Innovationsausschuss veröffentlicht fünf neue Förderbekanntmachungen
Die themenspezifische Förderbekanntmachung zur Versorgungsforschung umfasst folgende Schwerpunkte:
• Stärkung der gesundheitlichen Versorgung in der Pflege und Transparenz über die pflegerische Versorgungsqualität
• Barrierefreiheit und Verbesserung der Situation von Menschen mit Assistenzbedarf und deren Angehörigen in der Gesundheits-versorgung
• Aufbereitung und Verknüpfung von Gesundheitsdaten aus ver-schiedenen Quellen zur Verbesserung der Patientenversorgung
o Verknüpfung von Gesundheitsdaten auf Ebene der Pati-entin/des Patienten
o Verknüpfung von Gesundheitsdaten auf Populations-ebene
• Einfluss evidenzbasierter Gesundheitsinformationen für Patien-tinnen und Patienten auf die Versorgung
• Umsetzung und Evaluation der Akten nach § 291a SGB V (ePA)
Folgende Förderschwerpunkte sind in der themenspezifischen Förderbe-kanntmachung im Bereich neue Versorgungsformen vorgegeben:
• Versorgungsformen zur Weiterentwicklung einer sektorenunab-hängigen Versorgung
• Innovative Modelle zur Stärkung der regionalen Gesundheitsver-sorgung
• Telemedizinische Kooperationsnetzwerke von stationären und ambulanten Einrichtungen zur Verbesserung der medizinischen Versorgung
• Versorgungsmodelle unter Nutzung der Telematikinfrastruktur
Nähere Informationen zu den Förderbekanntmachungen sowie zu den formalen und inhaltlichen Anforderungen, die an die Anträge gestellt werden, sind auf der Webseite des Innovationsausschusses in den zur jeweiligen Bekanntmachung veröffentlichten Leitfäden sowie den Allge-meinen Nebenbestimmungen zu finden. Zudem bietet der mit der Ab-wicklung der Fördermaßnahmen beauftragte Projektträger – das Deut-sche Zentrum für Luft- und Raumfahrt e. V. (DLR) – Förderinteressierten individuelle Beratungen sowie Informationsveranstaltungen in Form von Web-Seminaren an. Das Einreichen der vollständigen Anträge erfolgt ausschließlich in elektronischer Form über das Internetportal des Pro-jektträgers.
Bis 19. Februar 2019, 12 Uhr, können Anträge zur Versorgungsfor-schung und zur Evaluation und Auswertung von Selektivverträgen ein-gereicht werden. Die Einreichfrist für Anträge zu neuen Versorgungsfor-men endet am 19. März 2019, 12 Uhr.
Weiterhin beschloss der Innovationsausschuss über zu fördernde Pro-jekte zu neuen Versorgungsformen.