Wir suchen Ihr Konzept für die Blockchain im deutschen Gesundheitswesen

Nehmen Sie an unserem Ideenwettbewerb teil und gewinnen Sie ein Preisgeld von bis zu 15.000 Euro für Ihre Idee

 

Die Blockchain ist einer der spannendsten neuen technologischen Ansätze der letzten Jahre. Doch Visionen sind das eine – etwas anderes ist es, die Technologien in die Praxis zu bringen und den Alltag der Menschen spürbar zu verbessern. Darum möchten wir uns mit Ihnen über die konkreten Potenziale austauschen.

Mit einem Ideenwettbewerb suchen wir die besten Anwendungskonzepte für Blockchain-Technologien im deutschen Gesundheitswesen.

Mitmachen können sowohl Teams oder Einzelpersonen als auch Universitäten, außeruniversitäre Forschungseinrichtungen, Start-ups oder Unternehmen. Gesucht werden Lösungen für Anwendungen im deutschen Gesundheitswesen – zum Beispiel aus folgenden Bereichen:

  • Medizinische Register
  • Organ- und Gewebespenderregister (für die rechtsverbindliche Dokumentation von Willenserklärungen bezüglich postmortaler Spendebereitschaft)
  • Einverständniserklärung (z. B. für Forschungsprojekte)
  • Rechte- und Identitätsmanagement.

Neben Lösungen in diesen Themenbereichen können Sie natürlich auch weitere Ideen und Anwendungskonzepte einsenden. Dokumenten-Managementsysteme (z. B. elektronische Patientenakten) sind nicht Gegenstand des Wettbewerbs.

Es gibt keine Vorgaben für das technische Grundgerüst der vorgeschlagenen Blockchain-Anwendung.

Bewertung der Konzepte

Die eingereichten Ideenkonzepte werden durch ein unabhängiges Gremium von Expertinnen und Experten bewertet. Die maßgeblichen Bewertungskriterien sind Relevanz und Mehrwert sowie Zukunftsfähigkeit, Interoperabilität und (Daten-)Sicherheit.

Bei der Bewertung der Konzepte stehen die folgenden Fragestellungen im Fokus:

  1. Welche Relevanz hat die vorgeschlagene Anwendung im deutschen Gesundheitswesen? Wie wird das Problem derzeit gelöst? Welche konkreten Verbesserungen bzw. Effizienzsteigerungen ergeben sich im Bereich der Gesundheitsversorgung bzw. der Gesundheitsforschung durch die vorgeschlagene Blockchain-Anwendung?
  2. Worin besteht der spezifische Mehrwert des Einsatzes von Blockchain-Technologien gegenüber etablierten technologischen Umsetzungskonzepten?

Die Bewertung der Ideenkonzepte erfolgt in einem zweistufigen Verfahren. Das Expertengremium wird nach Prüfung der eingereichten Vorschläge eine Vorauswahl treffen. Die Ideengeberinnen und Ideengeber der ausgewählten Konzepte erhalten die Chance, ihre innovative Idee in einer eintägigen Zukunftswerkstatt im Bundesministerium für Gesundheit in Berlin öffentlich zu präsentieren.

Zukunftswerkstatt

Im Rahmen einer eintägigen Veranstaltung am 27. Februar 2019 erhalten die besten Bewerberinnen und Bewerber die Möglichkeit, ihre Ideen im Bundesministerium für Gesundheit in Berlin persönlich vor dem Expertengremium und der Öffentlichkeit zu präsentieren. Die Zukunftswerkstatt bietet die Möglichkeit, sich mit den anwesenden Expertinnen und Experten sowie den weiteren Teilnehmenden der Veranstaltung über die innovativen Blockchain-Konzepte auszutauschen.

Preise

Nach einer Juryberatung werden die besten Ideen durch das Expertengremium ausgezeichnet. Folgende Preise werden dabei vergeben:

1.    Preis: 15.000 €
2.    Preis: 10.000 €
3.    Preis: 5.000 €

Jetzt teilnehmen

Bewerben Sie sich jetzt mit Ihrem Anwendungskonzept! Füllen Sie dazu dieses PDF-Formular  aus. Im Anschluss können Sie das PDF-Formular bis spätestens zum 10. Dezember 2018 (18 Uhr) in elektronischer Form einreichen unter: www.forschung-bundesgesundheitsministerium.de/blockchain.

Teilnahmebedingungen

  • Teilnahmeberechtigt sind volljährige natürliche und juristische Personen.
  • Die Urheberrechte an den eingereichten und vorgestellten Ideen verbleiben ausnahmslos beim natürlichen Urheber.
  • Es besteht kein Rechtsanspruch auf die Teilnahme an der Zukunftswerkstatt, die Ausschüttung von Preisgeldern oder auf Förderung bzw. konkrete Umsetzung der Ideen.
  • Die Preisgelder werden als sogenannte De-minimis-Beihilfen ausgezahlt. Eine Auszahlung bei Überschreitung der relevanten Förderregularien ist nicht möglich. Gemäß Verordnung (EU) Nr. 1407/2013 der Kommission über die Anwendung der Artikel 107 und 108 des Vertrages über die Arbeitsweise der Europäischen Union auf De-minimis-Beihilfen (Amtsblatt der Europäischen Union Nr. L 352 vom 24.Dezember 2013, S. 1) wird bei der Europäischen Kommission auch Preisgeld als staatliche Beihilfe angesehen und deshalb als sogenannte De-minimis-Beihilfe ausgezahlt, bei der ein Betrag von 200.000 € in drei Steuerjahren je Unternehmen nicht überschritten werden darf. Eine entsprechende De-minimis-Erklärung ist zu einem späteren Zeitpunkt vor der Auszahlung des Preisgelds vorzulegen.
  • Die einreichenden Personen können ihre Ideenbeschreibung ausnahmslos über das zuvor genannte Internetportal einreichen. Bitte folgen Sie den Anweisungen im Internetportal für die Registrierung, das Ausfüllen des Online-Formulars und das verbindliche Einreichen Ihrer Ideenbeschreibung.