Förderrichtlinie Innovationsprogramm für Geschäftsmodelle und Pionierlösungen (IGP)
1. Ziel, Zweck und rechtliche Grundlage der Förderung
1.1 Förderziel und Zuwendungszweck
Mit dem „Innovationsprogramm für Geschäftsmodelle und Pionierlösungen (IGP)“ des Bundesministeriums für Wirt- schaft und Energie (BMWi) soll die…