Neuer Krankenhausplan des Landes Brandenburg im Amtsblatt veröffentlicht

Der Vierte Krankenhausplan des Landes Brandenburg wurde heute im Amtsblatt veröffentlicht (Link: https://bravors.brandenburg.de/br2/sixcms/media.php/76/Amtsblatt%2028S_21.pdf). Nach der Veröffentlichung im Amtsblatt wird der Vierte Krankenhausplan mit Wirkung zum 1. August 2021 mittels Feststellungsbescheiden für die Krankenhäuser und Ausbildungsstätten rechtskräftig. Das Kabinett hatte den neuen Krankenhausplan am 22. Juni 2021 unter dem Dach der „Gemeinsamen Krankenhausplanung Berlin-Brandenburg“ beschlossen.

 

Zum ersten Mal haben Berlin und Brandenburg ihre jeweiligen Krankenhausplanungen umfassend miteinander abgestimmt und auf der Grundlage gemeinsamer Versorgungsziele und Planungsgrundsätze sowie einheitlicher Datengrundlage erstellt. Aufgrund einer sich immer weiter entwickelnden Gesundheitsregion Berlin-Brandenburg wurden beispielsweise die Planungszyklen harmonisiert, so dass die Laufzeiten der Krankenhauspläne von Berlin und Brandenburg synchronisiert sind. Trotz gemeinsamer Planung hat jedes Land aus rechtlichen Gründen auch weiterhin einen eigenständigen Krankenhausplan.

Ziel des Vierten Krankenhausplanes ist die Sicherung einer qualitätsgesicherten und wohnortnahen Versorgung der Bevölkerung mit Krankenhausleistungen. Dies bedeutet, dass alle Krankenhausstandorte für die regionale Gesundheitsversorgung erhalten bleiben und auch in Zukunft eine bedarfsgerechte, flächendeckende, gut erreichbare und qualitativ hochwertige medizinische Versorgung in allen Teilen des Landes sichergestellt wird. Im Krankenhausplan sind insgesamt 54 Krankenhäuser an 66 Standorten aufgenommen, von denen sich 22 Krankenhäuser in öffentlicher, 19 in privater und 13 in freigemeinnütziger Trägerschaft befinden.

Der Plan legt die Pfeiler für die nächsten Jahre in der Krankenhausplanung Brandenburgs fest. So sind Strukturentscheidungen, wie beispielsweise die Umstellung von der Rahmenplanung auf eine bettenscharfe quantitative Ausweisung von Planbetten je Hauptdisziplin oder auch die Stärkung der geriatrischen tagesklinischen Versorgung getroffen worden. Auf der anderen Seite wurden aber auch die Pädiatrien und Geburtsstationen gesichert und die Angebote an spezifischen medizinischen Leistungen unterstützt.

In Summe gibt es landesweit einen bedarfsnotwendigen Bettenaufwuchs in den einzelnen Fachgebieten sowohl im vollstationären Bereich als auch im teilstationären Bereich. So ist die Anzahl der vollstationären Betten von insgesamt 15.313 Betten im Jahr 2017 auf 15.694 vollstationäre Betten im Vierten Krankenhausplan angehoben. Im teilstationären Bereich gibt es einen Aufwuchs von 1.583 teilstationären Plätzen im Jahr 2017 auf 1.972 teilstationäre Plätze. Daraus ergibt sich ein Aufwuchs von insgesamt 381 vollstationären Betten und 389 teilstationären Plätzen, die sich unterschiedlich auf die einzelnen Fachgebiete verteilen.

Damit ergibt sich mit dem Vierten Krankenhausplan im Land Brandenburg eine Gesamtkapazität von insgesamt 17.666 Betten und teilstationären Plätzen.

Ein Krankenhausplan hat zwei Funktionen: Zum einen wird mit ihm der konkrete Bedarf an stationären Krankenhauskapazitäten festgestellt, zum anderen wird mit dem Krankenhausplan genau bestimmt, welche Krankenhäuser zur medizinischen Versorgung der Bevölkerung bedarfsnotwendig sind und dementsprechend vom Land gefördert werden. Die Feststellungsbescheide dienen zudem als Grundlage für die Budgetverhandlungen mit den Krankenkassen.