Änderung der Bekanntmachung - Medizintechnische Lösungen in die Patientenversorgung überführen
Änderung der Richtlinie zur Förderung von Projekten zum Thema "Medizintechnische Lösungen in die Patientenversorgung überführen – Klinische Evidenz ohne Verzögerung belegen". Bundesanzeiger vom 13.03.2018