Erfolgreiche Re-Systemakkreditierung: Charité setzt Maßstäbe in Studium und Lehre

Die Charité ist nun bis zum 30. September 2029 ohne Auflagen erneut systemakkreditiert.

 

Die Universitätsmedizin Berlin war 2015 deutschlandweit die erste medizinische Fakultät, die im Bereich Studium und Lehre systemakkreditiert wurde. Das mehrstufige Akkreditierungsverfahren überprüft, wie wirksam die Strukturen und Prozesse des Qualitätsmanagements im Bereich Studium und Lehre sind, und unterstützt das Übertragen innovativer Elemente auf weitere Lehr- und Lernprozesse. Mit der erneuten Systemakkreditierung erhält die Fakultät weiterhin das Recht, das Siegel des Akkreditierungsrates für die Studiengänge der Charité auf der Grundlage der Begutachtung durch externe Gutachter:innen zu verleihen.

2021 hat der Prozess der Re-Systemakkreditierung begonnen: Ein externes Gremium hat das zentrale Qualitätssicherungssystem im Juni und im Dezember begutachtet und im Ergebnis ohne Auflagen für weitere acht Jahre akkreditiert. Begleitet wurde das Verfahren durch die Akkreditierungsagentur im Bereich Gesundheit und Soziales (AHPGS).

Es wurden die Wirksamkeit der eingesetzten Instrumente der Qualitätssicherung sowie die Qualitätsentwicklung der Studiengänge beurteilt. Dazu sind die Perspektiven und Informationen der Leitungsebene der Fakultät, der Leiter:innen und Koordinator:innen der Studiengänge, der Lehrenden sowie der Studierenden eingeholt worden.

Bewertungsgrundlage waren die zyklisch angewandten Qualitätssicherungsinstrumente, die systematisch Daten auf den Ebenen der Struktur-, Prozess- und Ergebnisqualität der Lehre erfassen und die Entscheidungsgrundlage für curriculare, strukturelle und organisatorische Veränderungen sind. Der Geltungsbereich des Qualitätssicherungssystems umfasst alle grundständigen, konsekutiven und weiterbildenden Studiengänge, die Arbeitsprozesse und Organisationseinheiten des Prodekanats für Studium und Lehre sowie den Arbeitsbereich Charité International Cooperation (ChIC) mit seiner Zuständigkeit für das Erasmusaustauschprogramm.

Die zukünftigen Aufgabenfelder, die durch die Empfehlungen der Gutachter:innen unterstützt werden, betreffen unter anderem folgende Themen:

  • die konsequente und zielorientierte Umsetzung einer Lehrestrategie, angelehnt an die "Strategie 2030",
  • die Integration der neuen Bachelorstudiengänge Pflege und Hebammenwissenschaft sowie die Einbindung der Digitalisierung und der interprofessionellen Gestaltung der Lehre in die Weiterentwicklung des Leitbildes der Lehre "Prinzipien der Lehre",
  • die Erhöhung der Reichweite, der transparenten Gestaltung sowie der Akzeptanz der Evaluation und insbesondere die Motivation für die Beteiligung an der Lehrevaluation

 

Informationen zur Systemakkreditierung

Grundlage von Begutachtungsverfahren ist der Studienakkreditierungsstaatsvertrag sowie die Verordnung zur Regelung der Voraussetzungen und des Verfahrens der Studienakkreditierung im Land Berlin. Außerdem orientieren sich alle Begutachtungsverfahren im Grundsatz an den European Standards and Guidelines (ESG). Weitere Informationen zum Verfahren der Systemakkreditierung finden Sie auf der Website der Akkreditierungsagentur im Bereich Gesundheit und Soziales (AHPGS).