Regionalausschuss erarbeitet Grundlagen für Gemeinsame Krankenhausplanung Berlin-Brandenburg

Nächste Etappe auf dem gemeinsamen Weg zur zukünftigen Versorgung in der Gesundheitsregion Berlin-Brandenburg: Der Regionalausschuss für die „Gemeinsame Krankenhausplanung Berlin-Brandenburg 2020“ mit Vertretern der Verbände der Krankenhäuser und Krankenkassen sowie kommunaler Spitzenverbänden hat in seiner zweiten Sitzung Ende Januar abschließend über ein Grundlagenpapier zur gemeinsamen Krankenhausplanung beraten.

 

Im nächsten Schritt werden sich das Potsdamer Kabinett und der Berliner Senat im März mit dem Grundlagenpapier befassen. Darauf aufbauend folgt die Aufstellung der jeweiligen Ländereinzelpläne. Der gemeinsame Regionalausschuss wird sich im August 2019 zu den Zwischenergebnissen der beiden Länderpläne wieder austauschen. Ziel ist es, dass beide Länder im Jahr 2020 zeitgleich ihre jeweiligen Krankenhauspläne auf der Grundlage gemeinsamer Versorgungsziele und gemeinsamer Planungsgrundsätze beschließen.

Brandenburgs Gesundheitsministerin Susanna Karawanskij: „Ich halte es für wichtig, dass sich die gemeinsame Gesundheitsregion auch mit der gemeinsamen Krankenhausplanung weiter entwickelt. Davon profitiert die dicht besiedelte Hauptstadtregion genauso wie ländliche, dünnbesiedelte Landesteile. Das übergreifende Ziel unserer Krankenhausplanung bleibt eine bedarfsgerechte, flächendeckende und für alle Patientinnen und Patienten gut erreichbare medizinische Versorgung. Die Forderung der Krankenkassen zur Weiterentwicklung von Landkrankenhäusern der Grundversorgung zu ambulant-stationären Gesundheitszentren unterstütze ich dabei ausdrücklich. Dies ist sogar erklärte Strategie im Land Brandenburg.“

Berlins Gesundheitssenatorin Dilek Kolat: „Berlin und Brandenburg gehen als Metropole und Flächenland Hand in Hand bei der Krankenhausplanung. Im Jahr 2016 wurden 108.000 Brandenburgerinnen und Brandenburger in Berlin stationär behandelt und umgekehrt 21.000 Berlinerinnen und Berliner in Brandenburg. Es gibt bei der Behandlung von Patientinnen und Patienten also bereits große Schnittmengen der beiden Länder. Berlin und Brandenburg stehen zum Teil vor sehr unterschiedlichen Herausforderungen. Deshalb ist es wichtig, dass wir uns grundsätzlich einig sind. Wir wollen vorausschauende Versorgungssteuerung statt ungezügeltem Verdrängungswettbewerb und so die Zukunft der Krankenhausversorgung in der ganzen Region sichern.“

Das Grundlagenpapier bildet den Rahmen für die weitere enge Abstimmung zwischen Berlin und Brandenburg. Jede Qualitätsnorm in den jeweiligen Krankenhausplänen wird in den nun beginnenden Arbeitsgruppen daraufhin überprüft, ob sie in beiden Ländern sinnvoll ist oder weiterentwickelt werden muss. Beide Länder passen zudem ihre Krankenhausgesetze an. Dabei spielt eine entscheidende Rolle, dass Empfehlungen für Qualitätsvorgaben für einen so wichtigen Lebensbereich wie die Krankenhausversorgung auf Bundes- und Landesebene beachtet werden. Aber sie müssen auch regionale Besonderheiten in Flächenland und Metropole berücksichtigen, betonen Ministerin Karawanskij und Senatorin Kolat.

Insgesamt ebnet das Grundlagenpapier die weiterführende Diskussion zur Zukunftssicherung der stationären Versorgung in der Gesundheitsregion Berlin-Brandenburg. Dabei geht es nicht um die Schließung von Standorten, sondern um engere Kooperation zwischen Krankenhäusern und zwischen stationären und ambulanten Angeboten in Gesundheit und Pflege. Auch die Nutzung neuer digitaler Möglichkeiten spielt hier eine Rolle. Alle Akteure des Gesundheitswesens sind aufgerufen, sich an der zukünftigen Entwicklung weiter aktiv zu beteiligen.

 

Hintergrund

Ein Krankenhausplan hat zwei Funktionen: Zum einen wird mit ihm der konkrete Bedarf an stationären Krankenhaus-Kapazitäten festgestellt, zum anderen wird mit dem Krankenhausplan genau bestimmt, welche Krankenhäuser zur medizinischen Versorgung der Bevölkerung notwendig sind und dementsprechend vom Land gefördert werden.

Schon seit Anfang der 90er Jahre stimmen Berlin und Brandenburg ihre Krankenhausplanungen aufeinander ab, aber noch werden die beiden Krankenhauspläne zeitlich versetzt beschlossen. Ab dem Jahr 2020 soll es eine gemeinsame Krankenhausplanung Berlin-Brandenburg geben.

Im September 2018 nahm der Regionalausschuss für die „Gemeinsame Krankenhausplanung Berlin-Brandenburg 2020“ seine Arbeit auf. Daran beteiligen sich neben den Landesministerien für Gesundheit die Landeskrankenhausgesellschaft Brandenburg und die Berliner Krankenhausgesellschaft, Krankenkassen und Krankenkassenverbände sowie die Kommunalen Spitzenverbände. Erste Aufgabe des Gremiums ist es, eine Empfehlung zu den Planungszielen und Grundsätzen der Gemeinsamen Krankenhausplanung abzustimmen.

Im Jahr 2020 wollen die Landesregierungen Berlins und Brandenburgs auf der Grundlage dieser Eckpunkte ihre Krankenhauspläne beschließen. Aus rechtlichen Gründen wird es in jedem Land jeweils einen eigenen Krankenhausplan geben. Beide Pläne folgen aber gemeinsamen Grundsätzen und Versorgungszielen und ergänzen sich.