Einführung eines neuen Umlageverfahrens stärkt Pflege-Ausbildung: LASV verschickt Bescheide

Reform der Pflegeberufe

 

Um die Attraktivität des Pflegeberufs zu steigern und mehr Ausbildungsplätze zu schaffen, werden die Kosten der Pflege-Ausbildung zukünftig gerechter verteilt. Mit der Reform der Pflegeberufe werden sich ab dem Jahr 2020 alle Krankenhäuser sowie alle ambulanten und stationären Pflegeeinrichtungen sowie das Land und die Pflegeversicherung an den Kosten der Ausbildung beteiligen und in einen sogenannten Ausgleichsfonds einzahlen, aus dem dann die praktische und theoretische Ausbildung sowie die Kosten für die Ausbildungsvergütung finanziert werden. Bisher haben nur die Pflegeeinrichtungen, die selbst ausbilden, sowie das Land und die Pflegeversicherung die Kosten dafür getragen.

Im Land Brandenburg ist dieser Ausgleichsfonds beim Landesamt für Soziales und Versorgung (LASV) eingerichtet. Die Cottbuser Behörde ist für das landesweite Umlageverfahren zuständig. In diesen Tagen verschickt das LASV die Bescheide zum Umlagebetrag an alle Pflegeeinrichtungen – das sind insgesamt rund 1.400 Briefe. Die Krankenhäuser erhalten ihre Umlagebescheide bis zum Ende dieses Jahres. Die Einzahlung der Umlagebeträge in den Ausbildungsfonds beginnt ab April 2020.

Sozialministerin Susanna Karawanskij: „Die neue Ausbildung ist eine große Chance für die Pflege. Die Pflegeberufe werden dank dieser Reform attraktiver. Das ist eine wichtige Voraussetzung dafür, damit sich noch mehr junge Menschen für eine Arbeit in der Pflege entscheiden. Klar ist: Durch die steigende Zahl der Pflegebedürftigen brauchen wir mehr qualifizierte Fachkräfte, um auch in Zukunft eine gute pflegerische Versorgung gewährleisten zu können. Deshalb müssen auch mehr Pflegeeinrichtungen als bisher ausbilden. Das neue Umlageverfahren schafft dafür einen Anreiz.“

Die Umsetzung der Reform sei äußerst anspruchsvoll. Innerhalb kürzester Zeit müssen zwei sehr unterschiedliche Ausbildungssysteme – im Krankenhaus sowie in den Altenpflegeeinrichtungen – zusammengeführt sowie die gesamte Ausbildungsfinanzierung neu organisiert werden. „Solche großen Veränderungen rufen nicht immer nur Begeisterung hervor. Natürlich gibt es bei Pflegeeinrichtungen und Pflegeschulen, aber auch bei Pflegebedürftigen viele Fragen, welche konkreten Auswirkungen das für sie haben wird. Von der Ausbildung profitieren alle. Deshalb ist es nur gerecht, wenn auch alle die Kosten gemeinsam tragen“, so Karawanskij.

LASV-Präsidentin Liane Klocek: „Der Start der neuen Pflegeausbildung rückt immer näher. Die Vorbereitungen laufen auf Hochtouren. Das verlangt uns allen eine enorme Kraftanstrengung ab. Mit dem Versand der Umlagebescheide haben wir jetzt das nächste große Etappenziel erreicht. Wir haben uns bemüht, die Bescheide transparent und nachvollziehbar zu gestalten. Den ganzen Prozess haben wir von Anfang an mit vielen Informationsveranstaltungen und Informationsschreiben begleitet. Allen Pflegeeinrichtungen stehen wir bei Fragen und Problemen als Ansprechpartner mit Rat und Tat zur Verfügung. Ein ganz wichtiger Aspekt an der neuen Finanzierung ist aus meiner Sicht: Durch die erstmalige Beteiligung aller Pflegeeinrichtungen wird endlich der Kosten- und Wettbewerbsnachteil für Einrichtungen, die ausbilden, beseitigt.“

Hintergrund

Mit dem Gesetz zur Reform der Pflegeberufe des Bundes, das im Juli 2017 verkündet wurde, wurde der Grundstein für eine zukunftsfähige und qualitativ hochwertige Pflegeausbildung gelegt. Die Umsetzung des Gesetzes liegt in der Verantwortung der Länder.

Mit dieser Reform werden die drei bisher getrennten Berufe der Altenpflege, der Gesundheits- und Krankenpflege sowie der Gesundheits- und Kinderkrankenpflege ab dem Jahr 2020 zu einer dreijährigen generalistischen Berufsausbildung zusammengeführt. Der erfolgreiche Abschluss mit der Berufsbezeichnung Pflegefachfrau bzw. Pflegefachmann befähigt zum Einsatz in allen Versorgungsbereichen der Pflege. Der Abschluss ist europaweit anerkannt.

Alle vollstationären, teilstationären und ambulanten Pflegeeinrichtungen, Krankenhäuser, die private und soziale Pflegeversicherung sowie das Land leisten nach einem im Pflegeberufe-Gesetz festgelegten prozentualen Schlüssel ihren Betrag zur Finanzierung der Pflegeausbildung.

Zur Ermittlung der jeweiligen Betragshöhe der einzelnen Einrichtung hat das LASV in den vergangenen Wochen die notwendigen Daten für die Berechnung der Umlagebeträge erhoben und für jede Pflegeeinrichtung den zu entrichtenden Umlagebetrag errechnet. Die Zahlung des Umlagebetrags erfolgt ab April 2020 monatlich.

Ausführliche Informationen zum Thema „Finanzierung der neuen Pflege-Ausbildung“ sind auf der Website des LASV eingestellt: lasv.brandenburg.de/cms/detail.php/bb1.c.621049.de

Weitere Informationen zur Umsetzung des Pflegeberufe-Gesetzes in Brandenburg sind auf der Website des Sozialministeriums eingestellt: masgf.brandenburg.de/masgf/de/ministerium/umsetzung-pflegeberufereformgesetz/