Golze: Notfallversorgung ist auch künftig in Brandenburg flächendeckend gewährleistet
Golze weiter: „Bei dem Thema kursieren gerade viele Vermutungen und Befürchtungen. Von zahlreichen Standortschließungen ist die Rede, von erheblichen Lücken, die das neue Regelwerk in die Notfallversorgung reißen werde. Spekulationen helfen jetzt aber niemandem weiter. Man darf die Menschen auch nicht verunsichern. Der G-BA-Beschluss ist noch nicht veröffentlicht. Welche konkreten Auswirkungen die Entscheidung des Gemeinsamen Bundesausschusses auf die Notfallversorgung im Land Brandenburg tatsächlich hat, können wir erst analysieren, wenn der Beschluss den Ländern offiziell vorgelegt wird. Wir wissen aber schon heute, dass Ausnahmeregelungen möglich sind. Sollten in Brandenburg Krankenhäuser, die wir für die Notfallversorgung brauchen, betroffen sein, wird die Landesregierung von den Ausnahmeregelungen Gebrauch machen.
Die Notfallversorgung muss flächendeckend gewährleistet sein. Jede Bürgerin und jeder Bürger hat das Recht, im Notfall schnell versorgt zu werden. Gerade für die Flächenländer ist es deshalb wichtig, selbst entscheiden zu können, an welchen Krankenhausstandorten Rettungsstellen vorhanden sein müssen, um eine gute Notfallversorgung gewährleisten zu können.“
Der Gemeinsame Bundesausschuss (www.g-ba.de) ist das oberste Beschlussgremium der gemeinsamen Selbstverwaltung der Ärzte, Zahnärzte, Psychotherapeuten, Krankenhäuser und Krankenkassen in Deutschland. Das Gremium hat am 19. April 2018 ein gestuftes System von Notfallstrukturen in Krankenhäusern beschlossen (gemäß §136c SGB V). Danach sollen Krankenhäuser, die Notfallpatienten stationär versorgen, künftig der Höhe nach gestaffelte finanzielle Zuschläge erhalten. Voraussetzung dafür ist, dass bestimmte Mindestanforderungen erfüllt werden.
Auf Basis des beschlossenen neuen Stufensystems sollen die für die Krankenhausvergütung zuständigen Vertragspartner – die Deutsche Krankenhausgesellschaft, der GKV-Spitzenverband und der Verband der privaten Krankenversicherung – Zu- und Abschläge für die Teilnahme oder Nichtteilnahme an dem gestuften System von Notfallstrukturen vereinbaren.