Kabinett bringt Corona-Teststrategie für Brandenburg auf den Weg

Auf Vorschlag von Gesundheitsministerin Ursula Nonnemacher hat das Kabinett am heutigen Freitag eine SARS-CoV-2-Teststrategie für Brandenburg auf den Weg gebracht. Vorrangige Ziele dieser Teststrategie sind die Identifizierung von asymptomatisch infizierten Personen, Schutz besonders gefährdeter Bevölkerungsgruppen sowie die Vermeidung erneuter, umfangreicher Beschränkungsmaßnahmen für das gesellschaftliche und wirtschaftliche Leben durch eine frühzeitige und effiziente Unterbrechung von Infektionsketten. Dafür werden neben den routinemäßig zu veranlassenden Testungen bei Symptomen und bei direktem Kontakt zu Infizierten nun auch gezielte, stichprobenartige Untersuchungen in Schulen und Kitas, flankierend zum eingeleiteten Übergang in den Regelbetrieb, sowie in stationären Pflegeeinrichtungen durchgeführt. Die Teststrategie wurde in einer Arbeitsgruppe gemeinsam vom Gesundheitsministerium (Federführung), Innenministerium, Bildungsministerium und Finanzministerium erarbeitet.

 

Nonnemacher: „Nachdem es gelungen ist, die Infektionszahlen auf ein sehr niedriges Niveau zu senken und die Beschränkungen des gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Lebens zur Eindämmung der Corona-Pandemie deutlich zu lockern, ist es nun unser erklärtes Ziel, die Bevölkerung vor neuen Ausbrüchen mit allen negativen Auswirkungen so gut wie möglich zu schützen. Eine wichtige Grundlage dafür ist eine flexible mittel- und langfristige Teststrategie. Wichtig ist auch, dass wir weiter das Infektionsgeschehen im Sinne eines engmaschigen Monitorings täglich genau analysieren. Nur so können wir neue Infektionsherde frühzeitig erkennen und entsprechende örtlich begrenzte Eindämmungsmaßnahmen einleiten. Denn klar ist: Das Virus ist noch da. Aktuelle Fälle wie Göttingen zeigen, wie schnell ein Ausbruch mit vielen Infizierten und noch mehr Kontaktpersonen entstehen kann. Auch die angekündigte Corona-Warn-App der Bundesregierung kann einen weiteren Beitrag zum gesundheitlichen Bevölkerungsschutz leisten, indem sie anonymisiert Menschen warnt, wenn sie mit positiv getesteten Personen in Kontakt waren.“

Das Gefährliche an dem Virus SARS-CoV-2 ist: Auch wer keine oder noch keine spürbaren Symptome hat, kann infiziert sein und andere Menschen anstecken. So kann sich das Virus sehr schnell ausbreiten. „Die zu Verfügung stehenden Test sind zuverlässig. Aber flächendeckende Testungen allein schützen uns nicht vor neuen Ausbrüchen, da sie immer nur eine Momentaufnahme darstellen. Tests können negativ ausfallen, obwohl eine Person den Virus bereits hat. Sie sind daher kein zuverlässiges Ausschlussinstrument. Deshalb werden wir besonders gefährdete Beschäftigungsgruppen testen sowie Stichprobentestungen in Kitas, Schulen und Pflegeeinrichtungen durchführen. Entscheidend ist auch, dass wir Ausbrüche in Gemeinschaftseinrichtungen so früh wie möglich erkennen. Deshalb müssen in Brandenburg bereits mehr als zwei Infizierte in einer Gemeinschaftseinrichtung unverzüglich an das Gesundheitsministerium gemeldet werden“, so Nonnemacher.

Kernpunkte der Brandenburger Teststrategie

Die Teststrategie soll die deutlichen Lockerungen der Corona-Maßnahmen in Umsetzung der neuen SARS-CoV-2-Umgangsverordnung begleiten. Im Rahmen dieser Verordnung werden Kita und Schulbetrieb weiter geöffnet, Gruppenaktivitäten unter Wahrung des Abstandsgebotes zugelassen und Besuchsverbote in medizinischen sowie pflegerischen Einrichtungen wieder ermöglicht werden.

Ziele

Die SARS-CoV-2-Teststrategie im Land Brandenburg verfolgt u.a. folgende Ziele:

  • Identifizierung von asymptomatisch und präsymptomatisch infizierten Personen als Virusausscheider, die erheblich zum Fortschreiten des Infektionsgeschehen beitragen können.
  • Schutz vulnerabler Bevölkerungsgruppen wie ältere Personen oder Personen mit chronischen Erkrankungen.
  • Kenntnisse zur Übertragungsdynamik durch Kinder insbesondere im Rahmen der Öffnung von Kitas, Horten und Schulen für den Regelbetrieb
  • Frühzeitiges Erkennen von asymptomatischen bzw. präinfektiösen Erzieher/innen und Lehrer/innen bei Einhaltung des Abstandsgebotes der Beschäftigten untereinander.
  • Schnelle Identifizierung von lokalen Clustern und deren Kontaktpersonen.
  • Vermeidung größerer Beschränkungsmaßnahmen für das öffentliche, wirtschaftliche und gesellschaftliche Leben durch effiziente Unterbrechung von Infektionsketten.

Einzusetzende Testverfahren, geeignete Labore

Für den Nachweis von SARS-CoV-2 sollen 2 Testverfahren zum Einsatz kommen:

  • Sogenannte PCR-Test (Polymerase-Kettenreaktion) als direkter Erregernachweis durch Abstrich im Nasen- oder Rachenraum.
  • Nachweis von Antikörpern als indirekter Erregernachweis aus dem Blut in einem späteren Erkrankungsstadium und zur Feststellung der Immunität bei symptomloser Erkrankung.

Die Labortestkapazitäten für die diagnostischen Teste zum Nachweis von Coronavirus (SARS-CoV-2) aus Rachen-Nasen-Abstrichen oder Sputum/Speichel mittels molekularbiologischem Nachweis (PCR) sind seit Anfang dieses Jahres im Land Brandenburg ausgebaut worden und belaufen sich aktuell auf ca. 9.000 Testungen pro Tag. Diese setzen sich aus 500 Testungen aus dem Landeslabor Berlin-Brandenburg sowie 8.500 Testungen aus privaten fachärztlichen Laboren zusammen.

Teststrategie für symptomatische Personen

Wie bisher entsprechend einer ärztlichen Anordnung (ambulant oder stationär) im Rahmen der medizinischen Behandlung. Kostenübernahme durch Krankenkasse.

Teststrategie für asymptomatische Personen

In medizinischen Einrichtungen soll unter Verantwortung und Organisation der jeweiligen Leitungen das Personal aus Risikobereichen regelmäßig, mindestens einmal pro Woche untersucht werden unter Berücksichtigung der Patienten- oder Bewohneranzahl bzw. der regionalen Inzidenzdichte.

Im Rettungsdienst sollen Mitarbeiter ab einer 7-Tage Inzidenz von mehr als 20 pro 100.000 Einwohnern im Landkreis des Standortes stichprobenartig getestet werden.

In stationären Pflegeinrichtungen sollen Mitarbeiter und Bewohner regelmäßig stichprobenartig (1% alle 14 Tage für drei Monate) getestet werden.

In Bildungseinrichtungen (Schulen, Kitas) ist bei einem Ausbruch oder bei positiv getesteten Personen die Testung asymptomatischer Kontaktkinder und Kontaktmitarbeiter geregelt und erfolgt über den Laborpartner des Gesundheitsamtes oder des Schulamtes oder des Einrichtungsträgers. Daneben wird allen Beschäftigten in Schulen und Kindertagesstätten nach den Sommerferien angeboten, sich alle zwei Wochen für drei Monate auf SARS-CoV-2 testen zu lassen. Dieses Angebot ist freiwillig. Bei einer steigender COVID-19-Inzidenz in den Herbst-/Wintermonaten (Influenzazeit) ist eine Fortsetzung oder Modifikation des Testangebots für weitere 3-7 Monate zu evaluieren. Außerdem sollen in Kitas und Schulen eine Stichprobe von 1% aller Kinder bzw. Schüler/-innen alle 14 Tage für drei Monate getestet werden. Die Testung ist bei Schülern/-innen auf verschiedene Altersklassen aufzuteilen. Als Auswahl wird mindestens eine Schule pro Landkreis/kreisfreie Stadt mit 40 Kindern und Jugendlichen zur Testung, jeweils auf freiwilliger Basis, vorgeschlagen. Die Kosten für diese Testungen wird das Land aus dem Corona-Rettungsschirm finanzieren.

Die Teststrategie soll im weiteren Verlauf der pandemischen Entwicklung, der Ergebnisse und der Krankheitslast in den Risikogruppen, der Entwicklung neuerer Testsysteme wie beispielsweise Kartenschnellteste und auf der Basis neueren wissenschaftlichen Erkenntnissen modifiziert werden. Dafür wird eine begleitende Arbeitsgruppe bestehend aus Vertretungen der Ressorts für Gesundheit, Inneres, Bildung und Finanzen eingesetzt.