Themenvorschläge für neue Förderbekanntmachungen des Innovationsausschusses möglich

 

Berlin, 24. September 2021 – Ab heute können dem Innovationsausschuss beim Gemeinsamen Bundesauschuss (G-BA) wieder Themen für neue Förderbekanntmachungen vorgeschlagen werden. Die Themenvorschläge können sich sowohl auf den Bereich der neuen Versorgungsformen als auch auf den Bereich der Versorgungsforschung beziehen – letztgenannte Thematik umfasst auch die Evaluation von Richtlinien des G-BA. Das bis Ende November 2021 laufende sogenannte Konsultationsverfahren eröffnet Akteuren aus dem Gesundheitswesen, die nicht dem Innovationsausschuss angehören, die Möglichkeit, ihre Anregungen in den Prozess der Themenauswahl einzubringen. Ziel ist es, die vielfältigen vorhandenen Ideen in den Auswahlprozess des Innovationsausschusses einfließen zu lassen. Die neuen Förderbekanntmachungen sollen 2022 veröffentlicht werden. Als Fördersumme stehen im Innovationsfonds jährlich bis zu 200 Millionen Euro zur Verfügung, wobei 160 Millionen Euro für die Förderung neuer Versorgungsformen vorgesehen sind.

„Wir starten beim Innovationsausschuss jetzt das dritte Konsultationsverfahren. Nach Anlaufschwierigkeiten beim ersten Verfahren war das Feedback im zweiten sehr gut. Den Innovationsausschuss hatten hier 77 Vorschläge erreicht, die die anschließenden Diskussionen über die neuen Themenschwerpunkte der Förderbekanntmachungen sehr bereicherten. Hier etabliert sich ohne Frage ein guter und wichtiger Prozess, der uns dabei unterstützt, versorgungsrelevante Themen zu identifizieren und über die Förderbekanntmachungen dann auch Impulse zu setzen“, betonte Prof. Josef Hecken, Vorsitzender des Innovationsausschusses beim G-BA.

Am Konsultationsverfahren können sich beispielsweise Verbände ärztlicher und nichtärztlicher Leistungserbringer, Verbände der Krankenhäuser, Verbände der Krankenkassen, Wissenschaftsverbände, universitäre und nichtuniversitäre Forschungseinrichtungen sowie Patientenorganisationen beteiligen. Jeder Vorschlag muss u. a. die Relevanz des vorgeschlagenen Förderthemas begründen und den Versorgungs- und Verbesserungsbedarf darlegen. Nähere Informationen sowohl zum Verfahren als auch zu inhaltlichen wie formalen Anforderungen an die Vorschläge finden Interessierte in der Bekanntmachung zum Konsultationsverfahren auf der Website des Innovationsausschusses. Die Vorschläge können unter Verwendung eines Vorschlagsformulars bis zum 30. November 2021, 12.00 Uhr per E-Mail (konsultationsverfahren@noSpamif.g-ba.de) an die Geschäftsstelle des Innovationsausschusses gesendet werden. Vorschläge, die nicht fristgerecht eingehen, können für die nächsten Förderbekanntmachungen berücksichtigt werden. Das Einreichen von Vorschlägen hat keinen Einfluss auf einen etwaigen späteren Antrag auf Projektförderung.

Hintergrund

Die Geschäftsstelle des Innovationsausschusses erstellt im Auftrag des Innovationsausschusses Förderbekanntmachungen, die auf den im Rahmen des Konsultationsverfahrens eingegangenen und ausgewerteten Vorschlägen basieren. Ziel ist es, solche Projekte mit den Mitteln des Innovationsfonds zu fördern, die über die bisherige regelhafte Gesundheitsversorgung in der gesetzlichen Krankenversicherung in Deutschland hinausgehen und für deren qualitative Weiterentwicklung einen wichtigen Impuls geben können.

Bis 2020 hatte der Innovationsauschuss die Themenschwerpunkte und Kriterien in den Förderbekanntmachungen selbst festgelegt. Seit dem Bewilligungsjahr 2021 ist diesem Schritt ein Konsultationsverfahren vorgeschaltet, das externe Expertise aus der Gesundheitsversorgung einbeziehen soll. Gesetzliche Grundlage dafür ist der § 92b Absatz 2 Satz 1 SGB V, der durch das Digitale-Versorgung-Gesetz angepasst wurde.

Die Förderbekanntmachung zur (Weiter-) Entwicklung medizinischer Leitlinien nach § 92a Absatz 2 Satz 4 zweite Alternative SGB V fallen hingegen nicht unter das Konsultationsverfahren. Hierfür legt das Bundesministerium für Gesundheit Schwerpunkte fest.