Karliczek: Forschungsförderung wird Wirtschaft stärken

Kleinere Unternehmen werden profitieren

 

Der Deutsche Bundestag hat das Forschungszulagengesetz beschlossen. Forschende Unternehmen erhalten einen Rechtsanspruch auf Förderung von bis zu 500.000 Euro pro Jahr. Hierzu erklärt die Bundesforschungsministerin Anja Karliczek:

"Mit der steuerlichen Forschungsförderung bekommen wir ein Zugpferd für nachhaltigen Wohlstand und neue Arbeitsplätze. Angesichts einer sich eintrübenden Konjunktur sowie tiefgreifender technologischer Transformationsprozesse der Wirtschaft kommt sie jetzt genau zum richtigen Zeitpunkt. Es wird der deutschen Wirtschaft neue Impulse geben.

Die Förderung erfolgt themenoffen und erreicht daher auch Forschungsbereiche, die jetzt noch nicht im Rampenlicht stehen, aber Potential für zukunftsweisende Innovationen haben. Damit stellt sie eine wichtige Ergänzung der auch künftig notwendigen Projektförderung dar.

Besonders wichtig ist mir, dass auch die Belange kleiner und mittlerer Unternehmen berücksichtigt werden. Insbesondere fördern wir die Auftragsforschung beim Auftraggeber und setzen damit Anreize gerade für Unternehmen ohne eigenes Forschungspersonal zum Austausch mit Hochschulen und außeruniversitären Forschungseinrichtungen. Dieser Transfer schafft die Basis für künftige Innovationen. Auch Startups und Unternehmen jenseits der Gewinnzone erhalten die Zulage und können damit in die Zukunft der Unternehmen investieren.

Die meisten OECD-Länder nutzen die steuerliche Förderung seit Jahren. Mit dem Gesetz beseitigen wir also jetzt einen Standortnachteil und stärken hochwertige Arbeitsplätze in Deutschland."

 

Hintergrund:

Die steuerliche Entlastung der Unternehmen liegt bei rd. 1,3 Mrd. Euro/Jahr. Die Ausfälle werden je zur Hälfte von Bund und Ländern getragen. Die Expertenkommission Forschung und Innovation geht davon aus, dass je Euro an entgangenen Steuereinnahmen zusätzliche F&E-Aufwendungen von 1,33 Euro mobilisiert werden. Die durch diese zusätzlichen Forschungsausgaben ausgelösten Wachstumseffekte führen mittelfristig zu Steuermehreinnahmen, die die kurzfristigen Steuerminderausgaben überkompensieren können.