Bekanntmachung – Förderung von Maßnahmen Internetbasierte Dienstleistungen für komplexe Produkte, Produktionsprozesse und -anlagen (Smart Services)

Im Rahmen des Forschungsprogramms „Innovationen für die Produktion, Dienstleistung und Arbeit von morgen“

 

1 Zuwendungszweck und Rechtsgrundlage

1.1 Zuwendungszweck

Diese Bekanntmachung widmet sich dem Aktionsfeld „Smart Services“, das im Kontext der digitalen Vernetzung große Chancen für die deutsche Wirtschaft eröffnet.

In der Wirtschaft werden zunehmend Produkte, Prozesse und Dienstleistungen miteinander zu intelligenten Dienst­leistungen (Smart Services) verknüpft und entsprechend „veredelt“. Dem Internet als vernetzende Infrastruktur kommt hierbei eine zentrale Bedeutung zu. Sowohl bei den IT-Anbietern als auch bei den IT-Anwendern eröffnen internet­basierte Dienstleistungen für komplexe Produkte, Produktionsprozesse und -anlagen große Wachstumspotenziale. Sie führen z. B. zu Veränderungen des Produktportfolios, zu Betriebsoptimierungen von Anlagen durch neue Wissensplattformen und zur Virtualisierung von IKT-Infrastrukturen. Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) will deutsche Unternehmen dabei unterstützen, die Chancen von Smart Services für die gesamte Wertschöpfungskette nachhaltig zu nutzen.

Smart Services verbreiten sich bereits sehr erfolgreich im Handel, z. B. auf Online-Marktplätzen von technischen Komponenten. Aber auch die traditionellen Geschäftsmodelle der deutschen Leitbranchen, wie Automobil- und Maschinenbau, Chemie, Elektro- und Medizintechnik, Logistik und Energietechnologie verändern sich. Sie werden schon heute durch internetbasierte Dienste unterstützt. In naher Zukunft werden sich die Geschäftsmodelle sowohl von Anbietern als auch Herstellern und Betreibern disruptiv verändern: Durch die konsequente Digitalisierung kann die gesamte Wertschöpfungskette analysiert werden und intelligente Dienstleistungen und Produkte können miteinander vernetzt werden. Es entstehen neue Smart Services.

Die Digitalisierung ist ein wesentlicher Treiber und Befähiger von neuartigen Dienstleistungen. Big Data-Ansätze ermöglichen bedarfsorientiertere Dienstleistungen und neue digitale Anwendungen. Zunehmend wird der Erfolg von Unternehmen durch die Verknüpfung von Sachgütern mit Dienstleistung zu Leistungsbündeln bestimmt. Hier besteht für Unternehmen Handlungsbedarf, um ihre Wettbewerbsfähigkeit zu erhalten und zu verbessern. Es muss deshalb eine Kernkompetenz von Unternehmen werden, schon in der Produktentwicklung Dienstleistung und Produktion gemeinsam zu denken und zu entwickeln.

1.2 Rechtsgrundlage

Der Bund gewährt die Zuwendungen nach Maßgabe dieser Richtlinie, der §§ 23 und 44 der Bundeshaushaltsordnung (BHO) und den dazu erlassenen Verwaltungsvorschriften sowie der „Richtlinien für Zuwendungsanträge auf Ausgabenbasis (AZA)“ und/oder der „Richtlinien für Zuwendungsanträge auf Kostenbasis (AZK)“ des BMBF. Ein Rechtsanspruch auf Gewährung einer Zuwendung besteht nicht. Die Bewilligungsbehörde entscheidet nach pflichtgemäßem Ermessen im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.

Nach dieser Förderrichtlinie werden staatliche Beihilfen auf der Grundlage von Artikel 25 Absatz 2 Buchstabe b der Verordnung (EU) Nr. 651/2014 der EU-Kommission vom 17. Juni 2014 zur Feststellung der Vereinbarkeit bestimmter Gruppen von Beihilfen mit dem Binnenmarkt in Anwendung der Artikel 107 und 108 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union („Allgemeine Gruppenfreistellungsverordnung“ – AGVO, ABl. L 187 vom 26.6.2014, S. 1 in der Fassung der Verordnung (EU) 2017/1084 vom 14. Juni 2017 (ABl. L 156 vom 20.6.2017, S. 1) gewährt. Die Förderung erfolgt unter Beachtung der in Kapitel 1 der AGVO festgelegten Gemeinsamen Bestimmungen, insbesondere unter Berücksichtigung der in Artikel 2 der Verordnung aufgeführten Begriffsbestimmungen (vgl. hierzu die Anlage zu beihilferechtlichen Vorgaben für die Förderrichtlinie).

2 Gegenstand der Forschung und Entwicklung

Komplexe Produkte, Produktionsprozesse und -anlagen zeichnen sich durch eine Vielzahl von kundenindividuellen Komponenten aus, welche durch ihre Internetverbindung interaktionsfähig werden. Komplett vernetzte Systeme entstehen, die zugleich den Kunden systematisch in den Innovationsprozess einbinden. Darauf aufbauend können internetbasierte Dienstleistungen entwickelt werden, die sowohl den produzierenden Unternehmen als auch den Kunden große Vorteile bringen und der deutschen Wirtschaft einen Wettbewerbsvorteil verschaffen.

Beispielsweise verbindet das Konzept für das Internet of Things, Services and People (IoTSP-Konzept) das „Internet der Dinge“ (IoT) mit innovativen Dienstleistungen, um die Zusammenarbeit zwischen Maschinen, Menschen und Unternehmen zu verbessern. Mit einem ganzheitlichen Ansatz werden Menschen und Dienstleistungen in die technologische Landschaft der Zukunft integriert. Zu den wichtigsten Triebkräften gehören die höhere Verfügbarkeit von Daten, die Konnektivität zwischen Maschine und Mensch sowie das rasante Wachstum der Rechenleistung. Anwendungsorientierte Lösungen in Form von industriellen Dienstleistungen bieten große Chancen für das Wirtschafts­wachstum deutscher Unternehmen.

In einem Verbundprojekt ist mindestens einer der folgenden Schwerpunkte systematisch und gemeinsam zwischen Unternehmen, Forschungspartnern und gegebenenfalls weiteren relevanten Akteuren zu bearbeiten. Es müssen Partner beteiligt sein, welche die FuE1-Ergebnisse nach Beendigung der Projektlaufzeit zur Anwendung bringen wollen und können. Verbünde mit signifikanter Mitwirkung kleiner und mittelständischer Unternehmen werden bevorzugt be­handelt.

2.1 Dienstleistungsinnovationen für Produktionsprozesse und -anlagen

Als wesentlicher Wettbewerbsfaktor für produzierende Unternehmen stellt die erhöhte und zuverlässige Verfügbarkeit von Produktionsanlagen eine der wichtigsten operativen Zielgrößen dar. Sie beeinflusst direkt die Effizienz der Wertschöpfungsprozesse in der Fabrik der Zukunft. Hierzu zählen bspw. die Steigerung der Ressourcen- und Anlagen­effizienz in der Produktion, die Gewährleistung einer hohen Prozessstabilität und Produktqualität, die Verbesserung von Arbeitssicherheit und Umweltschutz, die Sicherstellung einer kundenbedarfsbezogenen Anlagenverfügbarkeit sowie der Erhalt und die Verbesserung der Produktivität des Anlagevermögens. Hinsichtlich dieser vielfältigen Anforderungen im produzierenden Gewerbe besteht ein hoher Bedarf an ganzheitlichen Managementlösungen mit transparenter Informationsbereitstellung. Produzierende Unternehmen sollen dabei unterstützt werden, wirtschaftliche Effizienz durch stabile und effiziente Produktions- und Produktionsunterstützungsprozesse unter Nutzung intelligenter Systeme zu erreichen. Der Unterstützung der Instandhaltung durch Smart Services, die Daten aus Maschinen und betrieblichen Anwendungssystem verarbeiten und über geeignete Assistenzsysteme kontextsensitiv bereitstellen, kommt hierbei eine entscheidende Bedeutung zu.

Gefördert werden folgende FuE-Arbeiten:

  • Konzepte und technologische Ansätze für kooperative und kollaborative VR (Virtual Reality)- und AR (Augmented Reality)-Anwendungen im Serviceumfeld
  • Verbindung von AR-Assistenz mit Informationsvisualisierung und Visual Analytics (z. B. Einbeziehung aktueller Sensordaten und deren Visualisierung in einer AR-Assistenzumgebung zur Unterstützung fundierter Entscheidungen)
  • Durchgängige und skalierbare AR-Assistenz im Maschinen- und Anlagenbau – von der gesamten Anlage (z. B. große Chemieanlage) bis zum Bauteil (z. B. Ventil)
  • Verknüpfung von Assistenz-Systemen mit den Systemen der Produktionsplanung und -steuerung zur Generierung von flexiblen Anleitungen

2.2 Integrative Smart Service-Konzepte für wissensintensive Dienstleistungen

Aufgrund der exponentiell zunehmenden Menge an Daten, welche zeitnahe Rückschlüsse auf den Produktionsprozess erlauben und komplexe Produkte generieren können, werden wissensintensive Dienstleistungen entlang der gesamten Wertschöpfungskette erst möglich und wirtschaftlich nutzbar. Zur effizienten, kundenorientierten Erbringung wissensintensiver Dienstleistungen setzen Dienstleister innovative IuK-Technologien ein. Die konsequente Einbindung von Daten in die Entwicklung sowie die Erbringung neuer Dienstleistungsangebote für komplexe Produkte führt zu neuen Wertschöpfungsstrukturen und diese wiederum zu neuen Geschäftsmodellen.

Auf dem Weg zu einer integrierten Lösung aus Produkten und Dienstleistungen sind tiefgreifende Veränderungs­prozesse in allen Unternehmensbereichen zu erwarten. Bereits heute existieren Geschäftsmodelle, die den Mehrwert und die Akzeptanz nutzungsbasierter Leistungen für komplexe Produkte zeigen. Beispielsweise erzielen Hersteller von Flugzeugturbinen einen erheblichen Anteil ihrer Wirtschaftserträge mit Dienstleistungen, indem das Geschäftsmodell verändert wurde. Die Flugzeugturbinen werden nicht nur verkauft, sondern deren Nutzung wird pro genutzte Flugstunde angeboten und verkauft („Power by the hour“-Modell).

Gefördert werden folgende Forschungs- und Entwicklungsarbeiten:

  • Bündelungen von Produkten mit internetbasierten und physischen Dienstleistungen sowie mit digitalen Ertrags- und Geschäftsmodellen zu Produkt-Services-Systemen (z. B. Performance Contracting, Power-by-the-Hour, Pay-per-X, etc.)
  • Entwicklung und Erprobung von integrierten Smart-Service-Plattformen (z. B. für die Bereitstellung erweiterter Service-Informationen eines Maschinenherstellers)
  • Integration von Software-Services in der Produktentstehungsphase und -nutzung (z. B. Crowd-Services für das Testen und den Support von komplexen Produkten)
  • Entwicklung und Erprobung nutzungs- und kundenorientierter Geschäftsmodelle für komplexe Produkte (z. B. verstärkte Integration der Kundenanforderungen, Angebot von Nutzungsrechten)

Zur Sicherstellung der Qualität dieser internetbasierten Dienstleistungen (Smart Services) sind neue Ansätze und Konzepte zu entwickeln und als Bestandteil des Lösungsansatzes vorzusehen (z. B. Service-Excellence-Gedanke nach DIN SPEC 77224). Zu berücksichtigen sind ferner Forschungsstand und -ergebnisse aus den Bereichen Cloud-Technologien, Design Thinking, Service Analytics, Smart Services und Produkt-Service-Systemen (Stand der Technik).

Um eine breite Akzeptanz in Wirtschaft und Gesellschaft für die angestrebten Smart Services zu erzeugen, ist ein expliziter, rechtskonformer und verantwortlicher Umgang mit Prozess-, Kunden- und Beschäftigtendaten unabdingbar. Datensicherheit und Datenschutz, Persönlichkeits- und Eigentumsrechte müssen gewahrt bleiben. Hierbei sollten Nutzungsdaten, -muster und -routinen so erfasst und bereitgestellt werden, dass Rahmenbedingungen des Datenschutzes und der Datensicherheit eingehalten werden. Gegebenenfalls sind auch weitere ethische Aspekte in aus­zuarbeitende Konzepte angemessen einzubeziehen.

Im Fokus dieser Bekanntmachung stehen anwendungsnahe und unternehmensgetriebene Dienstleistungsentwicklungen für komplexe Produkte, Produktionsprozesse und -anlagen. Als Projektergebnisse werden Entwicklungsdienst­leistungen, Leitfäden und Einführungsstrategien erwartet, die beispielhaft an konkreten Anwendungsszenarien erprobt werden.

Gefördert werden risikoreiche Verbundprojekte, die ein arbeitsteiliges und interdisziplinäres Zusammenwirken von Unternehmen mit Hochschulen bzw. Forschungseinrichtungen erfordern, wobei eine möglichst hohe Beteiligung von kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) an den Verbundprojekten erwartet wird.

Die Projekte sollen einen deutlichen Fortschritt gegenüber dem Stand der Technik aufzeigen. Die Projektergebnisse sollen branchenweit übertragbar sein, obgleich die projektbezogenen Musteranwendungen firmenspezifisch sein dürfen. Die Innovationen sollen einen signifikanten Beitrag zur Standortsicherung leisten und einen breiten volkswirtschaftlichen Nutzen anstreben.

Eine Ergebnisverwertung durch die Unternehmen ist sicherzustellen.

3 Zuwendungsempfänger

Antragsberechtigt sind Hochschulen, außeruniversitäre Forschungseinrichtungen und andere Institutionen, die Forschungsbeiträge liefern, sowie Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, die zum Zeitpunkt der Auszahlung einer gewährten Zuwendung eine Betriebsstätte oder Niederlassung in Deutschland haben – insbesondere KMU – die Zuwendungszweck und Zuwendungsvoraussetzungen erfüllen. KMU im Sinne dieser Förderrichtlinie sind Unternehmen, die die Voraussetzungen der KMU-Definition der EU erfüllen; vgl. Anhang I der AGVO bzw. Empfehlung der Kommission vom 6. Mai 2003 betreffend die Definition der Kleinstunternehmen sowie der KMU (bekannt gegeben unter Aktenzeichen K(2003) 1422 (2003/361/EG), http://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=CELEX:32003H0361&from=DE

Der Zuwendungsempfänger erklärt gegenüber der Bewilligungsbehörde seine Einstufung gemäß Anhang I der AGVO im Rahmen des schriftlichen Antrags.

Forschungseinrichtungen, die gemeinsam von Bund und/oder Ländern grundfinanziert werden, kann nur unter bestimmten Voraussetzungen eine Projektförderung für ihre zusätzlichen projektbedingten Ausgaben bzw. Kosten bewilligt werden. Zu den Bedingungen, wann staatliche Beihilfe vorliegt/nicht vorliegt, und in welchem Umfang beihilfefrei gefördert werden kann, siehe Mitteilung der Kommission zum Unionsrahmen für staatliche Beihilfen zur Förderung von Forschung, Entwicklung und Innovation vom 27. Juni 2014 (ABl. C 198 vom 27.6.2014, S. 1); insbesondere Nummer 2.

4 Zuwendungsvoraussetzungen

Voraussetzung für die Förderung ist grundsätzlich das Zusammenwirken von mehreren unabhängigen Partnern zur Lösung von gemeinsamen Forschungsaufgaben (Verbundprojekte), die den Stand der Technik deutlich übertreffen. In den Vorhaben sollen die in Nummer 2 genannten FuE-Aspekte als Schwerpunkte erkennbar sein.

Die Vorhaben sollen unternehmensgetrieben sein und dauerhafte Innovationsprozesse in den Unternehmen anstoßen sowie eine Laufzeit von drei Jahren möglichst nicht überschreiten.

Die Projektvorschläge sollen sich durch Leitbildfunktion und Referenzcharakter insbesondere zur Stärkung mittel­ständischer Unternehmen auszeichnen. Es werden ausschließlich Verbundprojekte gefördert, an denen Partner mit­arbeiten, die die neuen internetbasierten Dienstleistungen in Deutschland entwickeln und ohne weitere Förderung rasch zu einer breiten Anwendung bringen. Es sollen interdisziplinäre Forschungsansätze und ganzheitliche Lösungen unter Einbeziehung der entsprechenden Fachdisziplinen umgesetzt werden. Die Beteiligung von mittelständischen Unternehmen ist dabei für die Erfüllung der Zuwendungsvoraussetzungen von wesentlicher Bedeutung.

Berücksichtigt werden ausschließlich Vorschläge, die eine modellhafte Realisierung der Lösungsansätze in den be­teiligten Unternehmen während der Projektlaufzeit und nach Projektende vorsehen, sowie eine Übertragbarkeit/Verwertung der Ergebnisse in weiten Teilen der Unternehmenslandschaft in Deutschland oder dem Europäischen Wirtschaftsraum erwarten lassen. Der Kooperation mit kompetenten Umsetzungsträgern wird dabei große Bedeutung beigemessen. Eine signifikante Breitenwirkung wird insbesondere im Hinblick auf KMU erwartet.

Antragsteller müssen die Bereitschaft zur interdisziplinären Zusammenarbeit mit anderen geförderten Verbünden und Initiativen in diesem Bereich zeigen. Es wird erwartet, dass sie im vorwettbewerblichen Bereich und unter Wahrung ihrer Geschäftsgeheimnisse einen unternehmensübergreifenden, intensiven Erfahrungsaustausch aktiv mitgestalten und an öffentlichkeitswirksamen Maßnahmen des BMBF (z. B. Tagungen des BMBF, Messeauftritte, Innovationsplattformen) mitarbeiten.

Antragsteller sollen sich – auch im eigenen Interesse – im Umfeld des national beabsichtigten Vorhabens mit dem EU-Rahmenprogramm für Forschung und Innovation vertraut machen. Sie sollen prüfen, ob das beabsichtigte Vor­haben spezifische europäische Komponenten aufweist und damit eine ausschließliche EU-Förderung möglich ist. Weiterhin ist zu prüfen, inwieweit im Umfeld des national beabsichtigten Vorhabens ergänzend ein Förderantrag bei der EU gestellt werden kann. Das Ergebnis der Prüfungen soll im nationalen Förderantrag kurz dargestellt werden.

Europäische Kooperationen, wie beispielsweise EUREKA, zur Forschung für produktionsnahe Dienstleistungen sind erwünscht. Diese bieten deutschen Konsortien die Möglichkeit ausländische Partner zu integrieren, wenn es thematisch vorteilhaft oder notwendig sein sollte, die Forschung grenzüberschreitend zu ergänzen. Die Förderung deutscher Partner ist nach den Bestimmungen dieser Bekanntmachung möglich. Ausländische Partner können vom jeweiligen Land gefördert werden. Weitere Informationen sind unter http://www.produktion-dienstleistung-arbeit.de/de/europaische-forschungsinitiative-eureka-1991.html verfügbar.

Die Partner eines Verbundprojekts regeln ihre Zusammenarbeit in einer schriftlichen Kooperationsvereinbarung.

Verbundpartner, die Forschungseinrichtungen im Sinne von Artikel 2 Nummer 83 der AGVO sind, stellen sicher, dass im Rahmen des Verbundes keine indirekten (mittelbaren) Beihilfen an Unternehmen fließen. Dazu sind die Bestimmungen von Nummer 2.2 der Mitteilung der Kommission zum Unionsrahmen für staatliche Beihilfen zur Förderung von Forschung, Entwicklung und Innovation vom 27. Juni 2014 (ABl. C 198/2014) zu beachten. Vor der Förderentscheidung über ein Verbundprojekt muss eine grundsätzliche Übereinkunft über weitere vom BMBF vorgegebene Kriterien nachgewiesen werden (vgl. BMBF-Vordruck Nr. 0110, Fundstelle: https://foerderportal.bund.de/easy/easy_index.php?auswahl=easy_formulare, Bereich BMBF Allgemeine Vordrucke und Vorlagen für Berichte.

Vorhaben von Großunternehmen können unter diesen Förderrichtlinien nur dann gefördert werden, wenn die Vorhaben ohne die öffentliche Förderung nicht oder nicht in diesem Umfang durchgeführt würden oder wenn die öffentliche Förderung zu einer signifikanten Beschleunigung der Entwicklung führt, wenn also ein Anreizeffekt im Sinne von Artikel 6 AGVO vorliegt.

5 Art und Umfang, Höhe der Zuwendung

5.1 Zuwendungsart

Die Zuwendungen werden im Wege der Projektförderung gewährt.

5.2 Finanzierungsart

Bemessungsgrundlage für Zuwendungen an Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und für Vorhaben von Forschungseinrichtungen, die in den Bereich der wirtschaftlichen Tätigkeiten2 fallen sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Kosten, die in der Regel – je nach Anwendungsnähe des Vorhabens – bis zu 50 % anteilfinanziert werden können. Nach BMBF-Grundsätzen wird eine angemessene Eigenbeteiligung – grundsätzlich mindestens 50 % der entstehenden zuwendungsfähigen Kosten – vorausgesetzt.

Bemessungsgrundlage für Hochschulen, außeruniversitäre Forschungseinrichtungen und vergleichbare Institutionen sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Ausgaben (bei Helmholtz-Zentren [HZ] und der Fraunhofer-Gesellschaft [FhG] die zuwendungsfähigen projektbezogenen Kosten), die individuell bis zu 100 % gefördert werden können.

Bei nichtwirtschaftlichen Forschungsvorhaben an Hochschulen (staatliche und nicht staatliche) und Universitätskliniken (unabhängig von der Rechtsform) wird zusätzlich zu den zuwendungsfähigen Ausgaben eine Projektpauschale in Höhe von 20 % gewährt. Falls im jährlichen Arbeitsplan bzw. den damit verbundenen Veröffentlichungen Förderhöchst­summen (gegebenenfalls pro Projektkonsortium) genannt werden, ist die Projektpauschale in diese Summe ein­zurechnen.

Die Bemessung der jeweiligen Förderquote muss die AGVO berücksichtigen (siehe Anlage).

5.3 Finanzierungsform

Die Zuwendungen werden als nicht rückzahlbare Zuschüsse gewährt.

5.4 Zuwendungsfähige Ausgaben/Kosten

Allgemeine Hinweise zu zuwendungsfähigen Ausgaben bzw. Kosten können den Richtlinien für Zuwendungsanträge auf Ausgabenbasis (AZA) und den Richtlinien für Zuwendungsanträge auf Kostenbasis (AZK) sowie dem Merkblatt Vorkalkulation für Zuwendungen auf Kostenbasis (AZK 4) entnommen werden. Sämtliche Unterlagen sind im BMBF-Formularschrank zu finden unter: https://foerderportal.bund.de/easy/easy_index.php?auswahl=easy_formulare&formularschrank=bmbf

Grundsätzlich nicht übernommen oder bezuschusst wird die übliche Grundausstattung der teilnehmenden Einrichtungen.

Die Festlegung der jeweiligen zuwendungsfähigen Kosten/Ausgaben berücksichtigt die AGVO (siehe Anlage).

6 Sonstige Zuwendungsbestimmungen

Bestandteil eines Zuwendungsbescheids auf Kostenbasis werden grundsätzlich die Nebenbestimmungen für Zu­wendungen auf Kostenbasis des BMBF an gewerbliche Unternehmen für FuE-Vorhaben (NKBF 2017).

Bestandteil eines Zuwendungsbescheids auf Ausgabenbasis werden grundsätzlich die Nebenbestimmungen für Zuwendungen auf Ausgabenbasis des BMBF zur Projektförderung (NABF) sowie die „Besonderen Nebenbestimmungen für den Abruf von Zuwendungen im mittelbaren Abrufverfahren im Geschäftsbereich des BMBF“ (BNBest-mittelbarer Abruf-BMBF), sofern die Zuwendungsmittel im sogenannten Abrufverfahren bereitgestellt werden.

Bestandteil eines Zuwendungsbescheids an die FhG oder HZ sowie an gewerbliche Unternehmen werden grund­sätzlich die „Nebenbestimmungen für Zuwendungen auf Kostenbasis des BMBF an gewerbliche Unternehmen für FuE-Vorhaben (NKBF 2017)“.

Wenn der Zuwendungsempfänger seine aus dem Forschungsvorhaben resultierenden Ergebnisse als Beitrag in einer wissenschaftlichen Zeitschrift veröffentlicht, so soll dies so erfolgen, dass der Öffentlichkeit der unentgeltliche elektronische Zugriff (Open Access) auf den Beitrag möglich ist. Dies kann dadurch erfolgen, dass der Beitrag in einer der Öffentlichkeit unentgeltlich zugänglichen elektronischen Zeitschrift veröffentlicht wird. Erscheint der Beitrag zunächst nicht in einer der Öffentlichkeit unentgeltlich elektronisch zugänglichen Zeitschrift, so soll der Beitrag – gegebenenfalls nach Ablauf einer angemessenen Frist (Embargofrist) – der Öffentlichkeit unentgeltlich elektronisch zugänglich gemacht werden (Zweitveröffentlichung). Im Falle der Zweitveröffentlichung soll die Embargofrist zwölf Monate nicht über­schreiten. Das BMBF begrüßt ausdrücklich die Open Access-Zweitveröffentlichung von aus dem Vorhaben resultierenden wissenschaftlichen Monographien.

7 Verfahren

7.1 Einschaltung eines Projektträgers, Bereitstellung von Unterlagen, Nutzung des elektronischen Antragssystems und Antragsunterlagen

Mit der Abwicklung der Fördermaßnahme hat das BMBF derzeit folgenden Projektträger beauftragt:

Projektträger Karlsruhe (PTKA)
Karlsruher Institut für Technologie
Hermann-von-Helmholtz-Platz 1
76344 Eggenstein-Leopoldshafen

Zentraler Ansprechpartner, insbesondere für Interessenten, die eine Projektskizze einreichen wollen, ist

Herr Christoph Ziegler M.A.
Telefon +49 (0)7 21/6 08-2 69 41
E-Mail: christoph.ziegler@noSpamkit.edu

Zur Erstellung von Projektskizzen und förmlichen Förderanträgen ist die Nutzung des elektronischen Antragssystems „easy-Online“ (https://foerderportal.bund.de/easyonline/) erforderlich.

7.2 Zweistufiges Verfahren

Das Antragsverfahren ist zweistufig angelegt.

7.2.1 Vorlage und Auswahl von Projektskizzen

In der ersten Verfahrensstufe ist dem beauftragten Projektträger bis spätestens 27. Juli 2018 vom Einreicher eine zwischen den Partnern abgestimmte Projektskizze in schriftlicher und elektronischer Form in deutscher Sprache vorzulegen.

Die Projektskizzen sind an den

Projektträger Karlsruhe (PTKA)
Karlsruher Institut für Technologie
Hermann-von-Helmholtz-Platz 1
76344 Eggenstein-Leopoldshafen
mit dem Stichwort „IntDL“ einzureichen.

Die Einreichung der Projektskizze in elektronischer Form erfolgt über das Internetportal easy-Online unter https://foerderportal.bund.de/easyonline/.

Die Vorlagefrist gilt nicht als Ausschlussfrist. Verspätet eingehende Projektskizzen können aber möglicherweise nicht mehr berücksichtigt werden.

Es wird empfohlen, vor der Einreichung der Projektskizze direkt mit dem beauftragten Projektträger Kontakt auf­zunehmen.

Die Projektpartner, vertreten durch den Einreicher/Projektkoordinator, reichen eine gemeinsame, begutachtungsfähige Projektskizze im Umfang von maximal zehn DIN-A4-Seiten (1,5-Zeilenabstand, Schriftform Arial, Größe mindestens 11 pt) beim Projektträger sowie über das easy-Online-Portal ein. Projektskizzen müssen einen konkreten Bezug zu den Kriterien dieser Bekanntmachung aufweisen (siehe Nummer 7.2.2) und alle wesentlichen Aussagen zur Beurteilung und Bewertung enthalten.

Für die geplanten FuE-Arbeiten müssen eine überzeugende wissenschaftliche Begründung sowie ein Verwertungs­konzept vorgelegt werden.

Die Projektskizze sollte mit folgender Gliederung vorgelegt werden:

  • Ausgangssituation (einschließlich Stand der Technik und Forschung) und themenspezifischer FuE-Bedarf sowie Motivation und Bedarf bei den Unternehmen bzw. beteiligten Partnern;
  • Zielsetzung, ausgehend vom Stand der Technik und Forschung und den betrieblichen Anwendungen unter besonderer Berücksichtigung bereits vorliegender Ergebnisse und Erkenntnisse aus nationalen, europäischen oder internationalen Forschungsprogrammen; Neuheit der Projektidee und erwarteter Erkenntniszugewinn;
  • Konzept zur modellhaften Realisierung des Lösungsansatzes im Unternehmen während der Projektlaufzeit und nach Projektende. Beschreibung der geplanten Forschungsarbeiten und der eigenen Vorarbeiten, auf denen aufgebaut wird, sowie des Lösungswegs;
  • Kosten- bzw. Ausgabenabschätzung, belastbare Planung von Arbeits-, Zeit- und Personalaufwand in Personen­monaten. Der jährliche Personalaufwand pro Projektpartner soll möglichst nicht unter zwölf PM liegen;
  • Möglichkeiten zur breiten Nutzung – insbesondere für KMU – sowie Verwertung der Ergebnisse in Wirtschaft, Gesellschaft, Wissenschaft, in der Fach-/Hochschulausbildung sowie durch Fachverbände. Die volkswirtschaftliche und gesellschaftliche Bedeutung und der vorwettbewerbliche Charakter des Projekts müssen klar zu erkennen sein, z. B. dadurch, dass es von potenziellen Anwendern aktiv unterstützt wird;
  • Kooperationspartner und Arbeitsteilung (für alle Wirtschaftspartner, Organisationen oder Verbände bitte kurze (etwa tabellarische) Firmen-/Organisationsdarstellung, gegebenenfalls Konzernzugehörigkeit sowie Anzahl der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aufführen).

Es steht den Interessenten frei, weitere Punkte anzufügen, die nach ihrer Auffassung für eine Beurteilung ihres Vorschlags von Bedeutung sind.

Gemeinsam mit der Projektskizze ist ein Deckblatt zu erstellen. Das Deckblatt enthält unter anderem Informationen zum Thema des beabsichtigten Verbundprojekts, grob abgeschätzte Gesamtkosten und Projektdauer, Art der Partner sowie die Postanschrift des Einreichers der Projektskizze und der beteiligten Partner.

Vorlagen für das Deckblatt (pdf-Datei mit Formularfunktion) und die Projektskizze (Word-Datei) sind auf der Internetseite http://www.produktion-dienstleistung-arbeit.de/de/aktuelle-Bekanntmachungen.html auswählbar.

Vollständige Unterlagen für den Postversand an den beauftragten Projektträger bestehen aus:

  • Anschreiben an den Projektträger Karlsruhe mit dem Stichwort „IntDL“,
  • ein Original der vollständigen Projektskizze und des Deckblatts (hier Zustimmung zur Speicherung der Daten beachten) mit Unterschrift und Stempel,
  • fünf Kopien der Projektskizze (gelocht, lose geklammert).

Die Einreichung der Projektskizze in elektronischer Form erfolgt über das Internetportal easy-Online unter https://foerderportal.bund.de/easyonline/. Wählen Sie zur Erstellung im Formularassistenten den zur Fördermaßnahme bereitgestellten Formularsatz aus. Folgen Sie dazu der Menüauswahl:

  • Ministerium: BMBF bzw. Bundesministerium für Bildung und Forschung (gegebenenfalls Nutzungsbedingungen akzeptieren),
  • Fördermaßnahme: Internetbasierte Dienstleistungen für komplexe Produkte, Produktionsprozesse und -anlagen (IntDL),
  • dort laden Sie das oben genannte Deckblatt als ausgefüllte pdf-Datei (keine Scan-Datei!) und die Projektskizze als MS-Word- oder pdf-Datei hoch.

7.2.2 Auswahl- und Entscheidungsverfahren

Die eingereichten Projektskizzen stehen untereinander im Wettbewerb. Aus der Vorlage einer Projektskizze kann ein Rechtsanspruch auf Förderung nicht abgeleitet werden.

Die eingegangenen Projektskizzen werden unter Beteiligung externer Gutachterinnen/Gutachter nach folgenden Kriterien bewertet:

  • fachlicher Bezug zur Förderbekanntmachung, Bezug zum Förderprogramm „Innovationen für die Produktion, Dienstleistung und Arbeit von morgen“;
  • Zukunftsorientierung: Beitrag zur Entwicklung von Spitzentechnologien, der internationalen Wettbewerbsfähigkeit und zur Ressourcenschonung; Innovationshöhe (innovative Lösungsansätze), Anwendungsbezug; Höhe des Risikos, wissenschaftlich-technische Qualität des Lösungsansatzes, Exzellenz des Projektkonsortiums;
  • volkswirtschaftliche Relevanz: Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Industrie, Technologieanbieter und Anwender; Erhöhung der Innovationskraft von KMU; Einbindung von jungen Unternehmen; Schaffung und Erhalt von Arbeitsplätzen; Nachhaltigkeit;
  • Systemansatz: Interdisziplinarität; Übernahme neuer Ergebnisse anderer Wissensgebiete; Kooperation zwischen Wirtschaft und Wissenschaft; Konzept zum Projektmanagement, zur Projektstruktur und zum Projektcontrolling; Angemessenheit der geplanten finanziellen Aufwendungen;
  • Breitenwirksamkeit: Übertragbarkeit der Ergebnisse, Aus- und Weiterbildungsaspekte; überzeugendes Konzept zur Verwertung der Ergebnisse; modellhafte Umsetzung in wirtschaftlichen/gesellschaftlichen Bezügen und Einsatzmöglichkeiten für KMU aus verschiedenen Wirtschaftszweigen; Schaffung von Kompetenznetzwerken; Wissenstransfer; Verknüpfung mit Qualifizierungsstrategien.

Auf der Grundlage der Bewertung werden die für eine Förderung geeigneten Projektskizzen ausgewählt. Das Auswahlergebnis wird dem Einreicher der Projektskizze schriftlich mitgeteilt. Die Partner eines Verbundprojekts werden durch den Einreicher informiert. Es besteht kein Rechtsanspruch auf Rückgabe einer eingereichten Projektskizze und evtl. weiterer vorgelegter Unterlagen.

7.3 Vorlage förmlicher Förderanträge und Entscheidungsverfahren

Bei positiver Bewertung werden die Interessenten in einer zweiten Verfahrensstufe unter Angabe detaillierter Hinweise aus dem Auswahlverfahren (siehe Nummer 7.2.2) aufgefordert, in Abstimmung mit dem vorgesehenen Verbundkoordinator einen förmlichen Förderantrag vorzulegen, über den nach abschließender Prüfung entschieden wird.

Zur Erstellung von förmlichen Förderanträgen ist die Nutzung des elektronischen Antragssystems „easy-Online“ (unter Beachtung der in der Anlage genannten Anforderungen) erforderlich (https://foerderportal.bund.de/easyonline/).

Ein vollständiger Förderantrag liegt nur vor, wenn mindestens die Anforderungen nach Artikel 6 Absatz 2 AGVO (siehe Anlage zu Anreizeffekt) erfüllt sind.

Mit den förmlichen Förderanträgen sind unter anderem folgende, die Projektskizze ergänzende Angaben vorzulegen:

  • detaillierter Finanzplan des Vorhabens,
  • ausführlicher Verwertungsplan,
  • Darstellung der Notwendigkeit der Zuwendung,
  • detaillierter Arbeitsplan mit Start- und Endtermin der geplanten Projektarbeiten inklusive vorhabenbezogener Ressourcenplanung sowie Meilensteinplanung,
  • eventuelle Auflagen aus der ersten Stufe sind dabei zu berücksichtigen.

Die eingegangenen Anträge werden nach den folgenden Kriterien bewertet und geprüft:

  • Zuwendungsfähigkeit der beantragten Mittel,
  • Notwendigkeit und Angemessenheit der beantragten Mittel,
  • Nachvollziehbarkeit der Erläuterungen zum Finanzierungsplan,
  • Qualität und Aussagekraft des Verwertungsplans, auch hinsichtlich der förderpolitischen Zielsetzungen dieser Fördermaßnahme,
  • Umsetzung eventueller Auflagen aus der ersten Stufe und Einhaltung des dort zur Förderung empfohlenen Finanzrahmens.

Entsprechend der oben angegebenen Kriterien und Bewertung wird nach abschließender Antragsprüfung durch das BMBF über eine Förderung entschieden.

7.4 Zu beachtende Vorschriften

Für die Bewilligung, Auszahlung und Abrechnung der Zuwendung sowie für den Nachweis und die Prüfung der Verwendung, die gegebenenfalls erforderliche Aufhebung des Zuwendungsbescheids und die Rückforderung der gewährten Zuwendung gelten die §§ 48 bis 49a des Verwaltungsverfahrensgesetzes, die §§ 23, 44 BHO und die hierzu erlassenen Allgemeinen Verwaltungsvorschriften soweit nicht in diesen Förderrichtlinien Abweichungen von den Allgemeinen Verwaltungsvorschriften zugelassen sind. Der Bundesrechnungshof ist gemäß den §§ 91, 100 BHO zur Prüfung berechtigt.

8 Geltungsdauer

Diese Richtlinie tritt am Tag ihrer Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.

Die Laufzeit dieser Förderrichtlinie ist bis zum Zeitpunkt des Auslaufens seiner beihilferechtlichen Grundlage, der AGVO (vgl. Anlage), zuzüglich einer Anpassungsperiode von sechs Monaten, mithin bis zum 30. Juni 2021, befristet.

Bonn, den 13. März 2018

Bundesministerium für Bildung und Forschung

Im Auftrag
Dr. Bode