Versorgungsforschung: Innovationsausschuss veröffentlicht drei neue Förderbekanntmachungen

 

Berlin, 7. Juni 2021 – Der Innovationsausschuss beim Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) hat auf seiner Website drei neue Förderbekanntmachungen veröffentlicht. Interessierte können sich über eine themenoffene oder eine themenspezifische Förderbekanntmachung um finanzielle Mittel für ihre Versorgungsforschungsprojekte bewerben. Mit der dritten Förderbekanntmachung werden Projektverantwortliche gesucht, die in ausgewählten Themenfeldern medizinische Leitlinien entwickeln oder weiterentwickeln.

Projekte im Bereich der Versorgungsforschung

Die themenspezifische Förderbekanntmachungbenennt folgende Schwerpunkte:

  • Patientenversorgung und Gesundheitspersonal als Gegenstand von Versorgungsforschung
  • Evaluation digitaler Gesundheitsversorgung
  • Sektorenübergreifende Versorgung von Menschen mit chronischen Erkrankungen bzw. mit Multimorbidität
  • Geschlechterspezifische Versorgung
  • Verhaltensorientierte Ansätze zur Verbesserung der medizinischen Versorgung
  • Schwerpunkt: Regionale Gesundheitsversorgung
  • Datengestützte Entscheidungsfindung zur Verbesserung der Gesundheitsversorgung

Die Themen basieren auf Vorschlägen von Akteuren des Gesundheitswesens, die den Innovationsausschuss über ein Konsultationsverfahren erreichten.

Anträge auf eine Projektförderung, die keinem der Themenfelder zuzuordnen sind, können über die themenoffene Förderbekanntmachung gestellt werden.

Die Antragsfrist endet jeweils am 5. Oktober 2021 um 12.00 Uhr. Anträge können ausschließlich in elektronischer Form über das Internetportal des beauftragten Projektträgers, das Deutsche Zentrum für Luft- und Raumfahrt e. V. (DLR), abgegeben werden.

Entwicklung oder Weiterentwicklung von medizinischen Leitlinien

Die Förderbekanntmachung zu medizinischen Leitlinien benennt folgende Themenfelder:

  • Versorgung bei Seltenen Erkrankungen
  • Versorgung bei häufigeren Erkrankungen, Behandlung von Risikofaktoren für nicht-übertragbare Krankheiten, Multimorbidität und Verbesserung der Arzneimitteltherapiesicherheit in der Versorgung
  • Versorgung von Zielgruppen mit besonderen Bedürfnissen, z. B. Kinder, Jugendliche, ältere und/oder pflegebedürftige Menschen
  • Operative Eingriffe am Skelettsystem/Bewegungsapparat

Die Themen legte das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) fest.

Die Antragsfrist endet am 7. September 2021 um 12.00 Uhr. Auch hier könnenAnträge ausschließlich über das Internetportal des beauftragten Projektträgers, das DLR, abgegeben werden.

Informationsveranstaltung zur Antragstellung

Der DLR Projektträger bietet eine virtuelle Informationsveranstaltung zu den Förderbekanntmachungen an. Das voraussichtlich einstündige Web-Seminar findet am 29. Juni 2021 um 11.00 Uhr statt. Der Schwerpunkt liegt auf Fragen, wie Anträge zu den genannten Förderbekanntmachungen konzipiert und eingereicht werden können.

Hintergrund: Projektförderung durch den Innovationsausschuss

Der G-BA erhielt 2016 vom Gesetzgeber den Auftrag, Projekte zu fördern, die über die bisherige regelhafte Gesundheitsversorgung in der gesetzlichen Krankenversicherung in Deutschland hinausgehen, um gezielte Impulse für Innovationen zu geben. Hierfür wurde beim G-BA ein Innovationsausschuss eingerichtet. Die Mittel werden von den gesetzlichen Krankenkassen getragen; da sie aus dem Gesundheitsfonds stammen, werden sie vom Bundesamt für Soziale Sicherung verwaltet.

Weitere Informationen zur Arbeit des Innovationsausschusses, zu Förderbekanntmachungen und laufenden sowie abgeschlossenen Projekten finden Sie auf der Website des Innovationsausschusses.