AOK Nordost koordiniert finanzielle Unterstützung für stationäre Reha-Einrichtungen

 

 

Erste Ausgleichszahlungen in Millionenhöhe überwiesen

 

Durch die Coronakrise haben auch stationäre Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen in Brandenburg und Berlin deutliche Einnahmeausfälle zu verzeichnen, weil Betten nicht so wie in normalen Zeiten belegt werden können. Der GKV-Spitzenverband hat sich daher auf Grundlage des COVID-19-Krankenhausentlastungsgesetzes mit den Verbänden der Leistungserbringer auf Ausgleichszahlungen geeinigt. Für die Abwicklung dieser Zahlungen haben die Landesbehörden in Brandenburg und Berlin die AOK Nordost beauftragt. Sie übernimmt die Aufgaben und hat bereits die ersten Zahlungen in Höhe von knapp über 1,3 Million Euro an die Einrichtungen in Brandenburg und Berlin überwiesen.

26 Einrichtungen in Brandenburg und Berlin profitieren

Die Zahlungen in Höhe von 1.314.724,67 Euro dienen als Ausgleich für die finanziellen Ausfälle in der Zeit vom 16. März bis zum 26. April. Insgesamt 26 stationäre Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen in Brandenburg und Berlin können der AOK Nordost wöchentlich ihre Belegungsverluste melden, die sich an Referenzwerten des Vorjahres und der aktuellen Belegung bemessen. Die Mittel für die Ausgleichszahlungen kommen aus dem Gesundheitsfonds und werden bis einschließlich 30. September gewährt.

 

„Ein wichtiger Beitrag, dass das Gesundheitssystem in der Krise funktioniert“

„Auch die Krankenkassen stehen vor der Herausforderung dafür zu sorgen, dass das Gesundheitswesen weiterläuft, dass die Zahlungsströme funktionieren, dass den Leistungspartnern unbürokratisch in der Krise geholfen wird. Mit der Abwicklung der Zahlungen an die stationären Vorsorge- und Rehaeinrichtungen in Brandenburg und Berlin für die kommenden Monate leisten wir einen wichtigen Beitrag, dass das Gesundheitssystem in der Krise funktioniert und keinen bleibenden Schaden nimmt“, sagt Daniela Teichert, Vorstandsvorsitzende der AOK Nordost.

„Brandenburg ist mit 24 Rehakliniken ein Reha-Land“

Das Land Brandenburg hatte sich bei der Gesetzgebung im März erfolgreich dafür eingesetzt, dass auch Reha-Krankenhäuser unter diesen Rettungsschirm kommen. „Brandenburg ist mit 24 Rehakliniken ein Reha-Land. Die rund 5.300 Betten der Rehakliniken sind gerade für das Land Brandenburg und unser Bettenmanagement von großer Bedeutung. Deshalb ist es gut und wichtig, dass die Reha-Kliniken von Anfang an ebenfalls finanziell unterstützt werden“, so Gesundheitsministerin Ursula Nonnemacher.

 

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