Bekanntmachung - Förderung von Forschungsvorhaben im Bereich Alphabetisierung und Grundbildung

1 Förderziel, Zuwendungszweck, Rechtsgrundlage

1.1 Förderziel und Zuwendungszweck

Seit der repräsentativen leo. – Level-One Studie der Universität Hamburg, die im Jahr 2011 erstmals das Ausmaß des funktionalen Analphabetismus in Deutschland aufzeigte, hat weitere Forschung dazu beigetragen, auch die Ursachen des funktionalen Analphabetismus und die Lebenswelt gering literalisierter Erwachsener weiter zu ergründen. Die zweite Level-One Studie 2018 zeigt einen Rückgang der Zahl gering literalisierter Erwachsener von 7,5 auf 6,2 Millionen auf. Neben dem Ausmaß geringer Literalität widmete sich die Studie konkreten Fragen von Teilhabe, Alltagspraktiken und Kompetenzen in verschiedenen Lebensbereichen wie z. B. Arbeit, Familie oder Gesundheit. Die Einflussfaktoren, die bei der Entstehung von funktionalem Analphabetismus eine besondere Rolle spielen, wie etwa der Schulabschluss, der familiäre Bildungshintergrund oder die in der Kindheit zuerst erlernte Sprache wurden 2012 auch durch die internationale Vergleichsstudie PIAAC (Programme for the International Assessment of Adult Competencies) der OECD bestätigt.

Mit der „Studie zum mitwissenden Umfeld funktionaler Analphabetinnen und Analphabeten“ (kurz: Umfeldstudie), die die Universität Hamburg in den Jahren 2013 bis 2016 durchgeführt hat, wurde erstmals das mitwissende Umfeld untersucht. Die Quote der Mitwissenden liegt bei etwa 40 %. Funktionaler Analphabetismus ist demnach bei Familienangehörigen, Kollegen oder Personen aus dem Freundeskreis weniger tabuisiert als angenommen. Über Vertrauenspersonen lassen sich die Erreichbarkeit, Ansprache und Beratung von betroffenen Personen verbessern. Ein weiteres Ergebnis der Studie ist der Nachweis, dass ein offener Umgang mit Lese- und Schreibschwierigkeiten zumeist auch zu Unterstützung führt.

Die Untersuchung „Sensibilisierung von Arbeitnehmern für das Problem des funktionalen Analphabetismus in Unternehmen“ (sogenannte SAPfA-Studie), die die Stiftung Lesen in den Jahren 2012 bis 2014 durchgeführt hat, zeigt, dass (funktionaler) Analphabetismus auch in Teilen des beruflichen Umfelds der Betroffenen gut bekannt ist und dass bei Arbeitgebern das Bewusstsein für die Notwendigkeit von Grundbildung besteht. Die SAPfA-Studie liefert zudem neue Erkenntnisse für die Ansprache, Motivation und Einbindung von Unternehmen in Maßnahmen zur Alphabetisierung und Grundbildung.

Im Forschungsprojekt „Identifikation von Risiko- und Schutzfaktoren für die Entwicklung und Veränderung geringer Literalität und Numeralität bei deutschen Erwachsenen“ (GeLiNu, 2017 bis 2020), das von dem Leibniz-Institut für Sozialwissenschaften in Mannheim durchgeführt wird, werden auf Grundlage der repräsentativen Längsschnittdaten des Nationalen Bildungspanels die individuellen und strukturellen Entstehungsfaktoren für geringe Lese- und Rechenkompetenzen untersucht. Außerdem wird erforscht, in welcher Weise sich diese Fähigkeiten im Laufe des Lebens verändern. Faktoren wie kognitive und nicht-kognitive Grundfertigkeiten, soziodemografische Merkmale, Beteiligung am Erwerbsleben sowie Familie und Lebenswelt werden dabei berücksichtigt. Ziel ist es, mit geeigneten Maßnahmen an den entscheidenden Scharnierstellen im Bildungsprozess der einzelnen Personen anzusetzen.

Die Stiftung Lesen erforscht im Projekt „Reaching young adults with low achievemet in literacy“ (REACH, 2016 bis 2020) die Altersgruppe der 16 bis 35jährigen funktionalen Analphabeten auf Alpha-Level 3 und sucht nach Möglichkeiten, diese Gruppe über lebensweltliche Zugänge zu erreichen und zu motivieren, ihre Schriftsprachkompetenzen zu verbessern. Aus den gewonnenen Daten werden Themen, Kommunikationsmittel, Ansprachemöglichkeiten und ­praxistaugliche Zugangswege abgeleitet, die junge Erwachsene niederschwellig und effektiv erreichen.

Trotz zunehmender Erkenntnisse zum funktionalen Analphabetismus in Deutschland sind viele Fragen noch nicht hinreichend erforscht und beantwortet. Es ist daher erklärtes Ziel der Nationalen Dekade für Alphabetisierung und Grundbildung 2016 bis 2026, die Forschungslage in diesem Bereich zu verbessern. Mithilfe wissenschaftlicher Erkenntnisse sollen die Ansprache der Betroffenen und die Lernangebote selbst passgenauer zugeschnitten werden, um die Teilnahme der Betroffenen an entsprechenden Lernangeboten zu erhöhen.

Mit dieser Richtlinie zur Förderung von Forschungsvorhaben im Bereich Alphabetisierung und Grundbildung werden anwendungsorientierte Forschungsvorhaben gefördert, die eine oder mehrere der folgenden übergreifenden Zielsetzungen verfolgen und deren Befunde das Potenzial haben, in der Praxis dauerhaft genutzt zu werden:

  • mehr über die Adressaten von Alphabetisierungs- und Grundbildungsangeboten, ihre Lebenswelt und ihr soziales Milieu zu erfahren,
  • die Qualität und Gelingensfaktoren von Lehr- und Lernprozessen in Lernangeboten der Alphabetisierung und Grundbildung zu untersuchen und
  • mehr über die Wirksamkeit von Strukturen und Investitionen in der Alphabetisierungs- und Grundbildungsarbeit zu erfahren.

Ziel ist es weiterhin, dass die Forschungsergebnisse in konkrete Handlungsempfehlungen münden und idealerweise in Maßnahmen der Fachpraxis direkt eingebunden werden können.

Die Hauptzielgruppe der mit dieser Richtlinie geförderten Forschungsvorhaben sind Erwachsene mit Deutsch als Muttersprache sowie bereits länger in Deutschland lebende Migranten.

1.2 Rechtsgrundlagen

Der Bund gewährt die Zuwendungen nach Maßgabe dieser Förderrichtlinie, der §§ 23 und 44 der Bundeshaushaltsordnung (BHO) und den dazu erlassenen Verwaltungsvorschriften sowie der „Richtlinien für Zuwendungsanträge auf Ausgabenbasis (AZA)“ und/oder der „Richtlinien für Zuwendungsanträge auf Kostenbasis (AZK)“ des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF). Ein Anspruch auf Gewährung der Zuwendung besteht nicht. Vielmehr entscheidet die Bewilligungsbehörde aufgrund ihres pflichtgemäßen Ermessens im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.

2 Gegenstand der Förderung

Gegenstand der Förderung sind praxisrelevante und anwendungsorientierte Forschungsvorhaben, die sich in folgenden Themenbereichen zur Alphabetisierung und Grundbildung verorten:

  1. Lebenswelten der Betroffenen und individuelle, motivationale Ansprachewege:
    In diesem Themenfeld können Forschungsvorhaben gefördert werden, die die individuellen Lebensumstände der unterschiedlichen Zielgruppen (z. B. junge Erwachsene am Übergang in den Beruf, Erwachsene mit und ohne Migrationshintergrund, Erwerbstätige, Frauen) sowie ihr berufliches und soziales Umfeld untersuchen, um daraus Ansprachewege und erwachsenengerechte Lernangebote abzuleiten, die an den individuellen Bedarfen und Lebenswelten der Betroffenen ausgerichtet sind. So ist ein relevanter Fragenkomplex, wie Personen mit geringen Schriftsprachkompetenzen ihren Alltag bewältigen bzw. welche Bedeutung Schriftsprache in Milieu und Lebenswelt hat, welches die Anlässe sind, schriftsprachbezogene Lernprozesse anzustoßen, und wie diese für die Praxis nutzbar gemacht werden können. Dazu gehören insbesondere Forschungsvorhaben zu spezifischen Zielgruppen und der Wirksamkeit unterschiedlicher Strategien zur Gewinnung von Adressaten unter Berücksichtigung des individuellen und beruflichen Umfelds. Auch die Gründe und Ursachen für die Nichtteilnahme an Lernangeboten oder für den frühzeitigen Abbruch sollen weiter erforscht werden.
  2. Lehr- und Lernprozesse in der Alphabetisierung und Grundbildung:
    In diesem Themenfeld soll untersucht werden, welche Anforderungen an die pädagogischen, (fach-)didaktischen und diagnostischen Qualifikationen des Bildungspersonals zu stellen sind, um die Qualität und Effektivität von Lehr-/Lernprozessen in der Alphabetisierungs- und Grundbildungsarbeit zu befördern. In diesem Zusammenhang ist auch die Untersuchung der Frage von Interesse, welche Konzepte und Vorannahmen Lehrende in Bezug auf Adressaten und Teilnehmende haben und wie Lehrende Sensibilität für das Milieu und die Lebenswelt der Lernenden mit geringen Schriftsprachkenntnissen entwickeln. Ferner können Forschungsvorhaben gefördert werden, die zielgruppenspezifische Lehr- und Lernmethoden analysieren. Dazu gehören beispielweise die Identifikation von Gelingensfaktoren für arbeitsplatzbezogene Lernangebote oder auch die Identifikation von Voraussetzungen und Rahmenbedingungen für didaktische Konzepte für heterogene Gruppen, beispielsweise in gemeinsamen Lernangeboten für Menschen mit der Erst- und Zweitsprache Deutsch. Die Untersuchung von Effekten didaktisch-methodischer Konzepte, des Lernverhaltens der Teilnehmenden, von Faktoren zur Verbesserung ihrer Fähigkeit zum selbstgesteuerten und tutoriell unterstützten Lernen (z. B. die Nutzung digitaler Medien) sowie die Erfassung von Lernvoraussetzungen, Lernständen und Lernfortschritten können ebenfalls unter diesem Themenfeld gefördert werden.
  3. Etablierung von Strukturen und Investitionen in der Alphabetisierung und Grundbildung:
    In diesem Themenfeld können Forschungsvorhaben gefördert werden, die die Wirksamkeit von bundesweiten, länderspezifischen oder regionalen Beratungsangeboten und -strukturen zur Alphabetisierung und Grundbildung für funktionale Analphabeten und ihre Vertrauenspersonen sowie von entsprechenden Netzwerkstrukturen untersuchen. So können unter diesem Themenfeld beispielsweise die Voraussetzungen und Rahmenbedingungen von Akteurnetzwerken und Beratungsstrukturen für die arbeitsorientierte Grundbildung erforscht werden. Darüber hinaus ist in diesem Zusammenhang auch die Untersuchung der Frage von Interesse, welche wirtschaftlichen und insbesondere Arbeitsmarkteffekte durch verstärkte Investitionen in Alphabetisierungs- und Grundbildungsarbeit entstehen.

Für die Erforschung der offenen Fragestellungen in den oben genannten Themenfeldern sind inter- und multidis­ziplinäre Forschungsansätze auch in Verbünden und Netzwerkstrukturen mit Praxispartnern sowie partizipative Forschungsansätze, bei denen von der Forschungsfrage betroffene Personen und Gruppen partnerschaftlich in den Erkenntnisprozess einbezogen werden, ausdrücklich erwünscht.

3 Zuwendungsempfänger

Antragsberechtigt sind staatliche und staatlich anerkannte Hochschulen, außeruniversitäre Forschungseinrichtungen sowie private, nicht gewinnorientierte Organisationen mit Bezug zur Bildungsforschung. Die Gewährung von Zuwendungen an Hochschulen, außeruniversitäre Forschungseinrichtungen und sonstige Organisationen mit Bezug zur Bildungsforschung erfolgt unter der Voraussetzung, dass sie auf Grundlage der Regelungen zu nichtwirtschaftlichen Tätigkeiten der Nummern 2.1.1 bis 2.1.2 des Unionsrahmens für staatliche Beihilfen zur Förderung von Forschung, Entwicklung und Innovation vom 27. Juni 2014 (ABl. C 198 vom 27.6.2014, S. 1) nicht als Beihilfe im Sinne von Artikel 107 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (ex-Artikel 87 Absatz 1 EG-Vertrag) zu qualifizieren ist. Zum Zeitpunkt der Auszahlung einer gewährten Zuwendung wird das Vorhandensein einer Einrichtung, die der Tätigkeit des Zuwendungsempfängers dient, in Deutschland verlangt.

Sonstige Einrichtungen der Bildungspraxis – beispielsweise pädagogische Einrichtungen bzw. deren Träger, Fachberatungsstellen oder Selbsthilfeorganisationen – sind im Verbund mit Hochschulen, außeruniversitären Forschungseinrichtungen sowie privaten, nicht gewinnorientierten Organisationen mit Bezug zur Bildungsforschung antragsberechtigt, wobei die Koordination des Verbunds jeweils bei einer wissenschaftlichen Einrichtung liegen muss.

Forschungseinrichtungen, die von Bund und/oder Ländern grundfinanziert werden, kann neben ihrer institutionellen Förderung nur unter bestimmten Voraussetzungen eine Projektförderung für ihre zusätzlichen projektbedingten Ausgaben beziehungsweise Kosten bewilligt werden.

Zu den Bedingungen, wann staatliche Beihilfe vorliegt bzw. nicht vorliegt, und in welchem Umfang beihilfefrei gefördert werden kann, siehe Mitteilung der Kommission zum Unionsrahmen für staatliche Beihilfen zur Förderung von Forschung, Entwicklung und Innovation vom 27. Juni 2014 (ABl. C 198 vom 27.6.2014, S. 1), insbesondere Abschnitt 2.

4 Besondere Zuwendungsvoraussetzungen

Gefördert werden im Rahmen dieser Fördermaßnahme sowohl Einzel- als auch Verbundprojekte.

Anträge von interdisziplinären Kooperationsverbünden sind ausdrücklich erwünscht. Verbundprojekte setzen sich aus mehreren Forschungsteams verschiedener wissenschaftlicher Einrichtungen/Hochschulen bzw. Organisationen mit Bezug zur Bildungsforschung und gegebenenfalls der Bildungspraxis zusammen. Im Fall von Verbundprojekten wird eine gemeinschaftliche Bewerbung der Interessenten vorausgesetzt.

Die Partner eines Verbundprojekts regeln ihre Zusammenarbeit in einer schriftlichen Kooperationsvereinbarung. Verbundpartner, die Forschungseinrichtungen im Sinne von Artikel 2 (Nummer 83) AGVO sind, stellen sicher, dass im Rahmen des Verbunds keine indirekten (mittelbaren) Beihilfen an Unternehmen fließen. Dazu sind die Bestimmungen von Nummer 2.2 der Mitteilung der Kommission zum Unionsrahmen für staatliche Beihilfe zur Förderung von Forschung, Entwicklung und Innovation (ABl. C 198 vom 27.6.2014, S. 1) zu beachten.

Vor der Förderentscheidung über ein Verbundprojekt muss eine grundsätzliche Übereinkunft über bestimmte vom BMBF vorgegebene Kriterien nachgewiesen werden. Einzelheiten sind dem „Merkblatt für Antragsteller/Zuwendungsempfänger zur Zusammenarbeit der Partner von Verbundprojekten“, das von Antragstellern und Zuwendungsempfängern zu beachten ist, zu entnehmen (BMBF-Vordruck Nr. 0110)1.

5  Art und Umfang, Höhe der Zuwendung

Die Zuwendungen werden im Wege der Projektförderung als nicht rückzahlbare Zuschüsse gewährt. Der Förderhöchstbetrag wird mit 150 000 Euro pro Jahr festgelegt. In der Regel soll die Laufzeit der Forschungsvorhaben drei Jahre nicht überschreiten.

Zuwendungen können für vorhabenbezogene Personal-, Sach- und Reisemittel verwendet werden.

Bemessungsgrundlage für Hochschulen, Forschungs- und Wissenschaftseinrichtungen und vergleichbare Institutionen, die nicht in den Bereich der wirtschaftlichen Tätigkeiten fallen, sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Ausgaben (bei Helmholtz-Zentren und der Fraunhofer-Gesellschaft die zuwendungsfähigen projektbezogenen Kosten), die unter Berücksichtigung der beihilferechtlichen Vorgaben individuell bis zu 100 % gefördert werden können.

Bei nichtwirtschaftlichen Forschungsvorhaben an Hochschulen wird zusätzlich zu den zuwendungsfähigen Ausgaben eine Projektpauschale in Höhe von 20 % gewährt.

Über Art, Umfang und Zeitdauer der Förderung der Forschungsvorhaben wird jeweils auf der Grundlage der Einzelanträge und deren Prüfung hinsichtlich Angemessenheit und Erforderlichkeit der Mittel entschieden.

6 Sonstige Zuwendungsbestimmungen

Bestandteil eines Zuwendungsbescheids auf Ausgabenbasis werden grundsätzlich die „Nebenbestimmungen für Zuwendungen auf Ausgabenbasis des Bundesministeriums für Bildung und Forschung zur Projektförderung (NABF)“. Bestandteil eines Zuwendungsbescheids auf Kostenbasis werden grundsätzlich die „Nebenbestimmungen für Zuwendungen auf Kostenbasis des BMBF an gewerbliche Unternehmen für FE-Vorhaben (NKBF 2017)“.

Zur Durchführung von Erfolgskontrollen im Sinne der Verwaltungsvorschrift Nummer 11a zu § 44 BHO sind die Zuwendungsempfänger verpflichtet, die für die Erfolgskontrolle notwendigen Daten dem BMBF oder den damit beauftragten Institutionen zeitnah zur Verfügung zu stellen. Die Informationen werden ausschließlich im Rahmen der Begleitforschung und der gegebenenfalls folgenden Evaluation verwendet, vertraulich behandelt und so anonymisiert veröffentlicht, dass ein Rückschluss auf einzelne Personen oder Organisationen nicht möglich ist.

Wenn der Zuwendungsempfänger seine aus dem Forschungsvorhaben resultierenden Ergebnisse als Beitrag in einer wissenschaftlichen Zeitschrift veröffentlicht, so soll dies so erfolgen, dass der Öffentlichkeit der unentgeltliche elektronische Zugriff (Open Access) auf den Beitrag möglich ist. Dies kann dadurch erfolgen, dass der Beitrag in einer der Öffentlichkeit unentgeltlich zugänglichen elektronischen Zeitschrift veröffentlicht wird. Erscheint der Beitrag zunächst nicht in einer der Öffentlichkeit unentgeltlich elektronisch zugänglichen Zeitschrift, so soll der Beitrag – gegebenenfalls nach Ablauf einer angemessenen Frist (Embargofrist) – der Öffentlichkeit unentgeltlich elektronisch zugänglich gemacht werden (Zweitveröffentlichung). Im Falle der Zweitveröffentlichung soll die Embargofrist zwölf Monate nicht überschreiten. Das BMBF begrüßt ausdrücklich die Open Access-Zweitveröffentlichung von aus dem Vorhaben resultierenden wissenschaftlichen Monografien.

Um Forschungsergebnisse für die Praxis nutzen zu können, ist eine allgemeinverständliche Ergebnisaufbereitung erforderlich. Zuwendungsempfänger verpflichten sich, die Ergebnisse ihrer Projekte außer für die Fachöffentlichkeit sowohl für Akteure aus der Praxis (z. B. über entsprechende Fachzeitschriften) als auch für ein breites bildungspolitisch interessiertes Publikum (z. B. über populäre Medien) aufzubereiten.

Die Nutzung vorhandener Daten zur Beantwortung der Forschungsfrage ist einer eigenen Datenerhebung vorzuziehen. Im Fall von notwendigen eigenen Datenerhebungen ist zu begründen, warum die Daten selbst erhoben werden müssen und warum dafür nicht auf vorhandene Daten zurückgegriffen werden kann. Falls geplant ist, eigene Daten zu erheben, soll die Anschlussfähigkeit neu erhobener Daten an bestehende Datensätze beachtet werden. Zu beiden Punkten ist in der Projektskizze Stellung zu nehmen.

Zuwendungsempfänger verpflichten sich, die im Rahmen des Projekts gewonnenen quantitativen Daten – inklusive der verwendeten Instrumente und Dokumentationen – spätestens nach Abschluss des Projekts in weitergabefähiger Form einer geeigneten Einrichtung (zum Beispiel dem Verbund Forschungsdaten Bildung [www.forschungsdaten-bildung.de]) oder einem ebenfalls vom Rat für Sozial- und Wirtschaftsdaten anerkannten Forschungsdatenzentrum zur Verfügung zu stellen, um im Sinne der guten wissenschaftlichen Praxis eine langfristige Datensicherung für Replikationen und gegebenenfalls Sekundärauswertungen zu ermöglichen. Dort werden die Daten archiviert, dokumentiert und gegebenenfalls auf Anfrage der wissenschaftlichen Community zur Verfügung gestellt. Um die Weitergabefähigkeit der Daten an eine geeignete Einrichtung zu gewährleisten, müssen die Zuwendungsempfänger Standards des Forschungsdatenmanagements einhalten. Hinweise und Checklisten finden Sie unter www.forschungsdaten-bildung.de/datenmanagement. Die Umsetzung des Forschungsdatenmanagements ist bereits im Antrag (mit der Vorhabenbeschreibung) darzulegen.

7 Verfahren

7.1 Einschaltung eines Projektträgers bzw. einer Durchführungsstelle und Anforderung von Unterlagen

Mit der administrativen Abwicklung und inhaltlichen Begleitung der Fördermaßnahme hat das BMBF das Bundesinstitut für Berufsbildung beauftragt.

Ansprechpartner sind:

Für inhaltliche Fragen:
Birgit Garbe-Emden
Koordinierungsstelle Dekade für Alphabetisierung und Grundbildung
Bundesinstitut für Berufsbildung
Telefon: 02 28/1 07-23 38
E-Mail: garbe-emden@noSpambibb.de

Für administrative Fragen:
Marion Trimkowski
Koordinierungsstelle Dekade für Alphabetisierung und Grundbildung
Bundesinstitut für Berufsbildung
Telefon: 02 28/1 07-15 20
E-Mail: trimkowski@noSpambibb.de

Das Einreichen der schriftlichen Skizzen und Anträge erfolgt über:
Bundesinstitut für Berufsbildung
Koordinierungsstelle Dekade für Alphabetisierung
Kennwort: Forschung
Postfach 20 12 64
53142 Bonn

Soweit sich hierzu Änderungen ergeben, wird dies im Bundesanzeiger oder in anderer geeigneter Weise bekannt gegeben.

Vordrucke für Förderanträge, Richtlinien, Merkblätter, Hinweise und Nebenbestimmungen können unter der Internetadresse https://foerderportal.bund.de abgerufen oder unmittelbar beim oben angegebenen Projektträger angefordert werden.

Zur Erstellung von Projektskizzen und von förmlichen Förderanträgen ist das elektronische Antragssystem „easy-Online" zu nutzen (https://foerderportal.bund.de/easyonline).

7.2 Förderverfahren

Das Antragsverfahren ist zweistufig angelegt.

Zunächst erfolgt eine Einreichung von Projektskizzen. In einem zweiten Verfahrensschritt werden Förderinteressenten, deren Skizzen für eine mögliche Förderung vorgeschlagen werden, aufgefordert, förmliche Förderanträge einzureichen. Die Förderentscheidung wird durch das BMBF getroffen.

7.2.1 Vorlage und Auswahl von Projektskizzen

In der ersten Verfahrensstufe sind dem Projektträger (Anschrift siehe oben) bis spätestens 13. März 2020 zunächst Projektskizzen (zweifache Ausfertigung, versehen mit rechtsverbindlicher Unterschrift im Original) vorzulegen. Es gilt das Datum des Poststempels. Die Vorlagefrist gilt nicht als Ausschlussfrist. Verspätet eingereichte Skizzen können möglicherweise nicht mehr berücksichtigt werden.

Die Projektskizze (bestehend aus der easy-Online-Skizze und der Vorhabenbeschreibung) ist über das Internetportal easy-Online zu erstellen und einzureichen. Das Internetportal easy-Online ist über die Internetseite https://foerderportal.bund.de/easyonline/ erreichbar.

Bei Verbundprojekten ist die Projektskizze in Abstimmung mit dem vorgesehenen Verbundkoordinator vorzulegen. Ebenso ist eine von jedem Projektpartner unterzeichnete Erklärung über die Zusammenarbeit (letter of intent) beizufügen.

Der maximale Umfang der Projektskizzen beträgt 45 000 Zeichen inklusive Leerzeichen für Einzelvorhaben und 60 000 Zeichen inklusive Leerzeichen für Verbundvorhaben (ausgenommen Literaturverzeichnis und Interessensbekundungen). Darüberhinausgehende Darstellungen werden bei der Begutachtung nicht berücksichtigt. Bei Verbundprojekten ist die Projektskizze vom vorgesehenen Verbundkoordinator vorzulegen. Die Skizze soll von den beteiligten Partnern gemeinsam erarbeitet werden.

Die Skizze ist wie folgt zu gliedern und muss Aussagen zu Folgendem enthalten:

  1. Allgemeine Angaben zum Vorhaben
    • Deckblatt mit Titel/Thema des Forschungsprojekts,
    • Art des Vorhabens: Einzelvorhaben oder Verbundvorhaben mehrerer Einrichtungen,
    • Hauptansprechpartner (nur eine Person), vollständige Dienstadresse,
    • gegebenenfalls (z. B. bei Verbünden) weitere Projektleiter, vollständige Dienstadressen,
    • beantragte Laufzeit, geplanter Beginn des Vorhabens,
    • Unterschrift des Hauptverantwortlichen für das Vorhaben und gegebenenfalls der beteiligten Projektleiter.
  2. Beschreibung der Forschungsinhalte und weitere Erläuterungen zum Vorhaben
    1. Kurze Zusammenfassung (maximal eine Seite)
    2. Ziele
      • Fragestellung, Gesamtziel und Arbeitsziele des Vorhabens,
      • Beitrag des Vorhabens zur Erfüllung der Ziele der Richtlinie.
    3. Darstellung des nationalen und internationalen Forschungsstands einschließlich Darstellung der eigenen Forschungsarbeiten im Feld
    4. Arbeitsprogramm
      • theoretischer Zugang/analyseleitende Theorie(n)/Hypothesen,
      • Untersuchungsdesign mit Begründung der Methoden/Verfahren,
      • Beschreibung des Arbeitsplans und des Zeitplans,
      • Darstellung der projektbezogenen Ressourcenplanung.
    5. Darstellung der wissenschaftlichen Erfolgsaussichten inklusive Verwertungsplan
    6. Arbeitsteilung/Zusammenarbeit mit Dritten
      Angaben, die nur bei gegebenem Antragsinhalt notwendig sind (innerhalb der angegebenen Gesamtzeichenzahl):
      • bei Verbundvorhaben: Beschreibung der Arbeitsteilung zwischen den Partnern und Erläuterung zum wechselseitigen Mehrwert (siehe Gliederungsnummer V),
      • Stellungnahme zu Gewährleistung des Feld-/bzw. Datenzugangs,
      • Stellungnahme zum Ergebnis der Prüfung, ob eine Nutzung vorhandener Datenbestände möglich ist,
      • Umsetzung des Forschungsdatenmanagements.
  3. Grober Gesamtfinanzierungsplan
  4. Anlagen
    • Informationen zu eigenen Vorarbeiten der Projektleitung und gegebenenfalls weiterer Projektbetreuer (Liste ­maximal zehn einschlägiger Publikationen der letzten fünf Jahre, laufende Drittmittelvorhaben mit Bezug zum geplanten Vorhaben [Titel, Förderer und Umfang]),
    • Literaturverzeichnis,
    • gegebenenfalls Forschungsdatenmanagementplan (siehe oben),
    • Interessen- und/oder Absichtserklärungen (LOI) von Partnern aus der Bildungspraxis mit konkreten Angaben zur geplanten Kooperation.

Eine alleinige Vorlage per Telefax oder E-Mail ist nicht möglich. Aus der Vorlage einer Projektskizze kann kein Anspruch auf eine Förderung abgeleitet werden.

Projektskizzen, die den oben genannten Anforderungen und dem Gliederungsschema nicht genügen, können nicht berücksichtigt werden.

Die eingegangenen Skizzen für die Forschungsvorhaben werden nach Ablauf der Vorlagefrist gemäß folgender Kriterien bewertet:

  • Beitrag zur Erreichung der in der Förderrichtlinie genannten Zielsetzungen,
  • wissenschaftliche Originalität und Relevanz des Forschungsvorhabens vor dem Hintergrund des nationalen und internationalen Forschungsstands,
  • Angemessenheit von Größe und Struktur des Vorhabens, der gewählten Untersuchungsmethoden sowie Stringenz der Zeit-, Arbeits- und Budgetplanung und der arbeitsteiligen Vernetzung der Partner,
  • Qualität des interdisziplinären Ansatzes und Zusammensetzung des Verbundes sowie Qualifikation der beteiligten Partner,
  • Erfolgsaussichten sowie nachhaltige Relevanz und Verwertbarkeit der Forschungsergebnisse für die Praxis.

Das Auswahlergebnis wird den Interessenten schriftlich mitgeteilt.

7.2.2 Vorlage förmlicher Förderanträge und Entscheidungsverfahren

In der zweiten Verfahrensstufe werden die Interessenten bei positiv bewerteten Projektskizzen aufgefordert, die Skizze gegebenenfalls unter Berücksichtigung von Auflagen zum förmlichen Förderantrag auszuarbeiten. Der Vollantrag wird dann in elektronischer Form unter Nutzung von easy-Online eingereicht. Nach abschließender Prüfung entscheidet das BMBF über die Förderung. Bei Verbundprojekten sind die Förderanträge in Abstimmung mit dem vorgesehenen Verbundkoordinator vorzulegen.

Die Gliederung wie auch Formatierung, die für die Skizze in Nummer 7.2.1 vorgegeben wurde, ist für die einzureichende Vorhabenbeschreibung beizubehalten. Zusätzlich sind die in der Projektskizze gemäß Nummer 7.2.1 dargestellten Punkte zu konkretisieren und zu spezifizieren, einschließlich detaillierter Darstellung von Arbeits-, Ressourcen- und Zeitplanung, Darstellung der wissenschaftlichen Erfolgsaussichten und der Notwendigkeit der Zuwendung.

Der maximale Umfang der Vorhabenbeschreibung beträgt 75 000 Zeichen inklusive Leerzeichen bei Einzelprojekten und 90 000 Zeichen inklusive Leerzeichen bei Verbundprojekten (ausgenommen Literaturverzeichnis und Interessenbekundungen). Darüberhinausgehende Darstellungen werden nicht berücksichtigt.

Zusätzlich zur Prüfung der Umsetzung der im Rahmen der Ausarbeitung des Förderantrags gegebenenfalls formulierten Auflagen und Hinweise aus der Begutachtung, gelten folgende Bewertungskriterien:

  • Zuwendungsfähigkeit, Notwendigkeit und Angemessenheit der beantragten Mittel,
  • Qualität und Angemessenheit der Maßnahmen des Projektmanagements und, wenn zutreffend, der Organisation der Zusammenarbeit im Verbund zur Erreichung des Projektziels,
  • Nachvollziehbarkeit und Angemessenheit des weiter ausgearbeiteten Arbeitsplans.

Über Art, Umfang und Zeitdauer der Förderung der Projekte entscheidet das BMBF entsprechend der oben angegebenen Kriterien.

Die inhaltliche Detailprüfung der förmlichen Anträge erfolgt unter Berücksichtigung der Antragsrichtlinien und der BHO. Entsprechend der oben angegebenen Kriterien und Bewertung wird nach abschließender Antragsprüfung über eine Förderung entschieden.

Aus der Vorlage des Förderantrags kann kein Anspruch auf eine Förderung abgeleitet werden.

Förderanträge, die den oben genannten Anforderungen und dem Gliederungsschema nicht genügen, können nicht berücksichtigt werden.

7.3 Zu beachtende Vorschriften

Für die Bewilligung, Auszahlung und Abrechnung der Zuwendung sowie für den Nachweis und die Prüfung der Verwendung und die gegebenenfalls erforderliche Aufhebung des Zuwendungsbescheids und die Rückforderung der gewährten Zuwendung gelten die §§ 48 bis 49a des Verwaltungsverfahrensgesetzes, die §§ 23, 44 BHO und die hierzu erlassenen Allgemeinen Verwaltungsvorschriften soweit nicht in dieser Förderrichtlinie Abweichungen von den Allgemeinen Verwaltungsvorschriften zugelassen wurden.

Der Bundesrechnungshof ist gemäß § 91 BHO zur Prüfung berechtigt.

8 Geltungsdauer

Diese Richtlinie tritt am Tag nach ihrer Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft und ist bis zum 31. Dezember 2026 gültig.

Berlin, den 4. Dezember 2019

Bundesministerium für Bildung und Forschung

Im Auftrag
Dr. Jutta Illichmann