Verwaltungsrat der AOK Nordost - GKV-Finanzen: Regierung muss vor der Wahl handeln

100 Tage vor der Bundestagswahl weist der Verwaltungsrat der AOK Nordost erneut auf die dramatische Finanzlage in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) hin. „Die strukturelle Lücke zwischen Einnahmen und Ausgaben zwingt die Regierung zum raschen Handeln noch vor der Wahl, damit die Finanzen der Krankenkassen nicht weiter aus dem Ruder laufen“, sagt Knut Lambertin, alternierender Verwaltungsratsvorsitzender der AOK Nordost für die Versicherten.

Potsdam, 18. Juni 2021. 100 Tage vor der Bundestagswahl weist der Verwaltungsrat der AOK Nordost erneut auf die dramatische Finanzlage in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) hin. „Die strukturelle Lücke zwischen Einnahmen und Ausgaben zwingt die Regierung zum raschen Handeln noch vor der Wahl, damit die Finanzen der Krankenkassen nicht weiter aus dem Ruder laufen“, sagt Knut Lambertin, alternierender Verwaltungsratsvorsitzender der AOK Nordost für die Versicherten. Und Elmar Stollenwerk, alternierender Verwaltungsratsvorsitzender für die Arbeitgeberseite ergänzt: „Die vom Bund gegebene Sozialgarantie – also die Begrenzung der Sozialversicherungsabgaben auf 40 Prozent – wird perspektivisch nicht zu halten sein, wenn der Bund nicht weitere Mittel verlässlich einplant.“

 

Gesetzliche Krankenversicherung braucht Planungssicherheit

 

Die bisher vereinbarte Erhöhung des Bundeszuschusses in Höhe von sieben Milliarden Euro sei nicht ausreichend, betonen beide Verwaltungsratsvorsitzenden. Um die Leistungsfähigkeit der Krankenkassen zu sichern, müsse die gesamte Höhe des zusätzlichen Bundeszuschusses für das Jahr 2022 feststehen, wenn der Schätzerkreis in diesem Herbst die Finanzlage für das Folgejahr prognostiziert.

Dass die Kassenfinanzen unter Druck sind, spiegelt sich bereits auch im Rechnungsergebnis der AOK Nordost für das Haushaltsjahr 2020 wider, das der Verwaltungsrat in seiner heutigen Sitzung festgestellt hat. Bei der AOK Nordost beläuft sich das Defizit 2020 auf knapp 175 Millionen Euro.

 

Dreister Griff des Gesetzgebers kostet AOK Nordost 172 Millionen Euro

 


Dazu kommen die Belastungen des „Gesetzes zur Verbesserung der Gesundheitsversorgung und Pflege“ (GPVG), über das die Beitragsrücklagen weiter angegriffen werden. So muss die AOK-Gemeinschaft im ersten Quartal 2021 nach Angaben des AOK-Bundesverbandes mehr als eine Milliarde Euro an den Gesundheitsfonds abführen.

„Das sind Mittel, die in einer verlässlichen Haushaltsplanung der Kassen dringend fehlen“, so Stollenwerk und Lambertin. Der „dreiste Griff des Gesetzgebers“ werde allein die AOK Nordost insgesamt rund 172 Millionen Euro kosten. „Die massiven Mehrkosten im Gesundheitswesen müssen zukünftig mit einem nachhaltigen Mix aus verschiedenen Maßnahmen, u. a. über die Beseitigung des Nebeneinanders von Über-, Unter- und Fehlversorgung, finanziert und dürfen nicht einseitig den Beitragszahlern aufgebürdet werden. Das Leistungsversprechen der GKV – eine qualitativ hochwertige und wirtschaftliche Versorgung für ihre Mitglieder und Familienversicherten – ist sonst in Gefahr“, so die Verwaltungsratsvorsitzenden der AOK Nordost.