Pflege: Alltagsunterstützende Angebote auch in Corona-Zeiten möglich

Leistungen per Telefon können auch abgerechnet werden

 

Persönliche Treffen in Gruppen sind in Corona-Zeiten nicht erlaubt. Das betrifft auch Alltagsunterstützende Angebote in der häuslichen Pflege. Pflegebedürftige, die zu Hause versorgt werden, und deren Angehörige erhalten in Brandenburg trotz Corona weiterhin Hilfe bei der Bewältigung ihres Alltags und beratende Unterstützung. Damit trotz der Maßnahmen zur Kontaktbeschränkung Pflegebedürftige und ihre Angehörige bei der Alltagsbewältigung unterstützt und ihre sozialen Kontakte aufrechterhalten werden können, besteht für alle anerkannten alltagsunterstützenden Angebote im Land Brandenburg jetzt auch die Möglichkeit, entsprechende Leistungen zum Beispiel in telefonischer Form zu erbringen und bei den Pflegekassen abzurechnen. Diese mit den Pflegekassen abgestimmte Verfahrensweise gilt zunächst befristet bis zum 31. Mai 2020.

Sozialministerin Nonnemacher: „Der Großteil der pflegebedürftigen Menschen wird in Brandenburg in der eigenen Häuslichkeit versorgt, von ambulanten Pflegediensten oder ihren Angehörigen. Für viele Familien und vor allem für alleinlebende Pflegebedürftige sind die alltagsunterstützenden Angebote eine wichtige Säule bei der Strukturierung und selbständigen Bewältigung ihres Alltags. Bewährte Formen, wie die Gruppenangebote oder stundenweise Betreuung im häuslichen Bereich, können aus Infektionsschutzgründen derzeit leider nicht wie gewohnt angeboten werden. Dafür sind Telefonate, aber auch Gespräche mittels Smartphone, Tablet oder Computer denkbare Alternativen. Wenn Helfende bisher einmal wöchentlich zwei Stunden vor Ort waren, ist es zu Corona-Zeiten eine gute Alternative, viermal wöchentlich eine halbe Stunde miteinander zu telefonieren und sich auszutauschen.“

Die Fachstelle Altern und Pflege im Quartier (www.fapiq-brandenburg.de) berät alle in Brandenburg anerkannten alltagsunterstützenden Angebote und deren Fachkräfte bei der Entwicklung, Erprobung und Abrechnung entsprechend innovativer Angebotsformen.

Hintergrund

Seit dem Inkrafttreten des ersten Pflegestärkungsgesetzes zum 1. Januar 2015 haben alle häuslich versorgten Pflegebedürftigen einen Anspruch auf Angebote zur Unterstützung im Alltag.

Aktuell gibt es im Land Brandenburg 809 anerkannte Angebote zur Unterstützung im Alltag, die an 340 Standorten arbeiten. Die Angebote tragen dazu bei, Pflegepersonen zu entlasten und helfen den Pflegebedürftigen, möglichst lange in ihrer häuslichen Umgebung zu bleiben, ihren Alltag so weit wie möglich selbständig zu bewältigen und soziale Kontakt aufrechtzuerhalten. Sie werden in Brandenburg von ca. 17.000 Personen genutzt, darunter sind etwa 4.400 Menschen mit einer demenziellen Erkrankung.

In den alltagsunterstützenden Angeboten engagieren sich neben sozialversicherungspflichtig Beschäftigten rund 2.500 ehrenamtliche Helferinnen und Helfer.

Informationen zu den bestehenden, anerkannten Angeboten erhalten Bürgerinnen und Bürger bei ihrer Pflegeversicherung bzw. über den „Pflegenavigator“ der AOK Nordost im Internet unter: https://www.pflege-navigator.de/.