Bekanntmachung - Förderrichtlinien zur Durchführung des Bundeswettbewerbs „Zukunft gestalten – Innovationen für eine exzellente berufliche Bildung (InnoVET)

Förderrichtlinien zur Durchführung des Bundeswettbewerbs „Zukunft gestalten – Innovationen für eine exzellente berufliche Bildung (InnoVET)“, Bundesanzeiger vom 17.01.2019

 

1 Förderziel, Zuwendungszweck, Rechtsgrundlage

1.1 Förderziel und Zuwendungszweck

Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) verfolgt das Ziel, durch die Entwicklung innovativer Bildungskonzepte die Attraktivität, Qualität und Gleichwertigkeit der beruflichen Aus- und Weiterbildung weiter zu steigern.

Herausforderungen wie Digitalisierung, neue Technologien, Flexibilisierungen, Globalisierung und demographische Entwicklung führen zu erheblichen Veränderungen am Arbeitsmarkt. Diese Herausforderungen müssen angegangen werden, dabei müssen Jugendliche jeden Potentials adressiert werden, High-Potentials als auch jene, die bei Einstieg oder Qualifizierung Schwierigkeiten haben. Jugendliche und Unternehmen haben ein hohes Interesse an effizienten und durchlässigen Bildungswegen mit hochwertigen Abschlüssen, die im Rahmen der dualen Berufsbildung erreicht werden können.

Mit neuen innovativen strukturbildenden Konzepten soll die berufliche Bildung zukunftsfest gemacht werden und der Gleichwertigkeit dualer und akademischer Bildung Rechnung getragen werden. Dazu müssen attraktive und exzellente Qualifizierungsangebote entwickelt werden, die mit anderen Bildungsgängen gleichwertig sind und auf dem Arbeitsmarkt hohe Akzeptanz finden.

Zu diesem Zwecke initiiert das BMBF einen Innovationswettbewerb, mit dem Konzepte entwickelt und umgesetzt werden sollen, die das System der beruflichen Bildung insgesamt noch attraktiver, qualitativ hochwertiger und – im Vergleich zu anderen höherqualifizierenden Ausbildungswegen – gleichwertig ausbauen. Der Wettbewerb ist umfassend und integrativ angelegt.

Mit dem Wettbewerb verfolgt das BMBF folgende übergeordnete Ziele:

  • Steigerung der Attraktivität, Qualität und Gleichwertigkeit der beruflichen Bildung.
  • Unterstützung von Unternehmen, insbesondere kleinen und mittleren Unternehmen (KMU), bei der Gewinnung und exzellenten Ausbildung von zukünftigen Fachkräften, Führungskräften und Unternehmensnachfolgerinnen und Unternehmensnachfolgern.
  • Ausbau der beruflichen Aus-, Fort- und Weiterbildung zu einem innovativen, durchlässigen und qualitativ hochwertigen System.
  • Entwicklung von innovativen Angeboten im Segment Aus- und Weiterbildung/Aufstiegsfortbildung insbesondere auch oberhalb der DQR Stufe 5, die sich an den Bedarfen der Unternehmen orientieren und Anreize für junge Menschen zum Einstieg in die berufliche Bildung setzen.
  • Transfer von Wissen und neuen Entwicklungen aus Hochschulen und Forschungseinrichtungen über den Weg der beruflichen Aus- und Weiterbildung in die betriebliche Praxis, insbesondere in KMU.
  • Frühzeitiges Aufgreifen neuer Entwicklungen in der beruflichen Bildung, wie z. B. künstliche Intelligenz, und Entwicklung von entsprechenden Qualifizierungskonzepten für die berufliche Bildung.

Bezugsrahmen sind Ausgangsberufe bzw. Fortbildungsregelungen nach dem Berufsbildungsgesetz und der Handwerksordnung.

Mit dem Wettbewerb sollen nachhaltige strukturelle Veränderungen angestoßen und verstetigt werden. Deshalb ist ein Wissens- und Ergebnistransfer der im Rahmen des Projekts entwickelten Konzepte und Strukturen von besonderer Bedeutung.

1.2 Rechtsgrundlagen

Der Bund gewährt die Zuwendungen nach Maßgabe dieser Förderrichtlinien, der §§ 23 und 44 der Bundeshaushaltsordnung (BHO) und den dazu erlassenen Verwaltungsvorschriften sowie der „Richtlinien für Zuwendungsanträge auf Ausgabenbasis (AZA)“ und/oder der „Richtlinien für Zuwendungsanträge auf Kostenbasis (AZK)“ des BMBF. Ein Anspruch auf Gewährung der Zuwendung besteht nicht. Vielmehr entscheidet die Bewilligungsbehörde aufgrund ihres pflichtgemäßen Ermessens im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.

2 Gegenstand der Förderung

Gegenstand der Förderung ist es, in Innovations-Clustern Maßnahmen zu initiieren, die zu einer exzellenten Berufsbildung beitragen. Regionale und/oder branchenspezifische Akteure sollen in Zusammenarbeit innovative Aus- und Weiterbildungsangebote entwickeln und erproben, die die in Nummer 1.1 formulierten Ziele verfolgen.

Teil der Innovations-Cluster soll die Initiierung neuartiger, qualitativ hochwertiger Lernortkooperationen von u. a. berufsbildenden Schulen, Unternehmen, Überbetrieblichen Ausbildungsstätten, Bildungszentren, Beratungsinstitutionen, Forschungseinrichtungen, Hochschulen und internationalen Partnern sein.

Maßnahmen im Rahmen dieser Innovations-Cluster sollen bei der Entwicklung, Erprobung und Umsetzung die in Nummer 1.1 genannten Ziele verfolgen und strukturelle Veränderungen in der beruflichen Aus- und Weiterbildung anstreben, die eine nachhaltige Etablierung auf Landes- bzw. Bundesebene verfolgen, d. h. z. B. rein unternehmensspezifische Ansätze sind nicht Gegenstand dieser Förderrichtlinien.

Die Förderung erfolgt in zwei Phasen:

Im Rahmen der Konzeptphase kann eine Förderung für die umsetzungsreife Ausarbeitung eines Ideenkonzeptes mit einer Förderung bis zu sechs Monaten mit einem maximalen Fördervolumen von 100 000 Euro für Personalausgaben und Dienstreisen beantragt werden.

Im Rahmen der Erprobungs- und Umsetzungsphase kann eine Förderung zur Umsetzung des ausgearbeiteten Projektkonzeptes für bis zu 48 Monaten beantragt werden.

3 Zuwendungsempfänger

3.1 Antragsberechtigt für die Konzeptphase sind:

  • juristische Personen des öffentlichen Rechts
  • juristische Personen des privaten Rechts

Zum Zeitpunkt der Auszahlung einer gewährten Zuwendung wird das Vorhandensein einer Betriebsstätte oder Niederlassung (Unternehmen) bzw. einer sonstigen Einrichtung, die der Tätigkeit des Zuwendungsempfängers dient (Hochschule, Forschungseinrichtung) in Deutschland verlangt.

Forschungseinrichtungen, die von Bund und/oder Ländern grundfinanziert werden, kann neben ihrer institutionellen Förderung nur unter bestimmten Voraussetzungen eine Projektförderung für ihre zusätzlichen projektbedingten Ausgaben bzw. Kosten bewilligt werden.

3.2 Antragsberechtigt für die Erprobungs- und Umsetzungsphase sind ausschließlich Antragsteller und mögliche Verbundpartner zur Umsetzung eingereichter Ideen, die für die Ausarbeitung in der Konzeptphase ausgewählt wurden.

3.3 Eine Weiterleitung der Zuwendung oder eines Teils der Zuwendung an Dritte ist nicht zulässig.

4 Besondere Zuwendungsvoraussetzungen

4.1 Fachliche/inhaltliche Voraussetzungen

4.1.1 Konzeptphase

4.1.1.1 Im Antrag für die Konzeptphase ist zu erläutern, wie sich das geplante Projekt in die Systematik der dualen Berufsausbildung einfügt. Die Unterstützung und Einbeziehung der relevanten Akteure für die Projektidee muss gegeben sein. Die Zustimmung des zuständigen Landesressorts – insoweit landesrechtliche Belange tangiert sind – zur Weiterverfolgung der Projektidee muss schriftlich vorliegen.

4.1.1.2 Soweit Maßnahmen, die vergleichbare Ziele im Sinne der Nummern 1 und 2 dieser Förderrichtlinien verfolgen, beim Antragsteller bereits ganz oder teilweise aus anderen öffentlichen Mitteln finanziert werden, ist eine Förderung nach diesen Förderrichtlinien nicht möglich (Kumulierungsverbot).

4.1.1.3 Neben der Korrespondenz mit der in den Nummer 1.1 und 2 dieser Förderrichtlinien genannten Zielen sind weitere Voraussetzungen für eine Förderung die Zusätzlichkeit des beantragten Projekts oder – unter quantitativen und qualitativen Gesichtspunkten – eine erhebliche Ausweitung bisheriger Aktivitäten, die eine Einordnung als neue, noch nicht begonnene Maßnahme rechtfertigen.

4.1.1.4 Im Antrag ist zu erläutern, wie die Ausarbeitung der im Rahmen des Projekts entwickelten Konzepte und Strukturen hinsichtlich der Erprobungs- und Umsetzungsphase erfolgen soll.

4.1.1.5 Für die Konzeptphase sind ausnahmsweise Ausgaben für vorhandenes Personal (sogenanntes Stammpersonal) förderfähig, sofern die ausschließliche bzw. anteilige Arbeit des Personals für die Projekttätigkeit nachgewiesen werden kann und das Personal von anderen Aufgaben freigestellt wird. Dies gilt nicht für bereits aus öffentlichen Mitteln grundfinanziertes Personal (Doppelfinanzierung ist auszuschließen).

4.1.1.6 Die Förderung der Konzeptphase erfolgt ausschließlich als Einzelprojekt.

4.1.2 Erprobungs- und Umsetzungsphase

4.1.2.1  Im Antrag für die Erprobungs- und Umsetzungsphase ist zu erläutern, wie sich das geplante Projekt in die Strategie und die Aktivitäten im Bereich der dualen Berufsausbildung einfügt.

Bei der Beantragung für die Erprobungs- und Umsetzungsphase ist in jedem Fall die adäquate Einbindung geeigneter Institutionen und relevanter Partner sicherzustellen und nachzuweisen. Die Unterstützung der zuständigen Stellen und umsetzenden Stellen – insoweit die jeweiligen Belange betroffen sind – wie Landesministerien, Sozialpartner, Kammern und Unternehmen, für die Umsetzung der Projektidee und die nachhaltige Verankerung bei erfolgreicher Erprobung des Projekts muss gegeben und durch eine schriftliche Bestätigung sowie Konkretisierung der Unterstützungsleistung dokumentiert sein.

4.1.2.2 Soweit Maßnahmen, die vergleichbare Ziele im Sinne der Nummern 1 und 2 dieser Förderrichtlinien verfolgen, beim Antragsteller bereits ganz oder teilweise aus anderen öffentlichen Mitteln finanziert werden, ist eine Förderung nach diesen Förderrichtlinien nicht möglich (Kumulierungsverbot).

4.1.2.3 Neben der Korrespondenz mit der in den Nummern 1.1 und 2 dieser Förderrichtlinien genannten Ziele sind weitere Voraussetzungen für eine Förderung die Zusätzlichkeit des beantragten Projekts oder – unter quantitativen und qualitativen Gesichtspunkten – eine erhebliche Ausweitung bisheriger Aktivitäten, die eine Einordnung als neue, noch nicht begonnene Maßnahme rechtfertigen.

4.1.2.4 Im Antrag ist zu erläutern, wie ein Wissens- und Ergebnistransfer der im Rahmen des Projekts entwickelten Konzepte und Strukturen sichergestellt werden kann.

4.1.2.5 Für die Projektdurchführung ist dafür Sorge zu tragen, dass das einzusetzende Personal über hinreichende Qualifikationen und Kenntnisse verfügt. Auf Anfrage ist dies der Bewilligungsbehörde durch die Vorlage entsprechender Unterlagen (z. B. Zeugnisse, Tätigkeitsbeschreibungen) nachzuweisen.

4.1.2.6 Es können Einzel- und Verbundprojekte zur Förderung kommen.

Die Partner eines Verbundprojekts regeln ihre Zusammenarbeit in einer schriftlichen Kooperationsvereinbarung. Vor der Förderentscheidung über ein Verbundprojekt muss eine grundsätzliche Übereinkunft über weitere vom BMBF vorgegebene Kriterien nachgewiesen werden (vgl. BMBF-Vordruck Nr. 0110)1.

5 Art, Zeitraum, Umfang und Höhe der Zuwendung

Die Zuwendungen werden im Wege der Projektförderung als nicht rückzahlbare Zuschüsse gewährt. Die Höhe der Zuwendung pro Vorhaben richtet sich im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel nach den Erfordernissen des beantragten Vorhabens.

Bemessungsgrundlage für Zuwendungen an in Nummer 3.1 und 3.2 genannte Antragsberechtigte, die nicht in den Bereich der wirtschaftlichen Tätigkeiten fallen, sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Ausgaben (bei Helmholtz-Zentren – HZ – und der Fraunhofer-Gesellschaft – FhG – die zuwendungsfähigen projektbezogenen Kosten), die individuell bis zu 100 % gefördert werden können.

Bei nichtwirtschaftlichen Forschungsvorhaben an Hochschulen und Universitätskliniken wird zusätzlich zu den zuwendungsfähigen Ausgaben eine Projektpauschale in Höhe von 20 % gewährt.

Bemessungsgrundlage für Zuwendungen an Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und für Vorhaben von Forschungseinrichtungen, die in den Bereich der wirtschaftlichen Tätigkeit fallen, sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Kosten. In der Regel können diese bis zu 50 % anteilfinanziert werden. Nach BMBF-Grundsätzen wird eine angemessene Eigenbeteiligung – grundsätzlich mindestens 50 % der entstehenden Kosten – vorausgesetzt.

5.1 Konzeptphase

Für die Konzeptphase können bis zu 100 000 Euro gewährt werden. Förderfähig sind projektbezogene Personalaufwendungen und Reisekosten. Die Zuwendung wird für eine Projektlaufzeit von bis zu sechs Monaten gewährt.

Der Beginn der Förderung von Projekten ist für den 1. August 2019 vorgesehen. Die Bewilligungsbehörde (vergleiche Nummer 7.1) behält sich einen davon abweichenden Laufzeitbeginn vor.

5.2 Erprobungs- und Umsetzungsphase

Die Höhe der Zuwendung pro Vorhaben richtet sich im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel nach den vorhabenbezogenen zusätzlichen Personal- und Sachausgaben (bei HZ und der FhG nach den vorhabenbezogenen zusätzlichen Personal- und Sachkosten), die zur Erreichung des Zuwendungszwecks notwendig und angemessen sind. Die Zuwendung wird für eine Projektlaufzeit von bis zu 48 Monaten gewährt.

Der Beginn der Förderung von Projekten ist für den 1. Juli 2020 vorgesehen. Die Bewilligungsbehörde (vergleiche Nummer 7.1) behält sich einen davon abweichenden Laufzeitbeginn vor.

6 Sonstige Zuwendungsbestimmungen

6.1 Bestandteil eines Zuwendungsbescheids auf Ausgabenbasis werden grundsätzlich die „Nebenbestimmungen für Zuwendungen auf Ausgabenbasis des Bundesministeriums für Bildung und Forschung zur Projektförderung“ (NABF).

Bestandteil eines Zuwendungsbescheids auf Ausgabenbasis an Gebietskörperschaften werden die „Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung an Gebietskörperschaften und Zusammenschlüssen von Gebietskörperschaften“ (ANBest-Gk) und die „Besonderen Nebenbestimmungen für Zuwendungen des BMBF zur Projektförderung auf Ausgabenbasis“ (BNBest-BMBF 98).

Bestandteil eines Zuwendungsbescheids auf Kostenbasis werden grundsätzlich die „Nebenbestimmungen für Zuwendungen auf Kostenbasis des Bundesministeriums für Bildung und Forschung an gewerbliche Unternehmen für Forschungs- und Entwicklungsvorhaben“ (NKBF 2017).

Sofern die Zuwendungsmittel im sogenannten Abrufverfahren bereitgestellt werden, werden die „Besonderen Nebenbestimmungen für den Abruf von Zuwendungen im mittelbaren Abrufverfahren im Geschäftsbereich des BMBF“ (BNBest-mittelbarer Abruf-BMBF) ebenfalls Bestandteil des Zuwendungsbescheids.

Diese Nebenbestimmungen können unter https://foerderportal.bund.de/easy/easy_index.php?auswahl=easy_formulare&formularschrank=bmbf#t1 eingesehen werden.

Zur Durchführung von Erfolgskontrollen im Sinne der Verwaltungsvorschrift Nummer 11a zu § 44 BHO sind die Zuwendungsempfänger verpflichtet, die für die Erfolgskontrolle notwendigen Daten dem BMBF oder den damit beauftragten Institutionen zeitnah zur Verfügung zu stellen. Die Informationen werden ausschließlich im Rahmen der Begleitforschung und der gegebenenfalls folgenden Evaluation verwendet, vertraulich behandelt und so anonymisiert veröffentlicht, dass ein Rückschluss auf einzelne Personen oder Organisationen nicht möglich ist.

6.2 Wenn der Zuwendungsempfänger seine aus dem Forschungsvorhaben resultierenden Ergebnisse als Beitrag in einer wissenschaftlichen Zeitschrift veröffentlicht, so soll dies so erfolgen, dass der Öffentlichkeit der unentgeltliche elektronische Zugriff (Open Access) auf den Beitrag möglich ist. Dies kann dadurch erfolgen, dass der Beitrag in einer der Öffentlichkeit unentgeltlich zugänglichen elektronischen Zeitschrift veröffentlicht wird. Erscheint der Beitrag zunächst nicht in einer der Öffentlichkeit unentgeltlich elektronisch zugänglichen Zeitschrift, so soll der Beitrag – gegebenenfalls nach Ablauf einer angemessenen Frist (Embargofrist) – der Öffentlichkeit unentgeltlich elektronisch zugänglich gemacht werden (Zweitveröffentlichung). Im Fall der Zweitveröffentlichung soll die Embargofrist zwölf Monate nicht überschreiten. Das BMBF begrüßt ausdrücklich die Open Access-Zweitveröffentlichung von aus dem Vorhaben resultierenden wissenschaftlichen Monographien.

7 Verfahren

7.1 Antragsverfahren

Mit der Durchführung des Bundeswettbewerbs „Zukunft gestalten – Innovationen für eine exzellente berufliche Bildung (InnoVET)“ hat das BMBF das Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB) als Bewilligungsbehörde beauftragt. Ansprechpartner ist das


Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB)
Arbeitsbereich 4.4
Robert-Schuman-Platz 3
53175 Bonn
Telefon: 02 28/1 07 29 09
E-Mail: innovet@noSpambibb.de

Informationen zum Bundeswettbewerb „Zukunft gestalten – Innovationen für eine exzellente berufliche Bildung (InnoVET)“ werden im Internet unter https://www.bmbf.de/innovet veröffentlicht. Dort finden Sie auch Hinweise zu Informationsveranstaltungen für Förderinteressierte. Eine Teilnahme wird empfohlen.

Förderanträge können ab dem Tag der Veröffentlichung dieser Richtlinie eingereicht werden beim


Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB)
Arbeitsbereich 4.4
Bundeswettbewerb „Zukunft gestalten – Innovationen für eine exzellente berufliche Bildung (InnoVET)“
Postfach 20 12 64
53142 Bonn
(Postanschrift)
oder
Robert-Schuman-Platz 3
53175 Bonn
(Hausanschrift)

7.2 Mehrstufiges Verfahren

Das Antragsverfahren ist in zwei Phasen angelegt und besteht aus der Konzept- und einer daran anschließenden Erprobungs- und Umsetzungsphase.

Konzeptphase:


Antragsteller können mit Einreichung einer Projektidee eine Zuwendung zur Ausarbeitung dieses Projektkonzepts beantragen, sofern diese die in Nummer 1.1 sowie Nummer 2 definierte Anforderungen berücksichtigt.

Erprobungs- und Umsetzungsphase:


In der ersten Phase ausgewählte Zuwendungsempfänger und deren Partner können eine (weitere) Zuwendung für bis zu 48 Monate zur Umsetzung des Konzepts erhalten.

7.3 Vorlage förmlicher Förderanträge

In beiden Phasen ist zur Erstellung und Einreichung von förmlichen Förderanträgen das elektronische Antragssystem „easy-online“ zu nutzen.

Richtlinien, Merkblätter, Hinweise und Nebenbestimmungen können unter der Internetadresse https://foerderportal.bund.de/easy/easy_index.php?auswahl=easy_formulare&formularschrank=bmbf#t1 abgerufen werden.

Sämtliche eingereichten Unterlagen werden Eigentum des BMBF. Es besteht kein Rechtsanspruch auf Rückgabe eines eingereichten Projektantrags und evtl. weiterer vorgelegter Unterlagen. Das BMBF behält sich das Recht vor, Unter­lagen zu Archivierungszwecken selbst oder durch Dritte unter Sicherung der gebotenen Vertraulichkeit auf Datenträger aufzunehmen und zu speichern. Die Urheberrechte werden mit Einreichen der Unterlagen nicht übertragen.

7.3.1 Beantragung Konzeptphase

Für die Konzeptphase ist dem BIBB bis spätestens 26. April 2019 sowohl ein förmlicher Förderantrag über easy-online https://foerderportal.bund.de/easyonline/reflink.jsf?m=INNOVET&b=INNO_VET als auch ein Antragskonzept einzu­reichen. Das Antragskonzept ist verpflichtend im easy-online-System hochzuladen. Sie finden das Formular unter https://www.bmbf.de/foerderungen/bekanntmachung-2217.html.

Das Antragskonzept für die Konzeptphase darf maximal acht Seiten (DIN A4, in deutscher Sprache, Schriftart Arial, Schriftgröße 12, Zeilenabstand 1,5) umfassen.

Es soll folgende Angaben enthalten:

  1. Angaben zum Antragsteller
  2. Ideendarstellung/Projektbegründung
  3. Zeit- und Meilensteinplanung für die Projektumsetzung
  4. Schreiben – insofern erforderlich – des zuständigen Landesministeriums, das die Projektidee weiter verfolgt werden soll.

Der vollständige Antrag ist in dreifacher Ausfertigung auf dem Postweg vorzulegen; maßgeblich ist das Datum des Eingangsstempels des BIBB. Förderanträge, die nach dem oben angegebenen Zeitpunkt eingehen, können möglicherweise nicht mehr berücksichtigt werden.

Die eingegangenen Antragskonzepte werden nach folgenden Punkten von der Bewilligungsbehörde und einer Jury bewertet:

  • Fachliche Eignung des Antragstellers
  • Beitrag des geplanten Vorhabens zur Erreichung der Zielvorstellungen des Bundeswettbewerbs
  • Innovationsgehalt der eingereichten Projektskizze
  • Einbeziehung von KMU in die Zielsetzung
  • Plausibilität des Fach- und Finanzierungskonzepts

Auf Grundlage der oben angegebenen Punkte, einer unabhängigen Jury-Beurteilung sowie der abschließenden Antragsprüfung entscheidet das BMBF über eine Förderung der Anträge. Das Ergebnis wird dem Antragsteller schriftlich mitgeteilt.

7.3.2 Beantragung Erprobungs- und Umsetzungsphase

Für die Erprobungs- und Umsetzungsphase ist dem BIBB bis spätestens sechs Monate nach Start der Konzeptphase sowohl ein förmlicher Förderantrag über easy-online als auch ein Antragskonzept einzureichen. Das Antragskonzept ist verpflichtend im easy-online-System hochzuladen.

Zur Beantragung der Erprobungs- und Umsetzungsphase wird im weiteren Verfahren ein separater Link zur Verfügung gestellt.

Der vollständige Antrag ist in dreifacher Ausfertigung auf dem Postweg vorzulegen; maßgeblich ist das Datum des Eingangsstempels des BIBB. Förderanträge, die nach dem oben angegebenen Zeitpunkt eingehen, können möglicherweise nicht mehr berücksichtigt werden.

Bei Verbundprojekten stellt jeder Verbundpartner einen eigenen easy-online-Antrag, jedoch mit einer gemeinsamen von allen Verbundpartnern formulierten Vorhabenbeschreibung. Aus diesem Projektkonzept muss der jeweilige Beitrag aller Partner für das Projekt hervorgehen. Bei Verbundprojekten sind daher die Förderanträge in Abstimmung mit dem vorgesehenen Verbundkoordinator vorzulegen.

Das Antragskonzept für die Erprobungs- und Umsetzungsphase darf maximal 25 Seiten (DIN A4, in deutscher Sprache, Schriftart Arial, Schriftgröße 12, Zeilenabstand 1,5) umfassen und soll folgende Angaben enthalten:

  1. Angaben zum Antragsteller und gegebenenfalls zu den Verbundpartnern
  2. Projektbegründung
  3. Angaben zum Vorgehen zur Erprobung und Umsetzung des geplanten Vorhabens
  4. Zeit- und Meilensteinplanung (bei Verbundvorhaben eine gemeinsame Planung)
  5. Angaben zu Transfer und Verstetigung der Projektergebnisse
  6. Unterstützungsschreiben des zuständigen Landesministeriums sowie erforderlicher Kooperationspartner

7.3.3 Bewertung und fachliche Prüfung

Die eingegangenen Anträge der Erprobungs- und Umsetzungsphase werden nach folgenden Punkten bewertet und geprüft:

  • Nachweis der Erfahrungen zur beruflichen Bildung und fachliche Eignung des Antragstellers zur Durchführung des Projekts
  • Eigenständige Durchführung des Projekts durch den Antragsteller gemäß Nummer 3.2 dieser Förderrichtlinien
  • Projektbegründung und Projektkonzept
    • Bedarfsanalyse
    • Definition der Projektziele
    • Erprobungs- und Umsetzungsstrategie (Beschreibung der Arbeitspakete zur Umsetzung der Projektziele)
    • Angemessenheit der zeitlichen Umsetzung/der Zeit und Meilensteinplanung
    • Notwendigkeit, Angemessenheit und Nachvollziehbarkeit des Finanzierungsplans
    • Einbindung in relevante Netzwerkstrukturen: Aussagekräftige Nachweise der für die Umsetzung der gewählten Förderlinie notwendigen Partner, in denen der aktive Beitrag des jeweiligen Netzwerkpartners benannt ist.
    • Wirtschaftsnahe Ausgestaltung
  • Verstetigungs- und Transferkonzept (Nachhaltigkeit)

Die Bewertung erfolgt nach folgenden, im Grundsatz gleichwertigen Kriterien:

  • Plausibilität
  • Qualität und Machbarkeit
  • Innovation
  • Schlüssigkeit
  • Nachvollziehbarkeit

Nach Bewertung durch eine unabhängige Jury und abschließender Prüfung der Förderanträge erfolgt eine Förderentscheidung durch das BMBF.

7.4 Zu beachtende Vorschriften

Für die Bewilligung, Auszahlung und Abrechnung der Zuwendung sowie für den Nachweis und die Prüfung der Verwendung und die gegebenenfalls erforderliche Aufhebung des Zuwendungsbescheids und die Rückforderung der gewährten Zuwendung gelten die §§ 48 bis 49a des Verwaltungsverfahrensgesetzes, die §§ 23, 44 BHO und die hierzu erlassenen Allgemeinen Verwaltungsvorschriften soweit nicht in dieser Förderrichtlinie Abweichungen von den Allgemeinen Verwaltungsvorschriften zugelassen worden sind. Der Bundesrechnungshof ist gemäß § 91 BHO zur Prüfung berechtigt.

8 Geltungsdauer

Diese Förderrichtlinien treten am Tag nach ihrer Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft und sind bis zum Ablauf des 30. Juni 2025 gültig.

Bonn, den 8. Januar 2019

Bundesministerium für Bildung und Forschung

Im Auftrag
Peter Thiele