S. 7493)1, die zuletzt durch die Zweite Änderung der Bekanntmachung von Richtlinien zur Fördermaßnahme „KMU-innovativ: Biotechnologie – BioChance“ vom 11. September 2018 (BAnz AT 20.09.2018 B6)2 geändert worden ist, genannte Formulierung in Nummer 7.2.1 „Projektskizzen können jederzeit eingereicht werden. Bewertungsstichtage für Projektskizzen sind jeweils der 15. April und der 15. Oktober.“ wird ersatzlos gestrichen. Eine Einreichung von Projektskizzen ist nicht mehr möglich.