Bekanntmachung - Richtlinie zur Förderung einer Vernetzungsplattform Forschung für Globale Gesundheit
1 Förderziel, Zuwendungszweck, Rechtsgrundlagen
1.1 Förderziel und Zuwendungszweck
Ein gesundes Leben für alle Menschen zu gewährleisten und ihr Wohlergehen zu fördern, ist Voraussetzung für eine nachhaltige Entwicklung von Gesellschaften. Diese Voraussetzung im globalen Maßstab herzustellen, haben sich die Vereinten Nationen 2015 zum Ziel gesetzt. Gesundheit ist ein entscheidender Treiber von wirtschaftlicher Entwicklung, Stabilität und Sicherheit weltweit.
Für die Lösung vieler globaler Gesundheitsprobleme sind erhebliche Anstrengungen in Forschung und Wissenschaft notwendig. Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) hat sich daher bereits 2011 in einem ersten Förderkonzept dieser Aufgabe gestellt und infolge der G7-Beratungen 2015 und der G20-Beratungen 2017 seine Anstrengungen nochmals intensiviert.
Deutschland kann als hochinnovativer Forschungsstandort substantiell zur Lösung von Fragen zur Globalen Gesundheit beitragen. Obwohl deutsche Universitäten, Forschungsinstitutionen und wissenschaftliche Organisationen bereits jetzt exzellente Forschung zu Fragen zur Globalen Gesundheit betreiben, bleibt bislang viel Potential in der Forschung und Entwicklung (FuE) ungenutzt. Ein Grund hierfür ist, dass Globale Gesundheit in Deutschland kaum als disziplinübergreifendes Forschungsthema begriffen wird, sondern zumeist isoliert im Rahmen der jeweiligen Wissenschaftsrichtungen behandelt wird. Damit die deutsche Wissenschaft zukünftig effizienter und nachhaltig zur Lösung von Fragen zur Globalen Gesundheit beitragen kann, sind strukturelle Unterstützungsmaßnahmen notwendig.
Ziele sind die Steigerung von interdisziplinären Forschungsaktivitäten und Kooperationen in der Globalen Gesundheit zwischen deutschen und ausländischen Institutionen, die frühe Einbindung des wissenschaftlichen Nachwuchses in einen disziplinübergreifenden kooperativen Wissenschaftsansatz und die Förderung von Translation und Implementierung von Forschungsergebnissen in die Praxis und Politik.
Mit der Förderrichtlinie zum Aufbau einer „Vernetzungsplattform Forschung für Globale Gesundheit“ bezweckt das BMBF:
- einen nachhaltigen Aufbau eines wissenschaftsgetriebenen Forums für die deutsche Forschungsszene im Bereich der Globalen Gesundheit;
- eine verbesserte standort- und disziplinübergreifende Vernetzung und Zusammenarbeit der Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler in der Globalen Gesundheit in Deutschland.
1.2 Rechtsgrundlagen
Der Bund gewährt die Zuwendungen nach Maßgabe dieser Förderrichtlinie, der §§ 23 und 44 der Bundeshaushaltsordnung (BHO) und den dazu erlassenen Verwaltungsvorschriften (VV) sowie der „Richtlinien für Zuwendungsanträge auf Ausgabenbasis (AZA)“ und/oder der „Richtlinien für Zuwendungsanträge auf Kostenbasis (AZK)“ des BMBF. Ein Anspruch auf Gewährung der Zuwendung besteht nicht. Vielmehr entscheidet die Bewilligungsbehörde aufgrund ihres pflichtgemäßen Ermessens im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.
Diese Förderrichtlinie gilt in Verbindung mit dem Rahmenprogramm Gesundheitsforschung (https://www.bmbf.de/pub/Rahmenprogramm_Gesundheitsforschung.pdf).
2 Gegenstand der Förderung
Gegenstand der Förderung ist der wissenschaftsgetriebene Aufbau einer „Vernetzungsplattform Forschung für Globale Gesundheit“, die allen Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern in Deutschland offen steht und zur Stärkung von FuE zur Globalen Gesundheit in Deutschland beiträgt.
Zur Organisation der Plattform soll eine Geschäftsstelle an einer Einrichtung eingerichtet werden, die in der Forschung zur Globalen Gesundheit ausgewiesen ist. Mit der Förderung soll der Betrieb der Geschäftsstelle sowie die Durchführung der nachfolgend beschriebenen Aufgaben ermöglicht werden.
Struktur und Steuerung: Die Plattform soll durch ein Steuerungsgremium koordiniert werden, das Verantwortung für die Aufgaben der Plattform und die Arbeit der Geschäftsstelle übernimmt. Dieses Steuerungsgremium setzt sich aus von den Mitgliedern gewählten Personen sowie Vertretern des Förderers zusammen. Das Steuerungsgremium wird durch eine Sprecherin/ein Sprecher vertreten. Unterschiedliche Fachdisziplinen und Forschungsschwerpunkte sollten im Steuerungsgremium vertreten sein. Um die Nachwuchsförderung als integralen Bestandteil der Fördermaßnahme zu verankern, sollte der wissenschaftliche Nachwuchs in geeigneter Weise in das Steuerungsgremium eingebunden sein.
Aufgaben: Die „Vernetzungsplattform Forschung für Globale Gesundheit“ soll in ihren Aktivitäten die im Folgenden dargestellten Aufgaben prioritär berücksichtigen. Die Entwicklung weiterer Ziele und Aufgaben ist im Rahmen der Antragstellung, der Konstituierung der Plattform oder zu einem späteren Zeitpunkt möglich.
Stärkung der Zusammenarbeit auf nationaler und internationaler Ebene
Die Plattform dient als nationales Forum für Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler, die zur Globalen Gesundheit forschen. Dabei ist möglichst der Einbezug aller relevanten Disziplinen zu berücksichtigen.
Durch Workshops, Tagungen und andere Formate unterstützt die Plattform in Deutschland tätige Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler in der Globalen Gesundheit, sich zu vernetzen, Forschungsergebnisse zu diskutieren und interdisziplinäre Kooperationsvorhaben zu entwickeln.
Die Plattform unterstützt zudem die Vernetzung der deutschen Wissenschaftsszene mit relevanten europäischen und internationalen Akteuren. Dies kann beispielsweise durch Forschungsaufenthalte von Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern aus Entwicklungs- und Schwellenländern in Deutschland, von deutschen Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern in Entwicklungs- und Schwellenländern bzw. an internationalen Spitzenforschungseinrichtungen erreicht werden.
Nachwuchsförderung
Die Mitgliedschaft und Mitarbeit in der Plattform steht Nachwuchswissenschaftlerinnen und Nachwuchswissenschaftlern offen. Darüber hinaus kann die Plattform den wissenschaftlichen Nachwuchs in der Globalen Gesundheit unterstützen, z. B. durch die Auslobung von Preisen für Promotions- oder Masterarbeiten oder die Förderung von Forschungsprojekten und Pilotprojekten, die der wissenschaftlichen Qualifizierung und Weiterentwicklung dienen.
Die Plattform leistet einen Beitrag zur Verknüpfung von Forschung und Lehre in der Globalen Gesundheit, z. B. durch Workshops, Summer Schools, Seminare und andere Formate, die interessiertem wissenschaftlichen Nachwuchs die Gelegenheit bieten, sich zu relevanten Forschungsthemen der Globalen Gesundheit disziplinübergreifend fortzubilden.
Austausch mit relevanten gesellschaftlichen Gruppen zur Forschung zur Globalen Gesundheit
Die Plattform soll als Kristallisationspunkt für einen Austausch der Wissenschaft mit anderen Akteuren dienen. Um dies zu gewährleisten und die Translation und Implementierung von Forschungsergebnissen zu unterstützen, fördert die Plattform den Austausch zwischen Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern und gesellschaftlichen Gruppen, die sich für Themen der Forschung zur Globalen Gesundheit einsetzen. Zu diesem Zweck entwickelt die Plattform geeignete Instrumente der Öffentlichkeitsarbeit (z. B. Internetpräsenz, soziale Medien, Newsletter) und bietet geeignete Veranstaltungsformate an.
Förderung von innovativen und interdisziplinären Pilot- bzw. Querschnittsprojekten
Um die kooperative Forschung in der Globalen Gesundheit zu verstärken, beabsichtigt das BMBF, Mittel zur Förderung innovativer, interdisziplinärer Pilot- und Querschnittsprojekte zur Verfügung zu stellen. Hierunter fallen beispielweise die Implementationsforschung oder Forschungsprojekte aus Disziplinen, die bislang nicht prominent in der Forschung für Globale Gesundheit vertreten sind (z. B. Sozialwissenschaften, Public Health). Die Fördermittel für die Pilot- und Querschnittsprojekte werden durch das BMBF bzw. seinen beauftragten Projektträger gesondert auf dem Wege der Projektförderung bereitgestellt.
Aufgabe der Plattform ist es, den Antragsprozess zu organisieren, die Projektauswahl mittels eines „Peer-review“-Verfahrens durchzuführen und dem BMBF die ausgewählten Projekte zur Förderung zu empfehlen. Hierzu sind geeignete Verfahren zu entwickeln und mit dem BMBF abzustimmen.
3 Zuwendungsempfänger
Antragsberechtigt sind staatliche und staatlich anerkannte Hochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen. Zum Zeitpunkt der Auszahlung einer gewährten Zuwendung wird das Vorhandensein einer Betriebsstätte bzw. einer sonstigen Einrichtung, die der Tätigkeit des Zuwendungsempfängers dient in Deutschland verlangt.
Forschungseinrichtungen, die von Bund und/oder Ländern grundfinanziert werden, kann neben ihrer institutionellen Förderung nur unter bestimmten Voraussetzungen eine Projektförderung für ihre zusätzlichen projektbedingten Ausgaben beziehungsweise Kosten bewilligt werden.
Einrichtungen und Unternehmen, die wirtschaftlich tätig sind, sind nicht antragsberechtigt. Übt ein und dieselbe Einrichtung sowohl wirtschaftliche als auch nichtwirtschaftliche Tätigkeiten aus, ist sie antragsberechtigt, wenn die nichtwirtschaftlichen und die wirtschaftlichen Tätigkeiten und ihre Kosten, Finanzierung und Erlöse klar voneinander getrennt werden können, sodass keine Gefahr der Quersubventionierung der wirtschaftlichen Tätigkeit besteht. Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft können als Unterauftragnehmer von den Antragstellenden in die beantragten Vorhaben einbezogen werden.
4 Besondere Zuwendungsvoraussetzungen
Vorleistungen
Die Antragstellenden müssen durch einschlägige Vorarbeiten in FuE zur Globalen Gesundheit ausgewiesen sein.
Die Antragstellenden müssen mit dem Antrag nachweisen, dass ihr Konzept von wesentlichen Teilen der deutschen Wissenschaftsszene unterstützt und mitgetragen wird. Dafür sind mit dem Antrag Unterstützungsschreiben der relevanten Institutionen bzw. Personen vorzulegen.
Verwertungs- und Nutzungsmöglichkeiten
Die Vernetzungsplattform soll einen Mehrwert für die Forschung zur Globalen Gesundheit in Deutschland generieren. Die geplante Verwertung der Ergebnisse sowie Strategien zur Nachhaltigkeit müssen bereits in der Konzeption des beantragten Projekts adressiert und auf struktureller und prozessualer Ebene beschrieben werden.
5 Art und Umfang, Höhe der Zuwendung
Die Zuwendungen werden im Wege der Projektförderung als nicht rückzahlbarer Zuschuss gewährt.
Zuwendungsfähig für Antragstellende ist der vorhabenbedingte Mehraufwand, wie Personal-, Sach- und Reisemittel sowie in begründeten Ausnahmefällen projektbezogene Investitionen, die nicht der Grundausstattung des oder der Antragstellenden zuzurechnen sind. Zuwendungsfähig sind auch Mittel für Forschungsaufenthalte, Mittel für Öffentlichkeitsarbeit und Kommunikation mit relevanten Interessensgruppen, Mittel für die Organisation und Durchführung von Workshops, Seminaren, Konferenzen, Steuerungsgremiumssitzungen, und gegebenenfalls andere Aktivitäten, die im Arbeitsprogramm begründet sind.
Die „Vernetzungsplattform Forschung für Globale Gesundheit“ kann für einen Zeitraum von bis zu fünf Jahren gefördert werden.
Bemessungsgrundlage für Zuwendungen an Hochschulen, Forschungs- und Wissenschaftseinrichtungen und vergleichbare Institutionen, die nicht in den Bereich der wirtschaftlichen Tätigkeiten fallen, sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Ausgaben (bei Helmholtz-Zentren – HZ – und der Fraunhofer-Gesellschaft – FhG – die zuwendungsfähigen projektbezogenen Kosten), die unter Berücksichtigung der beihilferechtlichen Vorgaben individuell bis zu 100 % gefördert werden können.
Für die Geschäftsstelle ist ein Personalgerüst von einer Geschäftsstellenleitung, einer Geschäftsstellenassistenz und einer Bürokraft vorgesehen.
6 Sonstige Zuwendungsbestimmungen
Bestandteil eines Zuwendungsbescheids auf Ausgabenbasis werden grundsätzlich die „Nebenbestimmungen für Zuwendungen auf Ausgabenbasis des BMBF zur Projektförderung“ (NABF), sowie die „Besonderen Nebenbestimmungen für den Abruf von Zuwendungen im mittelbaren Abrufverfahren im Geschäftsbereich des BMBF“ (BNBest-mittelbarer Abruf-BMBF), sofern die Zuwendungsmittel im sogenannten Abrufverfahren bereitgestellt werden.
Bestandteil eines Zuwendungsbescheids auf Kostenbasis werden grundsätzlich die „Nebenbestimmungen für Zuwendungen auf Kostenbasis des BMBF an gewerbliche Unternehmen für FuE-Vorhaben (NKBF 2017).
Zur Durchführung von Erfolgskontrollen im Sinne von VV Nummer 11a zu § 44 BHO sind die Zuwendungsempfänger verpflichtet, die für die Erfolgskontrolle notwendigen Daten dem BMBF oder den damit beauftragten Institutionen zeitnah zur Verfügung zu stellen. Die Informationen werden ausschließlich im Rahmen der Begleitforschung und der gegebenenfalls folgenden Evaluation verwendet, vertraulich behandelt und so anonymisiert veröffentlicht, dass ein Rückschluss auf einzelne Personen oder Organisationen nicht möglich ist.
Wenn der Zuwendungsempfänger seine aus dem Forschungsvorhaben resultierenden Ergebnisse als Beitrag in einer wissenschaftlichen Zeitschrift veröffentlicht, so soll dies so erfolgen, dass der Öffentlichkeit der unentgeltliche elektronische Zugriff (Open Access) auf den Beitrag möglich ist. Dies kann dadurch erfolgen, dass der Beitrag in einer der Öffentlichkeit unentgeltlich zugänglichen elektronischen Zeitschrift veröffentlicht wird. Erscheint der Beitrag zunächst nicht in einer der Öffentlichkeit unentgeltlich elektronisch zugänglichen Zeitschrift, so soll der Beitrag – gegebenenfalls nach Ablauf einer angemessenen Frist (Embargofrist) – der Öffentlichkeit unentgeltlich elektronisch zugänglich gemacht werden (Zweitveröffentlichung). Im Fall der Zweitveröffentlichung soll die Embargofrist zwölf Monate nicht überschreiten. Das BMBF begrüßt ausdrücklich die „Open Access“-Zweitveröffentlichung von aus dem Vorhaben resultierenden wissenschaftlichen Monographien.
7 Verfahren
7.1 Einschaltung eines Projektträgers, Antragsunterlagen, sonstige Unterlagen und Nutzung des elektronischen Antragssystems
Mit der Abwicklung der Fördermaßnahme hat das BMBF den folgenden Projektträger (PT) beauftragt:
DLR Projektträger
– Gesundheit –
Heinrich-Konen-Straße 1
53227 Bonn
Telefon: 02 28/38 21-12 10
Telefax: 02 28/38 21-12 57
Internet: www.gesundheitsforschung-bmbf.de
Soweit sich hierzu Änderungen ergeben, wird dies im Bundesanzeiger oder in anderer, geeigneter Weise bekannt gegeben.
Ansprechpersonen sind:
Dr. Heide Weishaar
Telefon: 0 30/6 70 55-80 16
E-Mail: heide.weishaar@ dlr.de
Dr. Jeannette Endres-Becker
Telefon: 02 28/38 21-12 10
E-Mail: jeannette.endres-becker@ dlr.de
Es wird empfohlen, zur Beratung mit dem Projektträger Kontakt aufzunehmen. Weitere Informationen und Erläuterungen sind dort erhältlich.
Vordrucke für Förderanträge, Richtlinien, Merkblätter, Hinweise und Nebenbestimmungen können unter der Internetadresse https://foerderportal.bund.de/ abgerufen oder unmittelbar beim oben angegebenen Projektträger angefordert werden.
Zur Erstellung von förmlichen Förderanträgen ist das elektronische Antragssystem „easy-Online“ zu nutzen (https://foerderportal.bund.de/easyonline).
7.2 Zweistufiges Antragsverfahren
Das Antragsverfahren ist zweistufig angelegt.
7.2.1 Vorlage und Auswahl von Projektskizzen
In der ersten Verfahrensstufe sind dem Projektträger bis spätestens 24. Juni 2019 zunächst Projektskizzen in schriftlicher und/oder elektronischer Form vorzulegen.
Die Vorlagefrist gilt nicht als Ausschlussfrist; Projektskizzen, die nach dem oben angegebenen Zeitpunkt eingehen, können aber möglicherweise nicht mehr berücksichtigt werden.
Die Projektskizzen sollen alle notwendigen Informationen enthalten, um dem Kreis begutachtender Personen eine abschließende fachliche Stellungnahme zu erlauben.
Verbindliche Anforderungen an die Projektskizze sind in einem Leitfaden für einreichende Personen niedergelegt (http://www.dlr.de/pt/Portaldata/45/Resources/Dokumente/Leitfaden/Leitfaden_Vernetzungsplattform_2019.pdf).
Projektskizzen, die den (dort) niedergelegten Anforderungen nicht genügen, können nicht berücksichtigt werden und werden ohne weitere Prüfung abgelehnt.
Mit Blick auf das internationale Begutachtungsverfahren wird die Einreichung der Projektskizzen in englischer Sprache empfohlen.
Die Einreichung erfolgt elektronisch über das Internet-Portal „easy Online“ (https://foerderportal.bund.de/easyonline/reflink.jsf?m=KA1GLOBALEGESUNDHEIT&b=KA1VERNETZUNGGG&t=SKI).
Im Portal ist die Projektskizze im PDF-Format hochzuladen. Darüber hinaus wird hier aus den Eingaben in ein Internetformular eine Vorhabenübersicht generiert. Die Vorhabenübersicht und die hochgeladene Projektskizze werden gemeinsam begutachtet. Eine genaue Anleitung findet sich im Portal.
Eine Vorlage per E-Mail oder Telefax ist nicht möglich.
Der Skizze ist ein Anschreiben/Vorblatt zur Einreichung beizulegen, auf dem der Koordinator mittels rechtsverbindlicher Unterschrift die Kenntnisnahme sowie die Richtigkeit der in der Skizze gemachten Angaben bestätigt.
Die eingegangenen Projektskizzen werden unter Beteiligung externer Begutachtung nach folgenden Kriterien bewertet:
- Erfüllung des Gegenstands der Förderung und der Zuwendungsvoraussetzungen;
- Einbindung relevanter Einrichtungen und Forschenden;
- Vorleistungen und Expertise des Antragstellers in der Forschung zu Globaler Gesundheit;
- Qualität und Angemessenheit des Konzepts zur Vernetzungsplattform, insbesondere hinsichtlich:
- der Kooperation mit relevanten Institutionen und Personen, die in der Forschung zu Globaler Gesundheit aktiv sind;
- der Förderung der gleichberechtigten Zusammenarbeit verschiedener Disziplinen mit Relevanz für die Forschung zu Globaler Gesundheit;
- der Steuerung und Organisationsstruktur;
- der Eignung der vorgeschlagenen Instrumente zur Nachwuchsförderung;
- der Zusammenarbeit mit internationalen Akteuren;
- des Praxisbezugs;
- eines Konzepts zum Auswahlprozess von Forschungsvorhaben in der Globalen Gesundheit, die für die BMBF-Förderung geeignet sind;
- der Öffentlichkeitsarbeit und potentiellen Wirkung der Vernetzungsplattform;
- realistische Arbeits- und Zeitplanung;
- Angemessenheit der Finanzplanung.
Entsprechend der oben angegebenen Kriterien und Bewertung wird die für eine Förderung geeignete Projektidee ausgewählt. Das Auswahlergebnis wird den Interessenten schriftlich mitgeteilt.
Die im Rahmen dieser Verfahrensstufe eingereichte Projektskizze und evtl. weitere vorgelegte Unterlagen werden nicht zurückgesendet.
7.2.2 Vorlage förmlicher Förderanträge und Entscheidungsverfahren
In der zweiten Verfahrensstufe werden die Verfasserinnen und Verfasser der positiv bewerteten Projektskizze unter Angabe eines Termins aufgefordert, einen förmlichen Förderantrag (Vorhabenbeschreibung und Formantrag) vorzulegen.
Ein vollständiger Förderantrag liegt nur vor, wenn mindestens die Anforderungen nach Artikel 6 Absatz 2 AGVO (vgl. Anlage) erfüllt sind.
Zur Erstellung des förmlichen Förderantrags ist die Nutzung des elektronischen Antragssystems „easy-Online“ (unter Beachtung der in der Anlage genannten Anforderungen) erforderlich (https://foerderportal.bund.de/easyonline/).
Mit dem förmlichen Förderantrag sind u. a. folgende die Projektskizze ergänzende Informationen vorzulegen:
- detaillierter Finanzplan des Vorhabens;
- ausführlicher Verwertungsplan;
- Darstellung der Notwendigkeit der Zuwendung;
- detaillierter Arbeitsplan inklusive vorhabenbezogener Ressourcenplanung und Meilensteinplanung.
Eventuelle Auflagen aus der ersten Stufe sind dabei zu berücksichtigen. Genaue Anforderungen an den förmlichen Förderantrag werden bei Aufforderung zur Vorlage eines förmlichen Förderantrags mitgeteilt.
Der eingegangene Antrag wird einer vertieften Prüfung entlang der Kriterien der ersten Stufe, und einer Prüfung der Umsetzung eventueller Auflagen aus der ersten Stufe unterzogen. Zusätzlich wird nach folgenden Kriterien bewertet und geprüft:
- Notwendigkeit, Angemessenheit und Zuwendungsfähigkeit der beantragten Mittel;
- Qualität und Aussagekraft des Verwertungsplans, auch hinsichtlich der förderpolitischen Zielsetzungen dieser Fördermaßnahme.
Entsprechend der oben angegebenen Kriterien und Bewertung wird nach abschließender Antragsprüfung über eine Förderung entschieden.
7.3 Zu beachtende Vorschriften
Für die Bewilligung, Auszahlung und Abrechnung der Zuwendung sowie für den Nachweis und die Prüfung der Verwendung und die gegebenenfalls erforderliche Aufhebung des Zuwendungsbescheids und die Rückforderung der gewährten Zuwendung gelten die §§ 48 bis 49a des Verwaltungsverfahrensgesetzes, die §§ 23, 44 BHO und die hierzu erlassenen Allgemeinen Verwaltungsvorschriften, soweit nicht in dieser Förderrichtlinie Abweichungen von den Allgemeinen Verwaltungsvorschriften zugelassen worden sind. Der Bundesrechnungshof ist gemäß § 91 BHO zur Prüfung berechtigt.
8 Geltungsdauer
Diese Richtlinie tritt am Tag nach ihrer Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft und ist bis zum Ablauf des 31. Dezember 2029 gültig.
Berlin, den 25. April 2019
Bundesministerium für Bildung und Forschung
Im Auftrag
Andrea Spelberg
Der Text dieser Bekanntmachung mit den darin enthaltenden Verknüpfungen zu weiteren notwendigen Unterlagen ist im Internet unter https://www.gesundheitsforschung-bmbf.de/de/8743.php zu finden.