Stärkung der Zusammenarbeit zwischen Öffentlichem Gesundheitsdienst und Public-Health-Forschung

Auf der 91. Gesundheitsministerkonferenz wurde Ende Juni 2018 ein Leitbild für den Öffentlichen Gesundheitsdienst (ÖGD) mit dem Titel „Der Öffentliche Gesundheitsdienst: Public Health vor Ort“ beschlossen.

 

Gemäß seiner Präambel soll das Leitbild den Mitarbeitenden in den Gesundheitsämtern eine Orientierung geben und eine Brücke zwischen Theorie und Praxis schlagen. Die Aufgaben des ÖGD werden im Leitbild als äußerst vielfältig charakterisiert und umfassen beispielsweise den Gesundheitsschutz, Beratung und Information der Bevölkerung, Gesundheitsförderung und Prävention sowie Gesundheitskommunikation und -berichterstattung.

Damit der ÖGD dieser Vielfalt an Aufgaben gerecht werden kann, ist eine wissenschaftliche Grundlage seiner Arbeit unabdingbar. Dies wird auch durch das Leitbild betont. Dazu gehört eine enge Zusammenarbeit in Forschung, Praxis sowie Aus- und Weiterbildung mit wissenschaftlichen Einrichtungen, insbesondere mit der Public-Health-Forschung. Das Leitbild identifiziert die Stärkung der Verbindung zwischen ÖGD und Wissenschaft als einen Punkt von entscheidender Bedeutung für die Weiterentwicklung und zukunftsfähige Gestaltung des ÖGD.

Auch in einer Stellungnahme der Leopoldina, acatech und Union der Deutschen Akademien der Wissenschaft zu Verbesserung von Public Health in Deutschland vom Jahr 2015 wird eine bessere Vernetzung zwischen dem wissenschaftlichen Zweig von Public Health, Public-Health-Praktikern und der Gesellschaft in Deutschland empfohlen. Im Koalitionsvertrag der aktuellen Legislaturperiode wird der ÖGD als wichtige Säule des Gesundheitswesens identifiziert und eine Stärkung des ÖGD für erforderlich gehalten.

Das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) beabsichtigt daher, Projekte zu fördern, die zu einer nachhaltigen Stärkung der Zusammenarbeit zwischen ÖGD und Public-Health-Forschung führen können. Hierzu sollen zunächst Kooperationsprojekte gefördert werden, die auf die wissenschaftliche Stärkung der ÖGD-Praxis abzielen. Durch die Nutzung des Potentials, das sich aus der Kooperation von Öffentlichem Gesundheitsdienst und Public-Health Forschung ergibt, soll ein Beitrag zum Erhalt und zur Verbesserung der Bevölkerungsgesundheit geleistet werden. Das Ziel der Bekanntmachung ist somit, durch die geförderten Projekte einen Beitrag zu einem leistungsstarken, zeitgemäßen ÖGD zu leisten und eine praxis- und transferorientierte Public-Health-Forschung zu fördern. Zur Einreichung von Vorhabenbeschreibungen sind wissenschaftliche Einrichtungen mit nachgewiesener Expertise in der Public-Health-Forschung und Einrichtungen des ÖGD aufgerufen.

Gefördert werden Projekte, die zu einer nachhaltigen Stärkung der Zusammenarbeit von ÖGD und Public-Health-Forschung beitragen und von Einrichtungen des ÖGD sowie wissenschaftlichen Einrichtungen gemeinsam durchgeführt werden. Von besonderem Interesse sind Vorhaben, die zur Evidenzbasierung oder Wirkungsmessung im Zusammenhang mit Maßnahmen des Öffentlichen Gesundheitsdienstes beitragen.

Diese Bekanntmachung ist in zwei Schwerpunkte unterteilt. Es ist möglich, innerhalb eines Projekts einen oder beide Schwerpunkte zugleich zu adressieren.

Unter Schwerpunkt 1 können konkrete Forschungsfragen mit klarem Bezug zum Öffentlichen Gesundheitsdienst bearbeitet werden. Die Projektarbeit muss dabei von den jeweiligen Expertisen der Partner in ÖGD und Public-Health-Forschung profitieren.

Unter Schwerpunkt 2 können Projekte bearbeitet werden, die auf die Weiterentwicklung von Forschungsmethoden sowie Forschungskompetenzen zur praxisnahen Bearbeitung von Forschungsfragen des ÖGD und Nutzung wissenschaftlicher Erkenntnisse in der ÖGD-Praxis abzielen.

Einreichung

Bitte reichen Sie Ihre Projektskizzen bis zum 14. August 2020 - 12.00 Uhr über unser Online-Tool ein.

Hier finden Sie die kompletten Bekanntmachung.

Informationsveranstaltung

Am 12./13.05.2020 wird der Projektträger jeweils eine Informationsveranstaltung in Form eines Webinars anbieten. In den Webinaren werden wir Ihnen die Bekanntmachung vorstellen und Ihre Fragen beantworten.

Die Webinare beginnen jeweils um 10.00 Uhr und dauern ca. zwei Stunden. Eine Anmeldung ist erforderlich. Bitte melden Sie sich nur für einen Termin an, die Inhalte sind identisch.

Weitere Informationen