Versorgungsforschung: Innovationsausschuss veröffentlicht drei neue Förderbekanntmachungen

Der Innovationsausschuss beim Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) hat auf seiner Website drei neue Förderbekanntmachungen zur Versorgungsforschung veröffentlicht, auf die sich Interessierte mit Projekten bewerben können. Eine der Förderbekanntmachungen ist themenoffen, die andere themenspezifisch ausgestaltet. Außerdem können Projekte zur Entwicklung oder Weiterentwicklung ausgewählter medizinischer Leitlinien eingereicht werden, für die in der Versorgung besonderer Bedarf besteht.

Zur themenspezifischen Förderbekanntmachung brachten erstmals Akteure des Gesundheitswesens, die nicht dem Innovationsausschuss angehören, über ein Konsultationsverfahren Vorschläge für Themen und Förderkriterien ein.

Die themenspezifische Förderung umfasst folgende Schwerpunkte:

  • Versorgungsforschung zu Erkenntnissen im Umgang mit Pandemien
  • Patient Journey in der Versorgung
  • Sektorenübergreifende und ambulante PROMs/PREMs
  • Altersmedizin
  • Komplexitätsreduktion administrativer Aufgaben in der Versorgung
  • Prävention stärken
  • Hygienemaßnahmen in der ambulanten Versorgung
  • Nutzung und Vertrauenswürdigkeit von KI-Anwendungen in der Versorgung

Die Einreichungsfrist für vollständige Anträge zum themenoffenen und themenspezifischen Bereich endet am 9. Februar 2021 um 12.00 Uhr. Anträge können ausschließlich in elektronischer Form über das Internetportal des beauftragten Projektträgers, das Deutsche Zentrum für Luft- und Raumfahrt e. V. (DLR), abgegeben werden.

Entwicklung oder Weiterentwicklung von medizinischen Leitlinien, für die in der Versorgung besonderer Bedarf besteht

Die Schwerpunkte für die Entwicklung und Weiterentwicklung von Leitlinien legte das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) fest:

  • Versorgung bei seltenen Krankheiten
  • Versorgung von Menschen mit psychischen Erkrankungen und komplexem Behandlungsbedarf
  • Prävention und Behandlung von Infektionskrankheiten, insbesondere zur Stärkung der sachgerechten Antibiotikatherapie und zur Eindämmung antimikrobieller Resistenzen

Die Einreichungsfrist für vollständige Anträge für Projekte zu medizinischen Leitlinien endet am 12. Januar 2021 um 12.00 Uhr. Anträge können ausschließlich in elektronischer Form über das Internetportal des beauftragten Projektträgers, das Deutsche Zentrum für Luft- und Raumfahrt e. V. (DLR), abgegeben werden.

Informationsveranstaltung zur Erstellung und Einreichung von Anträgen

Der DLR Projektträger bietet eine Informationsveranstaltung zu den heutigen Förderbekanntmachungen in Form eines Web-Seminars an. Das voraussichtlich einstündige Web-Seminar findet am 24. November 2020 um 11.00 Uhr statt. Der Schwerpunkt liegt auf der Erstellung und Einreichung von Anträgen zu den genannten Förderbekanntmachungen.

Nähere Informationen zu den Förderbekanntmachungen sowie zu den formalen und inhaltlichen Anforderungen, die an die Anträge gestellt werden, sind auf der Website des Innovationsausschusses in den zur jeweiligen Bekanntmachung veröffentlichten Leitfäden sowie in den Allgemeinen Nebenbestimmungen zu finden.

Hintergrund

Mit dem GKV-Versorgungsstärkungsgesetz erhielt der G-BA 2016 den Auftrag, z. B. Versorgungsforschungsprojekte zu fördern, mit deren Erkenntnissen die bestehenden medizinischen Behandlungen und Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung verbessert werden. Die Versorgungsforschung untersucht dabei Strukturen und Prozesse des Gesundheitssystems unter Alltagsbedingungen. Forschungsgegenstand können zum Beispiel die Verordnung von Arznei-, Hilfs- und Heilmitteln genauso wie die Versorgungsqualität mit diagnostischen und therapeutischen Methoden sein. Übergeordnetes Ziel ist eine qualitative Weiterentwicklung der Versorgung in der gesetzlichen Krankenversicherung in Deutschland.

Die Bundesregierung hat zu diesem Zweck einen Innovationsfonds aufgelegt. Die zur Verfügung stehende Fördersumme betrug in den Jahren 2016 bis 2019 jeweils 300 Millionen Euro jährlich. Mit dem Digitale-Versorgung-Gesetz (DVG) sinkt die Summe von 2020 bis 2024 auf 200 Millionen Euro pro Jahr. Von der Gesamtsumme können 40 Millionen Euro jährlich zur Förderung von Projekten im Bereich der Versorgungsforschung eingesetzt werden. Mindestens 5 Millionen Euro davon wiederum sollen für die Entwicklung oder Weiterentwicklung ausgewählter medizinischer Leitlinien aufgewendet werden.

Die Mittel für den Fonds werden von den gesetzlichen Krankenkassen und aus dem Gesundheitsfonds getragen. Die Finanzmittel des Innovationsfonds verwaltet das Bundesamt für Soziale Sicherung.

Pressemitteilung zum Download (PDF 54.78 kB)