Förderbekanntmachungen zu neuen Versorgungsformen: Ideenskizzen können eingereicht werden

Der Innovationsausschuss beim Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) hat eine themenoffene und eine themenspezifische Förderbekanntmachung zu neuen Versorgungsformen auf seiner Website veröffentlicht. In seine Entscheidung zu der themenspezifischen Förderbekanntmachung hatte der Innovationsausschuss Vorschläge aus dem Konsultationsverfahren zu Themen und zu Förderkriterien von externen Akteuren des Gesundheitswesens einbezogen.

 

In folgenden Themenfeldern plant der Innovationsausschuss Projekte zu fördern:

  • Weiterentwicklung der Versorgung durch Digitalisierung
  • Interdisziplinäre oder sektorenübergreifende Versorgungsnetzwerke und -pfade
  • Psychotherapeutische Versorgung vulnerabler Gruppen
  • Prävention und Versorgung von schweren psychischen Erkrankungen
  • Lehren aus der Covid-19-Pandemie für die Weiterentwicklung der Versorgung
  • Ein guter Start ins Leben durch eine vernetzte Versorgung

Das zweistufige Förderverfahren sieht vor, dass sich Interessierte im ersten Schritt mit einer Ideenskizze bewerben. Auf Basis dieser Skizzen entscheidet der Innovationsausschuss, welche Ideen zur Ausarbeitung eines Vollantrags gefördert werden. Die Anträge können ausschließlich in elektronischer Form über das Internetportal des mit der Abwicklung der Fördermaßnahmen beauftragten Projektträgers, das Deutsche Zentrum für Luft- und Raumfahrt e. V. (DLR), eingereicht werden. Die Einreichungsfrist endet am 1. Juni 2021 um 12.00 Uhr.

Nähere Informationen zu den Förderbekanntmachungen sowie zu den formalen und inhaltlichen Anforderungen, die an die Anträge gestellt werden, sind auf der Website des Innovationsausschusses in dem zur jeweiligen Bekanntmachung veröffentlichten Leitfaden sowie in den Allgemeinen Nebenbestimmungen zu finden. Außerdem bietet das DLR eine Informationsveranstaltung in Form eines Web-Seminars an. Das ca. einstündige Web-Seminar findet am 20. April 2021 um 11.00 Uhr statt. Der Schwerpunkt liegt auf der Erstellung und Einreichung von Anträgen zu den genannten Förderbekanntmachungen.

Voraussichtlich Ende des dritten Quartals 2021 entscheidet der Innovationsausschuss, welche Ideenskizzen zur Konzeptentwicklung und Ausarbeitung eines Vollantrags mit max. 75.000 € gefördert werden.

Weitere Förderbekanntmachungen in 2021

Weitere Förderbekanntmachungen des Innovationsausschusses sind für das zweite Quartal 2021 im Bereich der Versorgungsforschung geplant. Hierzu gehört auch eine Förderbekanntmachung zu medizinischen Leitlinien, für die in der Versorgung ein besonderer Bedarf besteht. Die genauen Themenfelder werden hierfür vom Bundesministerium für Gesundheit festgelegt.

Hintergrund: Projektförderung durch den Innovationsausschuss

Der G-BA erhielt 2016 vom Gesetzgeber den Auftrag, Projekte zu fördern, die über die bisherige regelhafte Gesundheitsversorgung in der gesetzlichen Krankenversicherung in Deutschland hinausgehen, um gezielte Impulse für Innovationen zu geben. Hierfür wurde beim G-BA ein Innovationsausschuss eingerichtet. Die Mittel werden von den gesetzlichen Krankenkassen getragen; da sie aus dem Gesundheitsfonds stammen, werden sie vom Bundesamt für Soziale Sicherung verwaltet.

Weitere Informationen zur Arbeit des Innovationsausschusses, zu Förderbekanntmachungen und laufenden sowie abgeschlossenen Projekten finden Sie auf der Website des Innovationsausschusses.