Ministerin Golze startet „Dialog Pflegekammer“
Sozial- und Gesundheitsministerin Diana Golze sagte heute in Potsdam: „Eine Landespflegekammer wäre eine unabhängige Berufs- und Interessensvertretung aller Pflegefachkräfte. Es gibt Argumente, die für die Gründung einer Kammer sprechen, aber auch Argumente, die dagegen sprechen. Deshalb setzen wir vor die politische Entscheidung den ‚Dialog Pflegekammer‘ als neutralen und ergebnisoffenen Prozess. Denn alle Pflegefachkräfte wären von einer Pflegekammergründung als Pflichtmitglieder unmittelbar betroffen. Daher wollen wir ermitteln, wie sie zu dieser Frage stehen.“
Grundlage für den „Dialog Pflegekammer“ ist der Landtagsbeschluss zur „Errichtung einer Pflegekammer nur in breitem Konsens mit den Betroffenen“ (Drucksache 6/1268-B). Dieser fordert die Landesregierung auf, die Haltung der Pflegekräfte im Land zur Errichtung einer Pflegekammer zu erfragen. Dabei sollen potenzielle Mitglieder vorab umfassend über Für und Wider aufgeklärt werden.
Befragung
Informationsmaßnahmen und Befragung werden im Auftrag des Gesundheitsministeriums von zwei unabhängigen Agenturen durchgeführt.
Die Befragung ist repräsentativ. Das heißt, dass die Befragten in ihrer Zusammensetzung die Gesamtheit aller Pflegefachkräfte abbilden sollen. Damit werden die Studienergebnisse übertragbar. Im „Dialog Pflegekammer“ werden hierfür in Brandenburg tätige Pflegefachkräfte sowie Auszubildende und Studierende der Bereiche Gesundheits- und Krankenpflege, Gesundheits- und Kinderkrankenpflege sowie Altenpflege befragt.
Diese können sich unter dem Link www.dialog-pflegekammer.de/umfrage auch online selbst für die Teilnahme an der Befragung registrieren. Eine Registrierung ist außerdem per E-Mail möglich: umfrage@. dialog-pflegekammer.de
Das Gesundheitsministerium wird die Ergebnisse in einem Bericht veröffentlichen und diesen mit einer Empfehlung dem Landtag vorlegen. Ob eine Landespflegekammer gegründet werden wird oder nicht, entscheidet am Ende der Landtag.
Landespflegekammer
Eine Landespflegekammer würde auf Basis eines Landesgesetzes als Körperschaft des öffentlichen Rechts gegründet, die für die berufsständische Selbstverwaltung zuständig wäre. Per Gesetz wären alle Angehörigen der Pflegefachberufe, die in Brandenburg tätig sind, Pflichtmitglieder. Eine Kammer finanziert sich selbst aus den Beiträgen ihrer Mitglieder.
Eine Pflegekammer hätte u.a. die Aufgabe, eine Berufsordnung und Berufspflichten für die Fachrichtungen in der Pflege sowie eine Berufsethik zu erlassen und diese zu überwachen. Außerdem würde sie die Interessen ihrer Mitglieder finanziell und organisatorisch unabhängig vertreten. Sie würde zum Beispiel bei Gesetzgebungsverfahren angehört, Gutachten anfertigen, Sachverständige benennen oder als Schiedsstelle fungieren. Und sie würde ihre Mitglieder über aktuelle Entwicklungen im Berufsfeld informieren und beraten. Die Kammer würde nicht Gewerkschaften oder Berufsverbände ersetzen, keine Tarifverhandlungen führen und keine zusätzliche Altersversorgung aufbauen.
In Brandenburg gibt es im Gesundheitswesen bereits eine Landesärztekammer, eine Landeszahnärztekammer sowie eine Landesapothekerkammer.