Kostspielige Gesetze wirken nach der Wahl weiter

AOK-Gemeinschaft spricht sich für einen breiteren Finanzierungsmix aus, unter anderem durch die Einführung eines zweckgebundenen, regelmäßig dynamisierten Bundesbeitrags in Höhe von jährlich 3,2 Milliarden Euro.

 

Verwaltungsrat fordert nachhaltige Lösungen für Kranken- und Pflegeversicherung

Der Verwaltungsrat der AOK Nordost hat von einer neuen Regierung nach der Bundestagswahl nachhaltige Lösungen für eine stabile Zukunft der Kranken- und Pflegeversicherung gefordert. „Nach dem unverfrorenen Griff des Bundesgesundheitsministers in die Kassen-Rücklagen zur Stabilisierung der Beiträge enden die ,fetten Jahre‘ in der Krankenversicherung spätestens nach der Wahl im Herbst“, sagte Elmar Stollenwerk, alternierender Verwaltungsratsvorsitzender der AOK Nordost für die Arbeitgeberseite. Stollenwerk hatte im Januar den Vorsitz des höchsten Selbstverwaltergremiums der AOK Nordost übernommen.

Größtes Finanzdefizit seit fast zwei Jahrzehnten

Stollenwerk verwies auf das Rechnungsergebnis 2020 der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV), das mit 2,65 Milliarden Euro das größte Defizit in der GKV seit fast zwei Jahrzehnten aufweist. Die Situation im Gesundheitssystem sei allerdings schon seit einiger Zeit herausfordernd, nicht erst seit Corona. „Die kostspieligen Gesetze aus der Zeit vor der Pandemie werden weiterwirken und 2022 ein massives Defizit erzeugen“, so Stollenwerk. Im Übrigen gerate auch die soziale Pflegeversicherung zusehends in finanzielle Schieflage und benötige verlässliche Unterstützung des Bundes. „Auch ist völlig unklar, ob die Gesetzesänderungen die gesundheitliche Versorgung unserer Mitglieder und Familien verbessern“, gibt Knut Lambertin, alternierender Verwaltungsratsvorsitzender und Vertreter der Versicherten, zu bedenken.

Vorschläge zur Weiterentwicklung der Pflegeversicherung

Vor diesem Hintergrund hat der Verwaltungsrat der AOK Nordost die kürzlich vom AOK-System unterbreiteten Vorschläge zur Weiterentwicklung der Pflegeversicherung diskutiert und ausdrücklich unterstützt. Darin spricht sich die AOK-Gemeinschaft für einen breiteren Finanzierungsmix aus, unter anderem durch die Einführung eines zweckgebundenen, regelmäßig dynamisierten Bundesbeitrags in Höhe von jährlich 3,2 Milliarden Euro. Dieser soll die Beitragszahlerinnen und Beitragszahler entlasten, indem er gesamtgesellschaftliche Aufgaben wie etwa die soziale Absicherung von pflegenden Angehörigen, mit denen die Kranken- und Pflegekassen gesetzlich beauftragt werden, gegenfinanziert.

„Um die tendenziell steigenden Eigenanteile der pflegebedürftigen Menschen zu verringern, schlagen wir die jährliche Dynamisierung der Pflegeleistungen vor“, sagt der Vertreter der Versicherten Knut Lambertin. Zudem müssten die Bundesländer die Verantwortung für die Finanzierung der Investitionskosten übernehmen, die mit rund 5,5 Milliarden Euro pro Jahr beziffert werden. Bereits im Oktober 2019 hatte der Verwaltungsrat der AOK Nordost die Länder in einer Resolution an ihre Investitionsverpflichtungen erinnert, um so die Eigenanteile der Pflegebedürftigen zu senken.

Ausgleich für Kassen mit überdurchschnittlichem Anteil Pflegebedürftiger

In der Diskussion steht weiterhin die Überführung der stationären medizinischen Behandlungspflege aus der Pflege- in die Krankenversicherung. Für diesen Fall plädiert der AOK Nordost-Verwaltungsrat für eine ausreichende Kompensation der Kosten, die in diesem Fall auf Krankenkassen mit einem besonders hohen Anteil pflegebedürftiger Versicherter zukommt. Im Risikostrukturausgleich zwischen den Krankenkassen müsse deshalb ein „Pflege-Merkmal“ als eigene Ausgleichsvariable eingeführt werden

Das AOK-Positionspapier zur Weiterentwicklung der Pflege 2030 gibt es hier zum Download.