AOK veröffentlicht neue Mindestmengen-Transparenzliste

Studien haben gezeigt: die durchschnittliche Behandlungsqualität und oft auch die Überlebensrate sinken bei bestimmten Operationen deutlich, wenn OP-Teams sie nicht häufig genug durchführen. Deshalb gelten aktuell für sieben planbare Behandlungen gesetzlich festgelegte Mindestmengen – also eine Untergrenze für die Fallzahl, die Krankenhaus-Standorte pro Jahr erbringen müssen, um diese Behandlungen weiterhin durchführen zu dürfen.

14 Klinik-Standorte aus Berlin, Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern dürfen ab dem Jahr 2021 bestimmte planbare Operationen mit besonders hohen Risiken für die Patientinnen und Patienten nicht mehr durchführen, weil sie diese Operationen in der Vergangenheit in zu geringer Fallzahl erbracht haben. 

Entsprechende Abrechnungsverbote haben die Landesverbände der Krankenkassen unter Federführung der AOK Nordost den betroffenen Klinken erteilt. Für 167 Leistungsbereiche erhielten die Kliniken in den drei Bundesländern hingegen grünes Licht, sie dürfen diese komplexen Behandlungen weiterhin durchführen. Die meisten Abrechnungsverbote erhielten Berliner Klinik-Standorte (8), die wenigsten Standorte in Mecklenburg-Vorpommern (2). Die Transparenzliste mit allen Klinik-Standorten ist hier zu finden (https://www.aok.de/gp/aerzte-pflegepersonal/mindestmengen).

„Wir setzen mit diesem jährlichen „Klinik-TÜV“ die bundesweit geltenden Qualitätsvorgaben zu den sogenannten Mindestmengen um – zum Wohle aller Berliner Patientinnen und Patienten. Sie sollen sich darauf verlassen können, dass Klinik-Personal, das besonders schwere Operationen durchführt, über genügend Erfahrung verfügt“, erläutert Marita Moskwyn, die bei der AOK Nordost den Bereich Stationäre Versorgung leitet.

 

Behandlungsqualität und Überlebensrate: Beides sinkt bei zu wenig Erfahrung

Studien haben gezeigt: die durchschnittliche Behandlungsqualität und oft auch die Überlebensrate sinken bei bestimmten Operationen deutlich, wenn OP-Teams sie nicht häufig genug durchführen. Deshalb gelten aktuell für sieben planbare Behandlungen gesetzlich festgelegte Mindestmengen – also eine Untergrenze für die Fallzahl, die Krankenhaus-Standorte pro Jahr erbringen müssen, um diese Behandlungen weiterhin durchführen zu dürfen. Im Einzelnen geht es um:

·         die Implantation von künstlichen Kniegelenken (mindestens 50 Fälle pro Jahr)

·         die Transplantationen von Leber (20), Niere (25) und Stammzellen (25)

·         komplexe Operationen an der Speiseröhre (10) und an der Bauchspeicheldrüse (10) sowie

·         die Versorgung von Früh- und Neugeborenen mit einem Geburtsgewicht unter 1.250 Gramm (14 Fälle pro Jahr).

 

Transparenzliste zeigt auf einen Blick, welche Kliniken wieviel Erfahrung haben

Insgesamt führten Kliniken in Berlin, Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern von Juni 2019 bis Juni 2020 knapp 15.200 Mindestmengen-relevante Operationen und Behandlungen durch. Damit Patientinnen und Patienten, die vor einer solch schweren Behandlung stehen, auf einen Blick einsehen können, welche Klinik wieviel Erfahrung damit hat, veröffentlicht die AOK Nordost heute eine Mindestmengen-Transparenzliste für Berlin, Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern. Sie bietet auch einweisenden Ärztinnen und Ärzten eine Orientierung.

Auf den Seiten des AOK-Bundesverbandes können Versicherte auf dieser interaktiven, zoombaren Mindestmengen-Karte gezielt nach Kliniken in ihrer Nähe suchen – und sehen auf einen Klick die Fallzahlen, die die Kliniken von Juni 2019 bis Juni 2020 erbracht haben.

 

Vivantes-Kliniken reagieren – und konzentrieren schwere Operationen

Dass der von der AOK Nordost und anderen Kassen durchgeführte „Klinik-TÜV“ für besondere risikoreiche Operationen wirkt, zeigt das Beispiel der landeseigenen Berliner Vivantes-Kliniken. Um die Mindestmengen-Vorgaben einzuhalten, bietet Vivantes komplexe OPs an Speiseröhre und Bauchspeicheldrüse seit Jahresbeginn an einigen Kliniken mit geringer Fallzahl nicht mehr an. Die Patienten werden nun an andere Vivantes-Standorte mit höherer Fallzahl überwiesen und dort operiert.

„Die OP-Teams mit mehr Erfahrung operieren nun häufiger und die OP-Teams mit weniger Erfahrung tun dies nicht mehr - das ist genau die qualitätssteigernde Wirkung, die wir mit den Mindestmengen erreichen wollen“, begrüßt AOK-Klinikexpertin Marita Moskwyn diesen Schritt von Vivantes. Auch die Helios-Klinikgruppe hat angekündigt, bestimmte komplexe Operationen an größeren Kliniken zu bündeln.

Allerdings ist das aus Sicht der AOK Nordost nur ein erster Schritt – denn die Mindestmengen für Operationen an Speiseröhre und Bauchspeicheldrüse sind in Deutschland im internationalen Vergleich niedrig. „Wir fordern, dass der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) die Mindestmengen für diese Operationen erhöht - dann würde auch die Sterblichkeit weiter sinken.“

AOK fordert Mindestmengen für fünf weitere schwere Operationen

Zudem setzt sich die AOK Nordost zusammen mit dem AOK-Bundesverband dafür ein, dass für weitere komplexe Operationen Mindestmengen eingeführt werden. Studien belegen, dass ein Mindestmaß an Erfahrung auch bei Operationen bei Brustkrebs, Lungenkrebs, Darmkrebs, Herzklappen-Implantationen und Hüftprothesen-Implantationen die Qualität der Versorgung deutlich verbessern würde. „Wir lassen nicht locker und bleiben bei dem Thema dran – zum Wohle unserer Versicherten“, sagt Marita Moskwyn.

 

Anhang

Die Mindestmengen-Transparanzliste zum Download finden Sie hier. (PDF, 1.859 KB) 

Die Grafik zum Download finden Sie hier. (PNG, 67 KB)

 

Pressekontakt

AOK Nordost – Die Gesundheitskasse
Pressesprecher Matthias Gabriel
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