Liste der neuen Versorgungsforschungs-Projekte ist veröffentlicht

 

Berlin, 9. September 2021 – Nach Ablauf der Rückmeldefrist für die Antragsteller steht fest: Alle 52 der vor wenigen Wochen ausgewählten Projekte im Bereich der Versorgungsforschung haben die Förderbedingungen akzeptiert und werden durch den Innovationsfonds unterstützt. Eine Übersichtsliste der neuen Projekte mit Details zum jeweiligen Forschungsinhalt und den Ansprechpartnern hat der Innovationsausschuss beim Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) heute auf seiner Website veröffentlicht. Erstmals sind auch Projekte dabei, die medizinische Leitlinien entwickeln oder weiterentwickeln wollen. Der Innovationsausschuss hatte auf seine Förderbekanntmachungen vom Oktober 2020 insgesamt 269 Anträge erhalten, 31 davon bezogen sich auf die Entwicklung oder Weiterentwicklung medizinischer Leitlinien.

Im Bereich der Förderung medizinischer Leitlinien verteilen sich die geförderten Projekte auf folgende Themenfelder:

  • Versorgung bei seltenen Krankheiten: 11
  • Versorgung von Menschen mit psychischen Erkrankungen und komplexem Behandlungsbedarf: 8
  • Prävention und Behandlung von Infektionskrankheiten, insbesondere zur Stärkung der sachgerechten Antibiotikatherapie und zur Eindämmung antimikrobieller Resistenzen: 4

Im Bereich der themenspezifischen und themenoffenen Förderung von Versorgungsforschung verteilen sich die geförderten Projekte wie folgt:

  • Versorgungsforschung zu Erkenntnissen im Umgang mit Pandemien: 2
  • Patient Journey in der Versorgung: 7
  • Sektorenübergreifende und ambulante PROMs/PREMs: 5
  • Altersmedizin: 3
  • Komplexitätsreduktion administrativer Aufgaben in der Versorgung: 1
  • Prävention stärken: 5
  • Nutzung und Vertrauenswürdigkeit von Künstliche Intelligenz-Anwendungen in der Versorgung: 2
  • Themenoffene Förderung: 4

Die in der Übersichtsliste zu findenden Projektbeschreibungen werden in Kürze auch in der filterbaren Förderprojektseite Versorgungsforschung zur Verfügung stehen.

Hintergrund: Projektförderung durch den Innovationsausschuss

Der G-BA erhielt 2016 vom Gesetzgeber den Auftrag, mit den Mitteln des Innovationsfonds, solche Projekte zu fördern, die über die bisherige regelhafte Gesundheitsversorgung in der gesetzlichen Krankenversicherung in Deutschland hinausgehen, um gezielte Impulse für die innovative Weiterentwicklung des Gesundheitswesens zu geben. Hierfür wurde beim G-BA ein Innovationsausschuss eingerichtet. Die Mittel werden von den gesetzlichen Krankenkassen und aus dem Gesundheitsfonds getragen und vom Bundesamt für Soziale Sicherung verwaltet.

Weitere Informationen zur Arbeit des Innovationsausschusses, zu Förderbekanntmachungen und laufenden sowie abgeschlossenen Projekten finden Sie auf der Website des Innovationsausschusses.